Gutschein verloren - was nun? Rechtlich?
Hallo, ich habe einen Gutschein den ich geschenkt bekommen habe auf dem Weg zum einlösen verloren. Direkt im Geschäft habe ich dies kund getan. Die Verkäuferin fragte mich, ob ich noch den Kassenbon hätte (wegen Gutschrift Nr.). Dies klärte ich mit dem Schenker und glück im unglück, er hatte noch ec Beleg und Kassenbon. Der Gutschein wurde gesperrt. Aber mir sagte man: tut uns leid, persönlichen pech, was weg ist ist weg. Das ist doch kundenverarsche oder? Sie hat nachgeschaut, der Gutschein war noch nicht eingelöst worden und diesen direkt gesperrt. Jetzt hat das Geschäft 100% gewinn ohne gegenleistung, das kann doch nicht sein, obwohl ich jeglich beweise angebracht habe, das ich Eigentümer bin....Was kann man da tun, kennt sich jm. aus? Beschwerde bei Zentral hat nichts gebracht, gleiches ergebnis, wenn weg dann weg und persönliches pech
6 Antworten
Glück im Unglück: Dein Geschenk hat einen Kasenbon. Einfach mit dem Kasenbon ins Geschäft gehen (dort ist ja der Bon wegen "Verlust" gesperrt) und einen neuen Gutschein ausstellen lassen. --- Und nicht abwimmeln lassen - "Ich bleib so lange hier stehen, bis ich einen neuen Gutschein bekomme, der alte ist gesperrt!!"
Du schreibst
jetzt hat das Geschäft 100% gewinn ohne gegenleistung, das kann doch nicht sein
Aber natürlich kann das sein! Wie viele Menschen kaufen sich Gutscheine und vergessen diese einzulösen oder verlieren diese. Diese Geschäft nennt man No-Show.
Wenn Du Deinen Gutschein verlierst, dann muss das Geschäft hier keine Gegenleistung erbringen. Schau mal in die AGB. Aber grundsätzlich haben Gutscheine eine Gültigkeit von 3 Jahren. Aber ohne Gutschein, keine Gegenleistung.
Wenn der Gutschein gesperrt wurde, kann er nicht eingelöst werden. Der Gutschein kann aber auch nicht einfach verfallen, denn der Laden hat dafür ja Geld entgegengenommen. Der ursprüngliche Käufer des Gutscheines soll sich im Laden melden und die Ausstellung eines Ersatz-Gutscheines erbitten. Ersatzweise kann er sein Geld zurück verlangen, für welches der Laden ja keine Gegenleistung erbringen kann.
Man darf mal eines nicht vergessen. Du kannst den Gutschein nicht vorweisen, willst aber Leistung. Wie kannst du gegenüber dem Geschäft nachweisen, dass du den Gutschein nicht rechtskräftig privat verkauft hast und der eigentliche Anspruchsbesitzer nunmehr jemand ganz anderes ist? Denk mal drüber nach.
Ein Gutschein ist so gut wie Bargeld.
Verlierst Du einen Geldschein, ist dieser weg. Rechtlich ist ein Gutschein auch nichts anderes.
Ein Geschäft kann das anders amchen, muss das aber nicht.