Rohr verstopft und der Vermieter will nicht zahlen - was nun?
Hallo!
Gestern Abend lief das Wasser in unserer Badewanne plötzlich nicht mehr ab. Heute morgen wurde dann direkt unser Wasserinstallateur & unser Vermieter angerufen. Jetzt hat der Wasserinstallateur jedoch angerufen und meint, er kommt nicht, da nicht klar ist, wer für die Rechnung haftet. Die Vermieterin weigert sich also, die Rechnung zu bezahlen und unsere Rohre sind immernoch verstopft. Dadurch können wir natürlich auch nicht duschen gehen. -.-
Meine Frage nun: Darf die Vermieterin die Repatur einfach so verweigern? Dabei gehören die Rohre doch zur Grundausstattung und der Vermieter muss eigentlich dafür sorgen, dass alles damit in Ordnung ist, oder liege ich da falsch? Die Vermieterin will generell nie was zahlen. Aber dazu sind die Rohre auch noch ca 50 - 60 Jahre alt und wurden nie erneuert, wobei der Wasserinstallateur das auch für dringend notwendig hält! Was können wir da nun machen? Ich bitte um hilfe und verzeiht mir den langen Text. ;)
Danke schonmal im voraus!
9 Antworten
Bei uns war's so, dass die Firma kam, das Rohr reinigte (freispühlen etc.). Gesamtkosten beliefen sich um 96 € ... Vermieter wollte 80€ von uns (Kleinstreparaturpauschale).
Ab zum Mieterschutzbund. Dieser sagte, solange der Vermieter keine grobe Fahrlässigkeit (Windel in der Toilette) nachweisen kann, muss er die Kosten gesamt übernehmen. Es gibt ein Gerichtsurteil welches besagt, dass Kosten bis 80€ (max. ich glaub 300€ im Jahr) auf den Mieter umgelegt werden können. Wenn der Betrag höher als 80€ ist, handelt es sich nicht mehr um eine Kleinstreparatur und der Vermieter muss die Kosten komplett tragen und kann auch keine anteiligen Kosten umlegen ...
Lt. Mieterschutzbund hast du bessere Karten, wenn der Monteur auf dem Reparaturschein schreibt, dass durch den normalen Gebrauch geschah und keine Fahrlässigkeit nachzuweisen ist ...
Fast vergessen, nach kurzen Briefwechsel bezahlte der Vermieter komplett...
dein fall ist völlig anders. und das eine urteil über 80 euro ist (noch) nicht der trend der rechtsprechung. auch wird in deiner antwort die einmalige und jährliche beugung des § 535 bgb durcheinandergeworfen. eine einzelrechnung in der höhe kann jedenfalls komplet nicht umgelegt werden.
Der Auftraggeber ist der der bezahlt. Ggfl. wird umgelegt. Wenn die Vermieterin Auftraggeber ist, muss sie bezahlen und euch eine Rechnung zukommen lassen. Wenn ihr Auftraggeber seit, müsst ihr bezahlen und der Vermieterin eine Rechnung zukommen lassen... Ggfl. mit Fristen Miete mindern ...
Das stimmt so nicht, die VM wird einfach sagen: "Ne, also für 150€ hätte ich das nciht machen lassen. Ich hätte einen gefunden, der nur 50€ will." Und schon bleibst du auf 100€ sitzen...
Und wie lässt sich sowas umlegen, dass der Auftraggeber nicht zahlen muss?
Nur hat die VM den Anbieter selber bestimmt und nicht wir.. Also könnte sie mit diesem Argument schonmal nciht kommen..
Vm beauftragt
VM bezahlt
VM stellt Rechnung an Mieter
Anders geht es nicht. Wer die Musik bestellt bezahlt sie auch. Selber (als Mieter) beauftragen ist eine ganz heiße Kiste, die man ohne rechtliche Beratung wohl besser lässt.
Der Installateur wird jedenfalls nur dem Auftraggeber die Rechnung stellen können, da er über die (Miet-) Verhältnisse ncihts weiß.
Den Installateur schon. Entscheidend ist aber, wer sagt:"Mach das mal wieder ganz." Der ist nämlich derjeniege, der den Vertrag mit dem Installateur schließt.
