Rohrbruch! Küche und Bad müssen "erneuert" werden. Anspruch auf Pension?
Nabend. Haben einen Rohrbruch! Küche muss komplett raus, Fliesen raus und Rohr erneuert werden! Das bedeutet Küche und Bad stehen nicht zur Verfügung. Besteht nun ein Versicherungsanspruch auf Wohnen in einer Pension?
Dankeschön.
6 Antworten
Das kommt darauf an, was im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Sind "Hotelkosten" mit versichert, so werden diese bis zur vereinbarten Höhe auch gezahlt, wenn die Wohnung unbewohnbar ist. Als unbewohnbar wird die Wohnung im Allgemeinen angesehen, wenn kein WC / Waschgelegenheit und keine Kochstelle zur Verfügung stehen. Gibt es z.B. bei Euch noch ein Gäste-WC, und könnte in einem anderen Raum ein Elektrokocher betrieben werden, wäre die Wohnung eher noch bewohnbar. Zahlt die Versicherung Hotelkosten, dann denkt bitte daran, dass nur die reinen Übernachtungskosten erstattet werden können, Euer Frühstück zahlt die Versicherung nicht...
schön, dass hier so viele mitraten. Tatsache ist, in modernen Hausratversicherungen sind für einen solchen Fall Hotelkosten bis zu einem bestimmten Tagessatz und Dauer mitversichert.
In dieser Preisregion sollte die Pension dann kein Problem sein. Also im Vers.vertrag nachsehen.
Leider hilft hier dienhausrat nix da Rohrbruch ein gebaeudeschaden ist, also muessen die hotelkosten in der gebaeudeversicherung mitversichert sein. Dies ist aber in der Regel bei aktuellen vertraegen der Fall. ;-)
In einer Pension wohl eher nicht. Aber wenn eure Wohnung nicht zu bewohnen ist durch die Reparaturen dann wohl auf die Unterbringung in einer Ersatzwohnung für die Dauer der Arbeiten. Frag bei eurer Versicherung und der Versicherung eures Vermieters wer dafür aufzukommen hat.
So wird es vermutlich sein. Aber bevor ihr selbst eine Ersatzwohnung sucht, erst mit dem Vermieter sprechen. Bei großen Wohnungsgesellschaften ist das ohnehin kein Problem. Ob ein einzelner kleiner Vermieter eine Ersatzwohnung stellen kann, weiß man ja nicht. Aber die Bedingungen sollten vorher geklärt werden, bevor es Ärger gibt.
selbstverständlich!
Woher wissen Sie, dass es sich um einen Mieter und nicht den Eigentümer handelt? Sind Sie ein Hellseher? nur so nebenbei - ich brüte gerade über die Lottozahlen für morgen - haben Sie da auch so eine Ahnung!?!
Tschuldigung, :), stimmt. Hellsehen kann ich nicht, schade. OK, dann käme in diesem Fall nur die eigene Versicherung in Frage.
Was sieht denn Ihrer Versicherungspolice so vor für einen solchen Fall geschrieben, bei dem durch euer, Sturm oder wie im geschilderten Falle, Wasser, die Wohnung unbewohnbar wird? Einfach mal lesen, was Sie da so abgeschlossen haben und wofür Sie über Jahre hinweg tapfer geblecht haben!
Nur wenn die Wohnung tatsächlich als objektiv unbewohnbar anzusehen ist. Aber: Eine vergleichbare Pension wählen das 5 Sterne Luxushotel wäre wohl reichlich übertrieben.
handelt sich hierbei um Mieter! Arbeitsdauer wäre ca. 14 Tage. Trzodem wohl eher eine Ersatzwohnung?