Gutschein für Hotelaufenhalt hinfällig, wenn Besitzer wechselt?
Ich hatte einen Gutschein (Gültigkeit von 3 Jahren ab Verkaufsdatum) über seriösen Anbieter erworben; habe nach Anfrage im bezogenen Hotel von diesem schriftl. Zusage für angestrebten Buchungszeitraum erhalten u. vorliegen. 3 Monate später durch Gutschein-Verkäufer Nachricht erhalten, dass der Hotelbetreiber gewechselt hat und der neue Besitzer mit ihnen nicht unter Vertrag stehe. Ebenfalls freundliche Nachricht auf Anfrage zu gleicher Thematik des neuen Betreibers (Hotel wird zudem unter neuem Namen geführt) erhalten, indem auch erklärt dass die Gutscheine nicht Gegenstand bei Übernahme gewesen seien. Was heißt das nun für mich als Käufer und meinerseits Vertragserfüller > Kaufpreis wurde sofort gezahlt und Buchung erfolgte im schriftl. gewährten Zeitraum, incl. schriftl. vorliegender Buchungsbestätigung?? Ist der Gutschein "hinfällig" - kein Anspruch auf Rückzahlung bei Nichterfüllen??
4 Antworten
du mußt dich an den halten, an den du gezahlt hast, er ist dein partner.
Sie haben in ihren AGB's stehen, dass nach Gutscheinrückgabefrist alle Vertragsleistungen an den Hotelier übergehen, der in gleichem Moment auch den Betrag erhält ... Trotzdem vielen Dank für die unterstützende Antwort ;)
Hast du direkt an den damaligen Hotelbesitzer gezahlt oder bei dem Anbieter, den Du nennst? Derjenige,d er das Geld gekriegt hat, sollte auch für Erfüllung oder Rückzahlung verantwortlich sein.
Die Fa. ANIMOD erklärt, sie sei solange an den Vertrag gebunden wie Rückgaberecht für Gutschein besteht. Nach Ablauf diese Zeitraumes überweisen sie den Betrag an das Hotel (welches Gutscheine zum Vertrieb abgab) - zu gleichem Zeitpunkt gehen auch alle Vertragsleistungen an diese über.
Danke für deine Antwort - ich sehe das als Trauerspiel mit Kunden! ;(
bei Groupon bekommst du dein Geld wieder, da diese erst dann an den Gutsceinaussteller bezalen, wenn der Gutschein eingelöst wurde. Bei anderen Portalen kenne ich mich nciht aus, aber so einfach kann es nichtsen. Normalerweise übernehmen neue Besitzer solche Altlasten 1:1. Wende dich an die Gutscheinfirma, die können es sich nciht so leicht machen. sollen dir in ihren AGBs zeigen, dass sie Recht haben. Und wenn es wirklich dort steht, dann würde ich nie nie wieder einen Gutschein dort kaufen, denn dann kann das auch eine Masche werden.....
Bei Groupon hat man in soweitdie Garantier, dass der Aussteller das Geld erst bekommt wenn der Gutschein eingelöst wurde.
Es handelt sich hier um Gutscheinfirma ANIMOD, habe bisher schon viele gute Einkäufe dort getätigt und problemlose Abwicklung sogar im Ausland nutzen können. Dies ist der erste "Reinfall". Sie sagen und zeigen in ihren AGB's, dass Recht auf Gutschein-Rückgabe für gewisse Zeit vorliegt und nach Alauf dieses Zeitraumes überweisen sie den Betrag sofort an den Hotelbetreiber. Der neue Betreiber gibt an, er habe keine Gutscheine übernommen, keinen Vertrag mit Fa. ANIMOD und das wird von ANIMOD ebenfalls so dargestellt. ... Vielen Dank für deine Antwort, ich kann es auch nicht verstehen, gebe die Hoffnung aber noch nicht auf.
dann kannst du dich noch an den alten Betreiber des Hotels wenden. Meiner Meinung nach ist aber nach wie vorANIMOD dein Vertragspartner und deshalb für die Erfüllung des Vertrags zuständig. ausser er stellt sich offiziell als reiner Vermittler dar.....
Vorstellung als reiner Vermittler ist von ihnen nach mehreren freundl. Kontakten erfolgt, wobei diese anscheinend TROTZDEM in Verhandlungen mit den Vorbesitzen stehen - haben wahrscheinlich ebenfalls Angst, dass die Kunden bei ihnen abspringen.
Habe mich zum wiederholten Male an den Vorbesitzer zudem schriftl. gewandt, allerdings noch keine Antwort erhalten.
Wenn man ein Haus kauft, dann kauft man es samt Hypothek und etc. und wenn ein Hotel den Besitzer wechselt, dann kriegt der das Hotel mit dem gesamten vermögen und den Schulden, also sind auch die Gutscheine noch gültig (natürlich gibt es immer Hotellies, die darüber eine andere Meinung haben, da muss man dann halt klagen).
Stell dir mal vor die europäische Zentralbank würde den Vorstand wechseln und dein Geld wäre nichts mehr wert.
das ist nicht korrekt. Wenn ein Hotel den Namen nicht übernimmt, dann übernimmt er z.b. auch nicht die Steuerschulden des Vorgängers.....Namenswechsel ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig.....
Oh - das von mir angestrebte Hotel hieß bei Gutschein-Erwerb: Hotel garni "Im Propstei Vorwerk" in Quedlinburg / Harz (Besitzer Silvia Massow)
Aktueller Name nach Besitzerwechsel (Jörg Gehrke): "Hotel Maria Aurora" - ex Propstei Vorwerk
Als Kunde bei geleisteter Vertragserfüllung fühlt man sich hier inzwischen total ver....;(
Ok und was heißt das jetzt im Klartext, ich ändere den Namen eines Hotels und bin dann Schuldfrei? Welcher Sinn ist darin begründet ?
Habe auch schon SEHR gute Erfahrung diesbezüglich bei GROUPON gemacht ;)