Riegelbruch, teurer Schlüsseldienst- wer zahlt?
Hallo zusammen,
ich war auf Grund eines Riegelbruchs in unserem Altbaubad eine Stunde auf 8 qm eingesperrt. Als endlich eine Mitbewohnerin kam, rief sie den Schlüsseldienst, da wir mit aller Kraft und mit verschiedenen Mitteln die Tür nicht aufbekamen.
Jetzt haben wir dem Schlüsseldienst bereits die Rechnung über 390 Euro ZAHLEN MÜSSEN und unser Vermieter meint wir hätten zuerst ihn anrufen sollen. Er möchte nicht zahlen. Was jetzt?
Bin ich rechtlich dazu verpflichtet für die Kosten (Anfahrt, Türaufbruch und neues Schloss eingebaut) aufzukommen, oder fällt das auf den Vermieter?
kann soetwas ggf. die Haftpflicht übernehmen?
Zugegeben war es vllt nicht sonderlich schlau die Rechnung gleich zu zahlen, aber auf Rechnung ging nicht..was hätte ich denn machen sollen?!
Um vorwegzunehmen: - nein ich bin nicht Schuld am Versagen der Tür, habe sie lediglich geschlossen! - als erstes den Vermieter anrufen zu müssen, wenn man eingeschlossen ist, ist meiner Meinung nach nicht nachvollziehbar! (Wenn's brennt frag ich auch nicht erst welche Feuerwache ich rufen soll!)
Ich bin euch sehr sehr dankbar um jeden rechtlichen Hinweis :)
3 Antworten
Natürlich musstest Du in Deiner Notlage nicht erst den Vermieter anrufen. Hier wäre u. U. auch die Feuerwehr hilfreich gewesen. Aber Schlüsseldienst ist auch in Ordnung, wobei die Branche wegen überhöhter Preise zu Recht in Verruf ist (siehst Du ja an der Höhe Deiner Rechnung). Für den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache ist der Vermieter zuständig, er muss für die Kosten aufkommen.
Aber ganz sicher nicht für eine überteuerte Rechnung für die er keinen Auftrag erteilt hat.
Der Vermieter hat natürlich Recht, wenn er sagt, der Handwerker seines Vertrauens hätte das weitaus billiger gemacht. Dass ihr kopflos einen teuren Schlüsseldienst beauftragt habt, ist euer eigenes Problem.
Natürlich hättest Du zuerst Dein Vermieter/Hausmeister anrufen müssen.
Wenn Ihr einen Schlüsseldienst ruft, dann müsst Ihr ihn auch selbst bezahlen.
Deine Haftpflichtversicherung kommt nur für Schäden an Andere auf, wenn sie fahrlässig verursacht wurden. Das ist hier nicht der Fall.
Nur mal ein Beispiel:
Wenn Du nen Krankenwagen rufst, weil Du nen Herzinfarkt hast, die Tür selbst nicht öffnen kannst, und sie deshalb aufgebrochen werden muss, dann kommst Du auch für die Schäden an der Tür auf. Und keine Versicherung.