Richterin wegen Befangenheit melden?
Beim Familiengericht sagte die Richterin während der Anhörung zu mir: Sie sind das Problem,dass habe ich mir schon gedacht als sie zur Tür reinkamen.
Ich finde diese Äußerung unmöglich,da es lediglich die Meinung der Richterin ist,die ja anscheinend schon voreingenommen war ohne das ich mich äußern konnte.Laut Verfahrensbeistand wurde nichts nettes über die Umgänge meines Kindes mit dem Vater wiedergegeben. Sie ist Verhaltensauffällig nach Besuchen und ich möchte dies geklärt haben.Nachdem ich sagte das kein Persönlicher kontakt mehr zwischen mir und dem Kindsvater stattfinden wird,schlug sie sich komplett auf die Seite des Vaters.Grund ist das er mich mehrfach geschlagen hat (vor meinen Kindern)und immer wieder bedrohte.Kann ich wegen Befangenheit einen Antrag einreichen?Ich finde mit dem Satz,bezieht sie ganz klar Stellung.
9 Antworten
Hallo,
Ich kann Dich gut verstehen.
Bei mir hat sich nicht die Richterin positioniert, sondern das Jugendamt.
Ich würde mich an Deiner Stelle bei Deinem Anwalt erkundigen, welche Möglichkeiten du hast.
Solltest du keinen Anwalt haben, frage beim nächstgelegenen Frauenhaus, wen sie dir empfählen.
Viel Kraft und Erfolg wünsche ich Dir.
LG
Ja, das kannst du beim nächsten Termin. Das ist ein Ablehnungsgesuch wegen der Besorgnis der Befangenheit.
Allerdings ist es eher selten erfolgreich. Such dir lieber Zeugen und Verbündete. Erzieher, Lehrer, Freunde des Kindes usw
hier steht was dazu:
http://www.anwalt-kindschaftsrecht.de/befangenheit-im-umgangsrecht-und-sorgerecht/
Danke.
Völlig unabhängig vom sonstigen Sachverhalt in dieser Angelegenheit ist die Äußerung "dass habe ich mir schon gedacht als sie zur Tür reinkamen" ein klares Eingeständnis von Befangenheit.
Sofern du einen Antrag auf Ablehnung der Richterin wegen Besorgnis der Befangenheit stellen willst, muß dies jedoch äußerst zeitnah erfolgen, und du mußt beweisen können, daß diese Äußerung so erfolgt ist. Ich halte es für unwahrscheinlich, daß eine solche Äußerung protokolliert wird.
Ich habe es bereits beim Anwalt schriftlich eingereicht.Mal schauen was er sagt.Danke für die Antwort.
Hast Du einen Anwalt, der Dich vertritt? Wenn nicht, solltest Du Dir ganz schnell einen nehmen und ihn handeln lassen. Er weiß auch, welche Anträge man stellen kann.
Dann solltest Du mit ihm besprechen, wie man der Richterin am besten begegnet. Ob z. B. ein Antrag wegen Befangenheit etwas bringt. Ob er Dich trotzdem gut vertreten kann, auch wenn er in Familienrecht nicht spezialisiert bin, mag ich nicht zu beurteilen. Das ist vermutlich ein Bauchgefühl Deinerseits.
Das solltest du mit deinem Anwalt besprechen.
Er meinte nur das die Richterin mir nicht so wohlgesonnen sei und ich nichts verwehren soll.Leider ist er aber auch nicht auf Familienrecht spezialisiert.Vielleicht macht das den Unterschied.