Welche Rechtsform in der Gastronomie?

6 Antworten

Die meisten Kleinbetriebe in dieser Art werden als Einzelunternehmung geführt. Eine Umwandlung in eine GmbH ist ja auch kostenaufwaendiger. ( z.B. wegen der Bilanzpflicht)

Bei einer Kreditaufnahme besteht die Bank sowieso auf die persönliche Haftung des Inhabers.

Kannst du machen. Je nachdem wie groß es ist und welche Schulden ggf. auflaufen können. Bei sehr sehr großen Betrieben mit sehr hohen Umsätzen lohnt es sich sowas in Form einer GMBH zu führen, weil man da die Haftungsbeshränkung in den meisten Fällen mit drin hat.

Da erfordert eben Startkapital und ist von der Buchführung um einiges aufwändiger. Eine UG wäre die abgespeckte Form davon.

Als Einzelunternehmer musst du dich tatsächlich nicht im HR eintragen lassen.

Dein Plan klingt soweit okay... aber wäre es nicht sinniger eine Gaststättenerlaubnis zu haben, bevor du das Gewerbe anmeldest? Sorry, das ist nicht meine Ecke. ich bin mehr so in Richtung des steuerlichen interessiert.

TomTom2792 
Beitragsersteller
 11.10.2020, 12:23

Stimmt. Ich brauche natürlich erst die Erlaubnis und melde dann mein Gewerbe an. Danke :)

Ja klar als Einzelunternehmer.

Zuerst gehst du zum Gewerbeamt und beantragst die Gaststättenerlaubnis (Konzession). Du füllst auch schon die Gewerbeanzeige aus. Das Gewerbeamt setzt dann das Datum ein, wenn die Erlaubnis erteilt wird. In der Zwischenzeit kannst du die Sachkunde bei der IHK machen und deine Küche von der Lebensmittelaufsicht abnehmen lassen. Das Finanzamt bekommt dann automatisch eine Info vom Gewerbeamt.

Das kann dir wirklich nur ein Steuerberater vor Ort seriös beantworten.

Es fehlen zu viele Informationen, die man online nicht bewerkstelligen kann.

Sie sind suf dem richtigen Weg. In der Gastronomie gelten dann strenge hygienische Bedingungen . Ich habe nie verstanden wie die Gastronomie mit so vielen Vorschriften überleben kann.