Darf ein Geschäft die Einlösung eines Gutscheins verweigern?
Hallo,
ich wollte heute in einem geschäft einen gutschein einlösen, den ich zu weihnachten bekommen habe, doch da die mitarbeiter das neue gutscheinsystem noch nicht in ihrem pc installiert haben, meinen die das ich den gutschein erst 2014 einlösen soll doch dann ist das was ich kaufen will nicht mehr im angebot
dürfen die mir einfach das einlösen des gutscheins verweigern, obwohl dieser einen anspruch auf eine leistung repräsentiert?
gesetzesbeispiele wären nett^^
Danke schon mal für hilfreiche antworten :)
10 Antworten
Wer kann einen Gutschein einlösen?
Jeder, der einen Gutschein vorlegt, kann ihn einlösen. Der Gutschein ist ein sog. kleines Inhaberpapier gem. § 807 BGB, das jeden, der es in Händen hält, zu seiner Geltendmachung berechtigt. Selbst, wenn ein Gutschein für eine bestimmte Person ausgestellt wird, kann der Aussteller an jede andere Person leisten, die ihm den Gutschein vorlegt.
Ein Gutschein ist, wenn nicht anders bestimmt, sofort gültig und verjährt frühestens nach 3 Jahren ab Ende des Kalenderjahres in dem er gekauft wurde.
Somit kann deine Verkäuferin den Gutschein nicht abwähren....nötigenfalls musst Du die Geschäftsleitung damit konfrontieren. Wenn sie Gutscheine ausgeben und mit dem Verbuchen nicht klar kommen, ist das nicht dein Problem. Das muss dann von dem Geschäft intern geklärt werden !
Kommt drauf an was auf dem Gutschein draufsteht. Wenn du ihn lt. aufgedrucktem Zeitraum bereits jetzt einlösen kannst, dann muss er m.E. auch eingelöst werden. Wenn er aber tatsächlich erst ab 2014 gültig ist, dann kannst du versuchen ihn jetzt gegen eine Bearbeitungsgebühr zurückzugeben und dir den Betrag auszahlen lassen. Schau mal in die ZDF-Mediathek. Dazu gab es heute im ZDF-Morgenmagazin einen interessanten Beitrag.
Du könntest sie bitten, das Gewünschte auf Grund des Gutscheins für dich zurückzulegen...
Wenn der Gutschein noch nicht im Gutscheinssystem des Unternehmens gespeichert ist, kann der Gutschein auch noch nicht angenommen werden. Lass dir das Teil doch zurücklegen, bis der Gutschein gültig geworden ist. Einlösung des Gutscheins verweigern?Ja, siehe vorherigen Text.
Wenn der Gutschein von dem Geschäft selbst stammt, dann nicht.
Wenn der Gutschein von einem Drittanbieter stammt dann hast du mit dem Geschäft keinen direkten Vertrag und (evtl Auslegungssache) evtl auch keinen direkten Leistungsanspruch. Den Leistungsanspruch hast du gegenüber dem Aussteller des Gutscheins.