Restaurant Gutschein Besitzerwechsel?
Wir haben vor ca. 2,5 Jahren einen Gutschein für ein Restaurant in Höhe von 50€ bekommen. Nun wurde das Restaurant im April dieses Jahres von einem neuen Besitzer übernommen. Das Restaurant läuft unter gleichem Namen mit gleicher Speisekarte und in den gleichen Räumlichkeiten weiter. Muss der neue Betreiber diesen Gutschein einlösen oder darf er dies verweigern? Leider konnten wir die Gaststätte im Handelsregister nicht ausgfindig machen, um herauszufinden, welcher Rechtsform diese angehört. :-(
2 Antworten
Moin,
2,5 Jahre alten Gutschein einlösen? Auch daran könnte es schon scheitern.
Hast denn das alte Restaurant im Handelsregister gefunden? Da steht drin was mit diesem geschehen ist. Vllt. ist das Restaurant auch in einem anderem Gerichtsort gemeldet, da es nur ein Teil oder Niederlassung am anderen Ort ist. Im Restaurant müssten aber AGB's aushängen. Da heraus kann man viel entnehmen.
MfG
Zuständiges Handelsregister für diesen Ort, aber ich meinte ggf. ist der Gerichtsort ein anderer. Mal wirklich die AGB's ansehen, da ist in der Regel der Gerichtsort und zuständige Handelsregister benannt. Welche Gesellschaftsform hat das Restaurant , vllt. ne GbR? Andere Idee wäre mal bei der Handelskammer zu schauen, dort müsste das Restaurant auf jeden Fall angemeldet sein.
MfG
Danke, das hatte ich auch gefunden, in anderen Foren aber auch widersprüchliche Angaben, dass es auf die Art der Übernahme / Gesellschaftsform etc. ankommt. Deswegen bin / war ich mir unsicher.
Hast du schon mal probiert den dort einzulösen oder nachgefragt? Vielleicht machen die das ohnehin ganz ohne Diskussion.
Ich meine, es wäre klug, ist ja eine tolle Möglichkeit Kunden (wieder) zu gewinnen.
Ja, ich habe gestern angerufen und nachgefragt. Erst meinten sie, dass es gar nicht mehr möglich ist und als ich mich damit nicht einverstanden gezeigt habe, meinten sie, dass wir schon eine Lösung finden würden (was für mich nach 50/50 klingt).
Lösung finden klingt doch schon mal gut. Ich hätte halt gleich nachgefragt wie die Lösung aussieht.
Ich habe im Handelsregister nach dem Namen der Gaststätte gesucht (nicht nur nach dem Ort), habe aber nichts gefunden. Ich bin immer davon ausgegangen (und gab es da nicht ein Gerichtsurteil?), dass Gutscheine, sofern es nicht anders darauf gekennzeichnet ist, drei Jahre lang gültig sind.