Okay, danke für die Info.
Der richtige Weg ist den Vermieter zu informieren und der leitet die Reparaturmaßnahmen ein. Warum sollte der den teuersten Anbieter bezahlen müssen oder überhaupt einen wenn der Vermieter so was selber erledigen kann?
Vermieter informieren, gegebenenfalls die Erlaubnis einholen jemanden mit der Reparatur zu beauftragen.
´Weigert sich der Vermieter eine Reparatur durchzuführen, so kann man die Miete mindern nachdem eine angemessene Frist abgelaufen ist die man dem Vermieter schriftlich mitgeteilt hat. Dazu wendet man sich am besten an den Mieterbund damit das auch rechtens ist, man also nichts falsch macht. Es ist nach Ablauf eienr Frist auch möglich jemanden selber zu beauftragen und die Kosten dann vom Vermieter zurückzuverlangen oder von der Kaltmiete abzuziehen.
Wir haben uns den Wasserinstallateur ja nciht selber ausgesucht. Der wurde von unserer Vermieterin ausgesucht und eigentlich war ja auch schon alles abgeklärt, nur will sie jetzt aufeinmal nicht haften. -.-
Wenn die Verstopfung in dem Bereich Deiner Wohnung entstanden sein sollte, ist das Dein Kostenproblem. Das lässt sich sehr einfach feststellen. Wenn andere Abwasser des Hauses frei abfliessen, ist das Dein Prob. andernfalls muss der der VM ran und bezahlen.
Das Alter der Rohre ist da im Vorfeld unwesentlich. Ich würde zu einem Baumarkt fahren, da mir so ein Teil mit Gumminapf, der Fachausdruck fällt mir eben nicht ein, sieht wie Stampfer aus und damit das A.-Rohr ggf. freipusten. So ein Teil kostet ca. 5€.
Haben wir - bringt nichts mehr. Bei vergangenen Verstopfungen der Rohre ist sie aber für die Rechnung aufgekommen - dann kann sie sich doch nicht plötzlich weigern?!
"Es gilt tatsächlich als Mangel der Mietsache, wenn in Ihrer Mietwohnung ein Abwasserrohr verstopft ist. Da es zu den Vermieterpflichten gehört, dem Mieter eine mangelfreie Wohnung zur Verfügung zu stellen, sollten Sie schon im eigenen Interesse möglichst schnell dafür sorgen, das der Mangel behoben wird. Selbst dann, wenn Sie gar kein Verschulden trifft! Auch wenn Sie selbst überhaupt nichts für die Verstopfung können, weil Sie in einem ganz anderen Haus wohnen: Sie sind es, der die Sache schnellstens wieder in Ordnung bringen muß! Das ist aber noch lange nicht alles: Wenn der Abfluss nicht in Ordnung ist, darf Ihr Mieter nach § 536 Abs. 1 BGB sogar die Miete mindern."
Wenn ich das alles richtig verstehe, MUSS der Vermieter also aufkommen, oder? (Ist an den Vermieter gerichtet)
Ja, aber im Falle der groben Fahrlässigkeit (eben war mal die Rede von Windeln im Abfluß), zahlt der Mieter am (zu Recht) die Kosten. Verstopfung durch Haare etc. sind dagegen wohl als normaler Gebrauch und damit Sache des Vermieters anzusehen.
Danke, grobe Fahrlässigkeit hat die Rohre ja auch nicht verstopft. Also muss die VM haften, wenn die Verstopfung durch den normalen & sachgemäßen Gebrauch verursacht wurde, richtig?
Ja, sehe ich so. Allerdings scheint Eure Vm eine harte Nuss zu sein, ich würde auch bezüglich der Fristsetzung lieber zum Mieterschutzbund gehen. Die Höhe der Mietminderung ist Esoterik für Fortgeschrittene und für uns Normalsterblichen nicht nachvollziehbar.
Ja, da wären wir zumindest auf der sicheren Seite. Mal sehen, was das alles so ergibt! Es muss ja auf jeden Fall gemacht werden.
