Reperatur/Kaufvertrag zurücktreten innerhalb ersten 2 Monate?
Hallo,
ich habe Mitte Juli eine Gartenpumpe gekauft, die nun eine undichte Stelle hat für die ich nichts kann. Der Hersteller will sie nach Erhalt in 5 Tagen reparieren. Dazu kommt Hin- und Rückversand kann da also mit 1,5 Wochen Ausfallzeit rechnen.
Ich brauche die Pumpe normalerweise fast täglich. Das Gemüse, vorallem Keimlinge brauchen da regelmäßig Wasser oder Gurkenpflanzen, etc. da ich einen Boden habe der kaum Wasser speichert. Also eigentlich ist es unzumutbar sie einzuschicken zur Reparatur.
Muss ich die Ausfallzeit akzeptieren? Ich meine es ist knapp 6 Wochen nach Erhalt kaputt, 5 Jahre Garantie habe ich darauf.
Kann ich auch vom Kaufvertrag zurücktreten und mit einen andere neue kaufen?
Dankeschön!
2 Antworten
Muss ich die Ausfallzeit akzeptieren?
Ja.
Kann ich auch vom Kaufvertrag zurücktreten und mit einen andere neue kaufen?
Nein.
Doch, hat er. Ein Umtausch in ein Neugerät ist aber kein Rücktritt vom KV,
Na ein Neugerät wäre ja auch in Ordnung, aber sie wollen ja eine Reparatur deshalb dachte ich an Rücktritt vom Kaufvertrag.
Hast du denn ein Neugerät gefordert? ^^
ja aber sie wollen es dennoch prüfen
Vor den Rücktritt vom Kaufvertrag hat der Gesetzgeber das Recht des Verkäufers auf Nacherfüllung gesetzt.
Du schreibst jedoch von Garantie, die eine freiwillige Leistung des Herstellers ist. Wenn du noch in der Gewährleistungsfrist bist, kannst du vom Verkäufer auch Neulieferung einer mangelfreien Sache fordern (§ 439 BGB). Seit Jahresbeginn gilt jeder Mangel, der innerhalb von 12 Monaten auftritt, grundsätzlich bereits als bei Gefahrübergang vorhanden.
Wenn du noch in der Gewährleistungsfrist bist
6 Wochen nach Kauf schon aus der Gewährleistungsfrist raus sein, wäre ein bisschen doof. lach
Naja, da stand kein Jahr. Daher sicherheitshalber die genaue Regelung. 😄
Haha, Punkt für dich ;-)
Aber hat der Kunde nicht das Recht zu entscheiden ob Reparatur oder Umtausch? Hatte da sowas gelesen. § 439 Absatz 1 BGB