Was habe ich für rechte? Vermieter und Mieter
Grüß Gott zusammen meine frage: wohne seid gut 2 jahren im dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses.heute war das Abflussrohr verstopft sodass Wasser aus dem Rohr in die Küche Austritt. In den unteren Wohnungen war wohl kein Problem damit. So kam mein Vermieter und meinte wir sollten Spülmittel rein kippen und etwas mit der Spirale nachhelfen da war das Rohr auch wieder auf aaaaber diesmal stand die Küche in der unteren Wohnung voll mit Wasser so rief der Vermieter eine Firma an die das Rohr frei Räumen sollten und meinte darauf hin das er die Rechnung mir zuschicken wird weil ich es wohl Schuld gewesen sein sollte das das Rohr verstopft gewesen sei durch irgendwelche Pflaumen Kerne oder so was ich mir überhaupt nicht erklären kann!!!! Muss ich diese Rechnung bezahlen?? Was habe ich für rechte??
7 Antworten
Warum hat der Vermieter den Nutzern der unteren Wohnung nicht denselben Vorschlag gemacht? Nicht zahlen! Der Vermieter ist nachweispflichtig, dass Ihr Schuld wart.
Oftmals versuchen die Vermieter, diese Regelungen der so genannten Kleinreparaturklausel auf alles anzuwenden, was den Mieter angeht. Ich nehme einmal an, Sie haben in Ihrem Mietvertrag diese Kleinreparaturklausel, die besagt, dass sie bis etwa 70 € pro Reparatur Reparaturen selbst bezahlen müssen. Das gilt aber generell nur für Reparaturen, deren Notwendigkeit im Einflussbereich des Mieters liegt. Also beispielsweise eine abgerissene Türklinke. Bei Abflussrohren gibt es hier immer einen Streitfall. Natürlich kann der Vermieter behaupten, dass sie die Verstopfung verursachen. Das kann er gegebenenfalls (und muss er auch) durch eine entsprechende Feststellung des ausführenden Betriebes bestätigen können. Im allgemeinen wird es jedoch zum gehandhabt mit der Kleinreparaturklausel und den Abflussrohren, dass alle waagerechten Rohre die Mieter bezahlen und die senkrechten der Vermieter. Bei ihnen handelt es sich garantiert um ein senkrechtes Rohr. Also Vermieter Sache. Jedoch ist das nicht rechtlich festgelegt, die Gerichte handhaben das so.
Ich würde Ihnen empfehlen, vom Vermieter zu verlangen, dass er nachweist, dass Sie die Verstopfung verursacht haben. Das wurde beispielsweise bedeuten, dass auf der Rechnung des Reparaturbetriebes draufsteht, was genau die Verstopfung verursacht hat und dass diese Verstopfung von Ihnen verursacht wurde. Das bedeutet weiterhin, dass die Verstopfungen Gegenstände aufgehoben worden sein müssen, damit sie gegebenenfalls vor Gericht oder vor einem Gutachter begutachtet werden können. Und spätestens an der Stelle wird der Vermieter dankend abwinken.
Also es muss nachgewiesen werden das die verstopfung deine schuld war....aber wenn du dir den ärger ersparen willst geh zum mieterschutzbund...die geben kurzfristig termine ...lass dich auf keine diskussion mit deinem vermieter ein....nimm die rechnung mit zum mieterschutzbund...die regeln das für dich:)
Hmm...wenn das Abflussrohr zunächst nur bei euch verstopft war und weiter unten nicht, ist wohl davon auszugehen, dass ihr die Verstopfung verursacht habt...durch was auch immer. Von daher ist euer Vermieter wohl im Recht, wenn ihr die Rechnung bezahlen sollt. Das sagt mir auf jeden Fall mein gesunder Menschenverstand.
Nein. Eine Rohrverstopfung gehört zum "normalen Gebrauch der Mietsache" und ist Sache des Vermieters. Es wäre auch nicht deine Pflicht gewesen mit der Spirale Versuche zu machen.