Wenn ich so etwas lese, bin ich immer wieder froh im eigenen Haus zu leben. Mich mit Mietern oder Vermietern herumschalgen zu müssen kann offensichtlioch ziemlich kompliziert sein. Scheinbar hatte ich bis dahin einfach Glück mit meinen Vermietern...
Ja, ist immer ein ganz schönes hin und her.. -.-
Ich kann Dir nur soviel sagen, wie wir es in unseren MV handhaben - bis zum Hauptrohr ist der Mieter zuständig, für das Hauptrohr der Vermieter. Grund hierfür ist der, daß ja ein Mieter, jetzt mal blöd ausgedrückt, ja eine Verstopfung mittels Klenex/Tücher/unmengen an Toilettenpapier selbst verursachen kann, für den der Vermieter ja nichts kann. Habt ihr schon mal versucht, den Brausehahn abzumontieren und den Wasserschlauch direkt in den Syphon zu stecken und dann das Wasser aufzudrehen. Wir haben selbst mal eine keine Verstopfung durch Haare und lösen damit das Problem. Vielleicht mal mit dem MIeterverein kurzschließen, wenn bei euch im MV nichts Genaueres geregelt ist.
Und wenn etwas am Rohr bis zum Hauptrohr ist, dann muss der Mieter das Rohr auf seine Kosten sanieren? Irgendwie merkwürdig Deine Logik.
Die Haftung der Mieter bei grober Fahrläsigkeit gilt übrigens auch noch beim Hauptrohr (wobei dann der Nachweis schwierig wird).
Von grober Fahrlässigkeit kann man aber nicht sprechen. Wir schützen den Abfluss schon mit einem Haarsieb und benutzen die Spüle nicht als Mülleimer. Dass trotzdem mal was ins Rohr durchrutscht, lässt sich nicht vermeiden. Aber nach Ansicht der Vermieterin stecken wir ja auch Waschlappen und Spielzeug in den Abfluss, oh und nicht zu vergessen - wir verrichten unseren Stuhlgang falsch, wie auch immer das funktionieren kann..
Wobei hier aber keine Kinder sind, das jüngste Alter ist 18.
wir verrichten unseren Stuhlgang falsch
Boah, das nächste Mal bitte eine Vorwarnung. Ich habe gerade fast meine Kaffee gegen den Mostior gespuckt. Das ist ja wohl die idiotischste Aussage des Monats. ^^
Nein, wegen zwei Nudeln und 50 Haaren im Abfluß kann man keinesfalls von Fahrlässigkeit reden. Spielzeug und Waschlappen würde der Sanitär-Mensch ja auch locker als Beweise sichern können.
Vielleicht schlagt ihr Eurer tollen Vm mal vor, die Abwässer per Eimer zu entsorgen, damit an die kostbaren Rohre nur klares Wasser kommt.
Obwohl... na laß das mal lieber, die nimmt das sonst ernst. (c:
:D Mehr kann man zu dieser Aussage auch nicht sagen!
Stimmt auch wieder.. Naja mal sehen, ich warte erstmal ab, wie meine Mutter auf das ganze reagiert wenn die nach Hause kommt.
Aber danke für den Rat & die nette Hilfe :)
Ich sprach nicht von sanieren, sondern von einer Verstopfung des Rohres !
Danke für den Tipp, aber das bringt glaub ich nichts mehr. :/ Das Wasser läuft in der Wanne garnicht mehr ab, steht also ein bisschen. Und die Rohre hängen auch noch alle zusammen - sprich, wenn man in der Küche Wasser laufen lässt, kommts in der Wanne wieder hoch.
Das hatte wir auch, mit massig Gefummel habe ich das Problem mit der Spirale lösen können.
Den Pümpel könnt ihr auch vom anderen Becken aus einsetzen, dann muss man nur die andern Abläufe zumachen.
Der Wasserinstallateur selber sagte ihr ja schon, dass die Rohre einfach viel zu alt sind und deshalb zusitzen. Es lässt sich halt einfch nicht mehr komplett reinigen. Das Problem ist, wenn wir einfach die Rechnung an die Vermieterin schicken, zahlt sie erstrecht nicht. Und der Wasserinstallateur repariert es nur, wenn klar ist, wer und vorallem, DASS bezahlt wird.