Wir sind ein Gewerbebetrieb (Restaurant). Wasser/Abwasser wird für 2 Tage abgestellt. Durch Aushang im Treppenhaus 2 Tage vorher angekündigt. Ist das erlaubt?
Wir haben einen Gewerbebetrieb (Restaurant). Nun wurde uns 21.11. durch einen Aushang von der ausführenden Firma im Treppenhaus mitgeteilt, dass Wasser und Abwasser für heute UND morgen in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr abgestellt wird. Nach Rücksprache mit der ausführenden Firma, sagte uns diese, dass wir uns bei Fragen an die Hausverwaltung wenden sollen. Bei Rückfragen bei der Hausverwaltung sagte uns diese, da dringliche Arbeiten ausgeführt werden müssen, die vor einigen Wochen nur provisorisch gerichtet wurden und jetzt aber die fachmännische Sanierung stattfinden müsste. Auf meine Frage ob das nicht hätte auch vor 1-2 Wochen mitgeteilt werden können, sagten die "Nein, das wäre jetzt plötzlich dringlich". Wir als Restaurant müssen von jetzt auch gleich Reservierungen absagen, können den Betrieb erst 6 Stunden später öffnen, können unseren Gästen nicht vorher Bescheid geben,etc. da wir ohne Wasser den Restaurantbetrieb nicht führen dürfen. Und das auch noch für 2 Tage. Ist da rechtlich zulässig? Können wir Mietminderung gelten machen oder eventuell Schadensersatzansprüche? Oder sind uns hier die Hände gebunden und wir müssen das einfach hinnehmen? Sind für jeden fundierten rechtlichen Hinweis dankbar. N.St.
5 Antworten
Normalerweise wird so etwas nicht von 7-16 Uhr durchgeführt, sondern es gibt (ggf. mehrere) kurze Ausfälle in dieser Zeit.
Einen angemessenen Wasservorrat kann man sich dafür anlegen.
Unsere Firmen überbrücken die Leitungen provisorisch und das dauert nicht sehr lange. Unangenehm bleibt es trotzdem, vor allem auf den Toiletten, wenn Gäste mit dem Wassereimer spülen müssen.
Falls der Vermieter an der Überbrückung sparen will, sollte er sich ausrechnen, dass eure Forderung teurer werden kann.
Grund zur Mietminderung, ihr werdet euch behelfen müssen Wassertankwagen....das könnt ihr von der Miete abziehen die Kosten
Dringende Arbeiten ist das Stichwort. Wenn das Rohr im Keller undicht ist (als Beispiel), dann hat der VM das Recht, den Schaden so schnell zu beheben, damit kein weiterer Schaden entsteht. Das hast du als Mieter hinzunehmen, denn es dient der Erhaltung des Mietobjektes.
die reparatur müsst ihr definitiv hinnehmen
schadensersatzansprüche habt ihr aber
es ist einfach die sache, dass ihr miete dafür bezahlt, dass das dingen den ganzen monat 100% funktioniert
es funktioniert jetzt 2x9h nicht richtig, dadurch habt ihr ansprüche
dass der vermieter das nicht zu verschulden hat, ist völlig belanglos
ihr müsst es dulden ,habt aber schadensersatzansrüche
eine woche zuvor hätte der Pachter es euch mitteilen müssen, damit ihr darauf vorbereitet seid. Am besten ist es, ihr fragt einen Anwalt oder jemanden der sich damit auskennt.
Schadensersatz ist aufjedenfall pflicht da durch diese Sofortige Maßnahme euch Geld entgeht, die ihr eventuell benötigt um die Pacht weiterhin bezahlen zu können.