Muss ich als Auftragsnehmer die Parkgebühren selber tragen?
guten Tag.
Ich hab vor ein paar Wochen eine Baustelle in der Stadtmitte von Stuttgart angenommen . Nun hatte ich nur die Möglichkeit in der Tiefgarage zu Parken da keine Parkplätze vorhanden waren . Kann ich diese Parkgebühren in meine Rechnung nun mit einbinden als Position ? Falls ja nach welchen § darf ich mich halten ? Falls dies nicht möglich ist eventuelle andere Positionsbeschreibung einführen ?
Vielen dank für infos .
Mfg
3 Antworten
Wenn Du als, angenommen kluger Selbständiger, Arbeiten annimmst gibst Du ja sicherlich auch vorher ein Angebot ab! (So kenne ich es) D.h. vorab musst Du alles kalkullieren. Hast Du Parkgebühren nicht einkalkulliert, was hast Du noch vergessen? Aber wie schon in anderer Antwort beschrieben, steuerlich hast Du nachträglich noch die eine oder andere Möglichkeit für Ausgleich zu sorgen. Hast sicherlich einen Steuerberater der sich auskennt?
Die Parkgebühr gehört doch zu Deinen Betriebsausgaben.
Falls Du Anfahrt berechnest, ist das in dem Posten enthalten.
Aber ich wäre sehr erstaunt, wenn ich einen Freiberufler, oder Handwerker bestelle (leider schreibst Du nicht, was Du auf den Baustellen machst) und der mir Parkgebühren in Rechnung stellt.
Als Selbstständiger kannst du selbstverständlich alle entstandenen Kosten (Spesen) abrechnen.
Deinem Auftraggeber gegenüber. An den stellst du schließlich die Rechnung.
Wem gegenüber ?