Rost in Badewanne und Vermieter ist unfreundlich
Hallo. Die Bilder stammen von meinem Nachbar und gutem Freund.Die Badewanne hat auf einmal Rost entwickelt und das sehr schnell.Was man auf den Bildern nicht sieht,ist das man durch den Riss schon leichte verletzungsgefahr besteht.Ist schon passiert,deswegen kann ich das beurteilen.Die Badewanne an sich,weiß ich nicht wie alt die ist.Die Rohre drunter die mir auch sorgen machen,sind allerdings seit 30 Jahren nicht mehr wirklich was dran gemacht worden.Die Vermieterin raunzt einen nur unfreundlich an und machen tut die nichts.Nie.Mein Freund hat schon mit der Vermieterin gesprochen,aber die hat ihn nur abgewimmelt.Deswegen poste ich das jetzt hier um zu erfahren,was er tun kann.In der Nachbarschaft,dieselben Badezimmer,selbe Vermieterin,hatten wir schon drei Wasserrohrbrüche.Alle unter den jeweiligen Badewannen.Alle gleich alt.(Rohre!!!)
7 Antworten
Sprechen nützt nie etwas.
Fordere den Vermieter unter Fristsetzung auf, die Badewanne instandzusetzen. Es handelt sich um eine mitvermietete Sache, die der Vermieter in Ordnung zu halten hat.
Tut der Vermieter nichts, dann ab zum Anwalt und beraten lassen. Von einer Ersatzvornahme in diesem Fall rate ich erst einmal ab, weil das kompliziert werdenkann.
Aber Recht auf eine einwandfreie Badewanne, ohne Verletzungsgefahr, habt Ihr auf jeden Fall.
Die Rohre gehen Dich erst etwas an, wenn es zu einem Schaden kommt. Prophylaktisch muss der Vermieter nichts tun.
Mag ja sein.
Fristsetzung zur Schadensbehebung mit Ablehnungsandrohung - Ersatzvornahme gemäß § 536a BGB - Verrechnung der Kosten mit der Miete...
.Die Vermieterin raunzt einen nur unfreundlich an und machen tut die nichts.Nie.
Mietkürzung machen bis was passiert. Lasst euch beim Mieterschutzbund beraten
Mietkürzungen darf man nicht einfach vornehmen, sondern muss sie ankündigen.
Deswegen schreib ich doch "lass dich beraten" (wie oft denn jetzt eigentlich noch...) So hat meine Kollegin auch ihre Wohnungsprobleme gelöst.
Unsinn...
Esi st nicht erlaubt einfach eine Mietkürzung zu machen. Erst nach vorheriger Fristsetzung und Ankündigung.Selbst dann auch nur in einer bestimmten Höhe.
Warum schreib ich dann wohl "Lass dich beim Mietschutzbund beraten?" Ich bin nicht blöd.
Quatsch...
Per Einschreiben auf die Mängel hinweisen.Eine Frist zur Behebung der Mängel setzen. Vielleicht kennen Sie einen befreundeten Installateur der sich die Wanne anschaut und beurteilen kann, ob Verletzungsgefahr besteht.Man kann auch nach Fristsetzung und deren Ablauf selber einen Instalateur beauftragen und dem Vermieter die Rechnung schicken.Ich hatte Gasgeruch in der Wohnung weil der Boiler defekt war. Der Vermieter meinte er müsse erst mal nach einem billigen Handwerker suchen.Ich habe sofort meinen Anwalt angerufen und der sagte ich solle sofort eine Firma anrufen ( wegen Gefahr einer Explosion).Das habe ich dann sofort getan und der Vermieter musste zahlen. Wenn da also die große Gefahr einer Verletzung besteht wird, würde ich eine Firma beauftragen; wie gesagt nach Fristablauf.Unbedingt Fotos machen und vom Installateur den schlechten Zustand der Badewanne bestätigen lassen.
Der Schaden muss dem Vermieter schriftlich angezeigt werden.Darin muss man dem Vermieter eine angemessene Frist setzen,den Mangel zu beheben.Wenn sich der Vermieter weiterhin nicht rührt,kann man die Miete kürzen.In welchen Umfang das bei einen solchen Fall ist,sollte man mit dem Mieterverein oder mit einem Rechtsanwalt abklären.
Warum? Gerade hier sehe ich da überhaupt kein Problem...