Wenn Jemand mit einem Gutschein bezahlt, ist der Rest mein Trinkgeld?

7 Antworten

Ein Wertgutschein ist für den Kellner wie Bargeld. Wenn Der Betrag nicht ausgeschöpft wird es entweder für den nächsten Besuch gutgeschrieben oder der Gast sagt, dass es Trinkgeld ist. Dem Gast ausbezahlt werden, muss das Geld nicht. Der Chef hat den Gesamtbetrag des Gutscheines schon in der Kasse.

ich weiß jetzt nicht, wie das mit einem Gutschein ist - aber mir ist auch schon mal passiert, dass ich etwas für 18 euro kaufen und mit einem 20-euro-gutschein bezahlen wollte. an der kasse hatten sie mir aber jedoch gesagt, ich müsse noch etwas kaufen - mindestens im wert von 2 euro. denn ansonsten könnten sie den Gutschein nicht abrechnen.

aber ich glaub, wenn man in einem Restaurant mit einem Gutschein bezahlt, und der zahl-betrag niedriger als der Gutschein ist, dann gehört dem Chef der rest (das Trinkgeld).

Trinkgeld in Bargeld hingegen darf normal der kellner selber behalten

bei uns im ort ist allerdings eine Gaststätte, wo die kellner das Trinkgeld der kellner sich selber einsteckt. nach Feierabend müssen die kellner die Geldbörsen der cheffin überlassen - diese rechnet ab - und das was zu viel drin ist (Trinkgeld halt) steckt sie sich dann selber ein - das finde ich allerdings ein bisschen fies und frech

ich denke die gehen als Trinkgeld durch, weil Trinkgeld gegeben wird, wenn man unter anderem auch anständig bedient wurde. das wäre jetzt meine Theorie....

Ganz einfach: Du steckst den Gutschein ein und legst von deinem Geld die 32 € in die Abrechnungsbörse... anders geht es nicht, weil der Gutschein ja bei der Geschäftsleitung bezahlt wurde...

kathi1305 
Beitragsersteller
 30.04.2014, 14:28

Das habe ich mir auch gedacht ^^

Antje2003  27.04.2014, 17:16

und was macht der Fragesteller mit dem Gutschein??????????????? mit dem kann er nicht bei Ikea sich einen schrank kaufen - du scherzkeks

So weit ich weiß werden Gutschriften nicht bar ausbezahlt. Allerdings finde ich das es Dir zusteht. Ist aber eben nur meine persönliche Meinung.