Mieter bestellt Rohrreinigungsfirma ohne den Vermieter zu informieren das ein Abflß verstopft ist.

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Ich bin mir nicht ganz sicher, was das Mietrecht betrifft, bin aber selbst Vermieter und würde, falls mein Mieter ohne Rücksprache irgendwelche Handwerker bestellt, doch einfach mal davon ausgehen, dass der, der die Musik bestellt, sie auch bezahlt.

Im Klartext: Ich würd dem Mieter die Rechnung in die Hand drücken und Bescheid sagen, dass du das nicht in Auftrag gegeben hast, demzufolge auch nicht beabsichtigst, irgendwas zu zahlen.

Um dich rechtlich abzusichern, solltest du aber mal einen Anwalt für Mietrecht fragen oder online eine Rechtsberatung einholen.

geige  11.11.2011, 07:07

Brigitta, dazu braucht's keinen RA, Deine Antwort ist korrekt.

Der zwischen Mieter und Rohrreinigungsunternehmen geschlossene Vertrag bindet den Vermieter als Dritten nicht, weil die vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.

Diese gesetzliche Regelung (Verträge zu Lasten Dritter) sollte zumindest dem Unternehmen bekannt sein.

In diesem Sinne macht sich der Mieter auch nicht strafbar, denn was nicht existiert (ein Vertrag zwischen dem Dritten, hier der VM, u. dem Auftragnehmer), kann auch nicht belangt werden.

Nur in akuten Gefahrensituation sowie im Falle der Nichterreichbarkeit des VM ist der Mieter berechtigt, selbstätig Aufträge zu vergeben. Zu eigenen Lasten wohlgemerkt, diese sind dann an den VM weiterzugeben.

Brigitta270755  11.11.2011, 13:24
@geige

Ah, .. wieder was dazugelernt. Danke, geige (und ein Knutscher an Birdy!) ^^

Rama105 
Beitragsersteller
 11.11.2011, 15:35
@Brigitta270755

Danke du hast mir geholfen

Brigitta270755  11.11.2011, 15:39
@Rama105

Freut mich. Und ich sag danke fürs Sternchen!

COWolf1006568  27.07.2018, 14:43
@geige

Der Miter hat den Vermieter zu informieren:

"Die Abflussleitung ist verstopft, d.h. "Ich rufe den Klempner an und vereinbare einen Termin mit dem Klempner.

Es gibt die Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieterüber die den rechnungsbetrag:

Der Mieter zahlt Kleinrechnungn bis <100€ und der Vermieter bezahlt ab >100€.

Diese Regelung ist Bestandteil des Mietvertrages.

Der Mieter muß den Vermieter anrufen und die Sachlage schildern:

Verstopftes Abflussrohr !

Der Mieter informirt den Vermieter,

daß er die bekannte Rohrreinungfirma anrufen wird und die Situation und einen Termin vereinbart mit Fachfirma.

Die Bezahlung der Rechnung ist wie folgtt geregelt:

Der Mieter bezahlt Kleinaufträge bis 100€ selber.

Über 100€ wird der Vermieter die Rechnung bezahlen.

Die Regelung mit der Rechnung ist bereits vorher

mit dem Vermieter vereinbart worden.

der mieter hätte sich mit dem vermieter kurzschließen müssen und nachfragen wie jetzt verfahren wird

Kündigen: Wohl kaum, aber den Mieter zur Zahlung der Rechnung heranziehen. Er hätte den Vermieter benachrichtigen müssen, es sei denn, er hat durch sein Tun nachweislich einen höheren Schaden abwenden können.

Alles in allem ist aber der Vermieter im Normalfall für die Beseitigung des Schaden und die anfallenden Kosten zuständig.

strafbar hat er sich nicht gemacht. Es ist nur die Frage, ob du die Rechnung begleichen mußt oder nicht. Ich würd an deiner Stelle gucken, ob der Preis realistisch ist und ggf. zahlen oder nur einen Teil zahlen. Du kannst ja dann dazu sagen, daß du darum bittest, künftig bei so etwas informiert zu werden.