Falsch-Parken-Knöllchen: "Durch Parken andere behindert"!? Verwarnung (z. Verkehrsrecht)

Heckansicht, parke wie die anderen. Im Vordergrund sieht man das Fahrradsymbol.  - (Verkehrsrecht, parken, Parkplatz) Seitenansicht. Man sieht dass ich m.E. niemand behindere.  - (Verkehrsrecht, parken, Parkplatz) Seitenansicht näher. - (Verkehrsrecht, parken, Parkplatz)

17 Antworten

Dazu aus dem Bußgeldkatalog:

52 Unzulässig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den Fällen, in denen das Halten verboten ist, oder auf Geh- und Radwegen oder auf Schutzstreifen für den Radverkehr
15 Euro

Dein Parkverstoß besteht also darin, dass du auf dem Gehweg und tateinheitlich auch auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr parkst. Das Parken auf dem Gehweg ist tatsächlich nur zulässig (und sogar vorgeschrieben), wenn es durch das abgebildete blaue Parkplatzschild ausdrücklich angeordnet ist, sonst nicht.

Dieser Verstoß kann mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro geahndet werden.

Wird zudem eine Behinderung vorgeworfen, erhöht sich das Verwarnungsgeld gemäß BKat.-Nr. 52.1 grundsätzlich auf 25 Euro (nicht auf 20 Euro).
Allerdings: Eine Behinderung muss auch konkret vorgelegen haben, sonst ist sie nicht vorwerfbar. Es muss also tatsächlich mindestens ein Radfahrer an der Nutzung des Schutzstreifens gehindert worden sein.

Dazu findet man im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog den Hinweis:

Bei Tatbeständen, die eine Behinderung oder Gefährdung beinhalten, bedeutet das Zeichen +), dass in den Tatvorwürfen zu konkretisieren ist, worin die Behinderung oder Gefährdung bestand.

(Alle Behinderungstatbestände sind im Bundeseinheitlichen Tabestandskatalog mit dem Zeichen +) versehen)

Wird nicht angegeben, worin die Behinderung bestand, dann kann nur das falsche Parken auf dem Gehweg vorgeworfen werden und mit einem Verwarnungsgeld in höhe von 15 Euro geahndet werden.

Könntest du vielleicht einmal die "Paragrafenkette" abtippen, die auf dem dir zugestellten Schreiben steht?

Du parkst auf einem Fahrradweg. deine Annahme daß dies keiner sei, da kein blaues Schild den Fahrradweg kenntlich macht ist falsch. Auch die weißen aufgemalten Zeichen auf dem Boden gelten als Verkehrszeichen.

Soviel zu Deiner Annahme "Meines Wissens ist dies kein rechtskräftiger Fahrradweg, nur die gemalten AUF BLAUEM GRUND gelten."

Alles ander haben andere schon geschrieben, aber ich gebe Dir recht: Ich würde mich auch vera*scht vorkommen. Eben ist noch Fahrradweg und Du behinderst und 2 m weiter sind die Fahrräder verdampft und der Streifen ist als Parkstreifen ausgeschildert.

zapan 
Beitragsersteller
 04.03.2013, 00:27

Such mal nach "Fahrradschutzstreifen". Das ist ein großer Unterschied zu dem ECHTEN BLAUEN.

Ja ist schon Witzig, Fahrradweg fängt einfach an, und dann hört er auf, und wer da parkt kriegt ärger ;-)

tignale  04.03.2013, 00:29
@zapan

such mal nach "Fahrbahnmarkierungen Gültigkeit Verkehrszeichen"

oder nach "§ 39 StVO Verkehrszeichen."

tignale  04.03.2013, 00:31
@zapan

Wir sind uns einig, daß das als Fahrradweg hirnlos ist, aber das hilft Dir nicht. Formal stehst Du auf einen Fahrradweg und damit zahlst Du.

pony  04.03.2013, 00:34
@tignale

der pfeil auf dem parkschild zeigt nach rechts. damit ist dann lediglich das parkieren am RECHTEN fahrbahnrand gestattet.

