Berechtigt das bloße Wegrennen von der Polizei ein bisseinsatz von einem polizeuhund?

14 Antworten

Eine klare Sache. Es gibt eine Anhalteverfügung "Halt Polizei"... dann "halt oder ich setze den Diensthund ein" . Wenn du dennoch weiterrennst, kommt der DH und stellt dich. Er hat dann verschiedene Möglichkeiten.

Er springt dir aus vollem Lauf in den Rücken = du liegst am Boden und guckst in das dich angrinsende Hundegebiss. Du bewegst dich nicht. Alles ist gut.

Er fasst kurz eine Extremität und läuft weiter = du liegst am Boden und guckst in das dich angrinsende Hundegebiss. Du bewegst dich nicht. Alles ist gut.

Er überholt dich und versperrt dir den Weg und verbellt dich = du bleibst stehen, alles ist gut.

Er überholt dich und versperrt dir den Weg und bellt = du bleibst nicht stehen, er schnappt zu.

Tatsache ist, dass du dich der polizeilichen Kontrolle entzogen hast, ein DH wurde angedroht und eingesetzt. Du hast dich der Anhalteverfügung widersetzt = für Bisswunden bist du selbst verantwortlich. Ob du nun vorher strafbar gehandelt hast, ist für die Anhalteverfügung egal, da sie sich nach Polizeirecht richtet.

Sicher kannst du dagegen gerichtlich vorgehen. Erfolgsaussicht = 0

Ohne den Hintergrund einer Straftat, wäre der Einsatz in der Tat rechtlich bedenklich, bzw. mir fällt keine Begründung für den Einsatz dieser Beissmaschine ein.

Falls das also keine rhetorische Frage ist, solltest du Anzeige erstatten.

NoLies  28.03.2020, 12:15

Falsch. Das blosse wegrennen verstärkt bereits die Vermutung das etwas Straffälliges geschieht und damit ist die Polizei im Recht den Hund (keine Beissmaschine - der Hund lebt bei den Polizisten in der Familie und es sind ganz normale Hunde bis auf das spezielle Training, meist beissen sie auch garnicht) loszulassen. Du kennst ja die Vorgeschichte nicht.

NoLies  28.03.2020, 12:22
@SirKermit

Du kommst mir hier mit der Antwort einer anderen Laie bei Gf? Tolle Quelle.

Auch: das zitierte hat doch garnichts mit dem Fall hier zu tun. Dort geht es um Flüchten alleine! Wenn du mein Kommentar richtig liest, würdest du sehen, dass ich deutlich geschrieben habe: wenn genug Vermutung sowie eine Vorgeschichte (zb. gesuchte Personen) da ist, was die Polizei die Flucht als noch ein "stärkeres" Indiz sehen lässt, ist es kein Problem den Hund loszulassen.

Lies dich doch mal in den Fall sein, dir wird schnell klar, dass es hier wenig zur Sache beiträgt: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/14/2-204-14.php

Nochmal: hier geht es um das Loslassen eines Hundes, nicht ums Flüchten!

urmelundhase  28.03.2020, 15:00
@NoLies

Danke no lies

SirKermit  28.03.2020, 15:20
@NoLies

" hier geht es um das Loslassen eines Hundes, "

Ja, das ist mir durchaus bewusst. Wenn also dennoch der Hund ins Spiel kommt, ist wahrscheinlich eine dazu passende Vorgeschichte abgelaufen, was wir allerdings überhaupt nicht wissen. Leider schweigt der TE sich dazu aus.

Aufgrund meiner Erfahrung hier haben solche Fragen meist eine wahren Kern und viele User "vergessen" ganz einfach, dass davor noch was ablief, was für sie selbstverständlich und deshalb nicht erwähnenswert war.

Von daher gehe ich einfach mal aus, dass es (wenn denn die Geschichte sich überhaupt wirklich zugetragen hat) eben doch eine Geschichte vor der Frage gab. Das war bei unserem Nachwuchs auch so: "Der hat mich gehauen!". Wenn man dann mal nachbohrt, dann sah das schon etwas anders aus.

Ich kann mir beim besten Willen einfach nicht vorstellen, dass ein Hundeführer einfach nur wegen des Wegrennens seinen Hund auf die Jugendlichen ansetzt.

Still  28.03.2020, 15:37
@NoLies

Wenn du die ersten 5 Worte meiner Antwort lesen und verstehen würdest, könntest du erkennen, dass dein Kommentar fehl am Platze ist!

NoLies  28.03.2020, 15:48
@Still

Wenn du die ersten 5 Worte meines Kommentars lesen und verstehen würdest, könntest du erkennen, dass dein Kommentar fehl am Platze ist!

Still  28.03.2020, 17:53
@NoLies

Falsch. Das blosse wegrennen verstärkt.....

Ich denke, dass du der im Irrtum befindliche bist!

NoLies  28.03.2020, 18:00
@Still

Erstmal: Fettnäpfchen, du solltest schon das Geschlecht von deinem Gegenüber wissen.

Zweitens: deine ersten fünf wörter machen genauso wenig Sinn. Ich hatte nur dein Kommentar kopiert, da es ebenfalls perfekt auf dein Kommentar passte. Lies dir mein Kommentar sorgfältig durch. Vielleicht verstehst du es irgendwann.

Still  28.03.2020, 18:59
@NoLies

Du weißt schon, was eine Straftat ist, oder? Genau darauf bezieht sich normaler Weise der Einsatz des Polizeihundes, denn nur weil einer vor einer Kontrolle wegrennt, ist der Einsatz von Zwang, und in diesem Fall der Einsatz des Hundes, nicht zulässig.

Dies ist eine konstruierte Geschichte, auf die es keine sinnvolle Antwort gibt. Kein Hundeführer lässt seinen Hund von der Leine, wenn 3 Halbwüchsige wegrennen. Deshalb sind auch alle Folgebetrachtungen sinnbefreit, weil sie nicht passieren würden.

Sicher ist dies: Ist ein Einsatz eines Hundes angezeigt, dann hat derjenige, der den Grund für den Einsatz des Hundes geliefert hat, auch die Konsequenzen daraus zu verantworten.

PapaTochter  28.03.2020, 12:59

Er hat halt Angst vor ein "Bisschen" Hund

"Als die Polizei aussteigt und die Jugendlichen kontrollieren will, fangen sie an wegzurennen, was an sich ja keine Straftat ist."

Das alleine ist keine Straftat, keine Frage. Die eigentliche Frage heisst doch, welche Vorgeschichte gab es? Denn die kann der Grund dafür sein, dass die Jugendlichen wegrennen und ein Hund zum Einsatz kommt.

So einfach ist das.

Aus dem hiergenannten Sachverhalt, geht nichts hervor was einen Einsatz des Polizeihundes gebieten würde.

In sofern ist der Einsatz des Polizeihundes im vorliegenden Fall unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung