Darf eine Richterin bei einer Gerichtsverhandlung vorstrafen aus vergangenheit laut vorlesen die aber rein gar nichts mit der aktuellen Verhandlung zutun hat?
Darf bei einer öffentlichen Verhandlungen Straftaten die vor vielen jahren passiert sind laut vorlesen? Ich muss dazu sagen das ich auf einem dorf wohne und eine schulklasse und andere leute da waren. Das ist ziehmlich schädigend für meine kinder gewesen und natürlich für mich selbst auch. Und dabei bin ich bei der Verhandlung eigentlich im Recht. Gibt es vielleicht einen Paragraphen oder ähnliches? Danke im vorraus.
1 Antwort
Es kommt darauf an, was die Vorstrafen mit dem aktuellen Fall zu tun haben. § 243 Abs. 5 der Strafprozessordnung sagt dazu:
"Vorstrafen des Angeklagten sollen nur insoweit festgestellt werden, als sie für die Entscheidung von Bedeutung sind. Wann sie festgestellt werden, bestimmt der Vorsitzende."
Wenn du wieder wegen einer ähnlichen Tat angeklagt bist oder schon einmal zu einer besonders hohen Strafe verurteilt worden bist, kann das für das neue Urteil von Bedeutung sein. Dann wäre es unter Umständen sogar fehlerhaft, wenn die Vorstrafen in der Hauptverhandlung nicht angesprochen wurden, denn es zählt der Grundsatz der Mündlichkeit.
Was ist Mündlichkeit?