zapan 
Beitragsersteller
 04.03.2013, 00:43
@tignale

So siehts wohl aus. Zum Fahrradschutzstreifen: "Ein Verstoß wird mit einem Verwarngeld in Höhe von mindestens 15 Euro, mit Behinderung sogar in Höhe von 25 Euro (was grundsätzlich bei Parken auf Fahrradstreifen unterstellt werden kann) geahndet. Steht das Fahrzeug länger als eine Stunde, erhöht sich das Bußgeld auf 35 Euro."-broeltal.de

ErsterSchnee  04.03.2013, 00:58
@pony

Nein, das ist leider völlig falsch. Der Pfeil zeigt nach rechts und zeigt damit an, dass man ab dem Schild parken darf - und nicht bis zu dem Schild.

Für mich sieht das aus, als würdest du auf einem Fahrradweg parken und somit ist das Knöllchen durchaus berechtigt.

Der Parkstreifen fängt ja erst da an, wo das Schild steht. Also VOR deinem Auto. Von daher stehst du halt volle Lotte auf dem Fahrradweg und behinderst somit die Radfahrer. Und der Behindertenausweis ist ja auch kein Freifahrtsschein.

zapan 
Beitragsersteller
 04.03.2013, 00:21

Man darf auch parken wo nicht solch ein Schild ist. Ich denke die wichtigste Frage ist: Ist das ein Fahrradweg? Was soll das sein? Fahrradwege haben ja ne gewisse Definition. Der Behindertenausweis wurde nur erwähnt. Hier kommt er nicht zur Geltung.

Shubi1987  04.03.2013, 00:23
@zapan

Im Ernst? Wenn DAS kein Fahrradweg ist, was dann? Hast du Langeweile? Zahl das Knöllchen und gut ist. Aber du kannst natürlich auch versuchen, den Behörden klar zu machen, dass sie nur auf dem Boden rumgekritzelt haben und das auf gaaaar keinen Fall ein Fahrradweg ist. Viel Spaß dabei :)

zapan 
Beitragsersteller
 04.03.2013, 00:26
@Shubi1987

Das ist garnicht so abwegig dass das eine KRITZELEI ist ;-) Ich glaube mich erinnern zu können, dass dies ein Fahrradfahrer-Schutzstreifen ist. Muss mal recherchieren wie hier die Lage ist... Die durchgezogene Linie macht auch Miese.

tignale  04.03.2013, 00:27
@zapan

Richtig ! "Fahrradwege haben ja ne gewisse Definition" Durch das aufgemalte Fahrrad ist ein Fahrradweg festgelegt, denn diese Malerreien gelten als Verkehrszeichen.

zapan 
Beitragsersteller
 04.03.2013, 00:55
@tignale

Fahrradweg <-> Fahrradschutzstreifen

ronnyarmin  01.04.2014, 18:17
@tignale

Falsch! Malereien auf der Strasse unterstützen die Beachtung aufgestellter Verkehrszeichen. Ohne Verkehrszeichen sind die bedeutungslos. Ich kann hier auch keinen Radweg erkennen. Allerdings hat der Polo die durchgezogene Linie überfahren.

katzevic  04.03.2013, 00:14

DH !!!

Du hast auf dem Radweg geparkt. Du hättest eine Wagenlänge weiter vorfahren müssen, wo das Parken laut Schild auf dem Seitenstreifen erlaubt ist. Du hast Rad Fahrer in beiden Richtungen behindert.

zapan 
Beitragsersteller
 04.03.2013, 00:24

Gut, sie meinen wohl Radfahrer behindert.

Ich denke die wichtigste Frage ist: Ist das ein Fahrradweg? Was soll das sein? Fahrradwege haben ja ne gewisse Definition.

tja da hast du pech, du bist falsch geparkt. das sieht man auf den fotos aber auch.

das kannst du direkt vergessen. du bist im unrecht.

zapan 
Beitragsersteller
 04.03.2013, 00:48

Danke für die Einschätzung :)