käufer von ebay kleinanzeige möchte Rücktritt?
Hallo, ich habe einen Artikel bei ebay kleinanzeigen verkauft. jemand hatte interesse, wir haben uns geeinigt und sie hat das geld überwiesen.kurz danach schrieb sie, sie möchte den artikel doch nicht. ich hatte zu dem zeitpunkt das paket bereits versandfertig vorbereitet (frankiert). also habe ich ihr geschrieben dass ich vom "kaufvertrag" nicht zurücktrete und das paket verschicke. dann schrieb sie, sie habe das paket erhalten und wird es auf ihre kosten zurück schicken. ich habe ihr geschrieben, sie soll es lassen, ich werde versuchen es nicht anzunehmen. sie hat es trotzdem probiert. beim ersten zustellversuch war ich da und konnte die annahme verweigern. (wir haben eine abstellgenehmigung) beim zweiten zustellversuch waren wir nicht zu hause und es wurde abgestellt.
was soll ich jetzt machen??
ich bin der meinung ich bin meiner pflicht nachgekommen. das geld möchte ich ihr ungern zurückerstatten. schließlich ist sie ja den Kaufvertrag eingegangen. Ich würde es ihr ja nochmal zustellen aber ich habe keinen lust das porto nochmal zu zahlen.
Ach ja in der Anzeige hatte ich drin stehen: Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, keine Garantie, keine Rücknahme!
5 Antworten
Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, keine Garantie, keine Rücknahme!
ist unerheblich.
https://rechtsklarheit.de/blog/unwirksamer-gewaehrleistungsausschluss-bei-privaten-verkaeufen
Aber ,der Käufer kann nicht zurücktreten. Es ist ein gültiger Kaufvertrag
1.Ein Kaufvertrag kommt durch eine entsprechende Willenserklärung zustande.
2.Ein Widerrufsrecht käme nach den Vorschriften des Fernabsatzgesetzes nur dann in Betracht, wenn der Verkäufer nicht als Privater, sondern im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit den Vertrag geschlossen hat. Sollte das der Fall sein, können Sie gemäß §§ 312 b, d, 355 ff BGB den Vertrag widerrufen, da der Vertrag nach Ihrer Schilderung ausschließlich mittels Telekommunikation (E-Mail, Telefon) zustande gekommen ist. Hat der Verkäufer dagegen als Privater gehandelt, steht Ihnen ein solches Recht nicht zu.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Widerrufsrecht-bzw-Ruecktritt-bei-Privatkauf--f23018.html
Schreib ihr das und Gut
Diese Frage beantworten
1
Bearbeiten
4 Antworten
Du musst es nicht zurücknehmen.
Wenn der Käufer dir das Paket dennoch zustellen lässt, musst du das Geld nicht zurücküberweisen.
Du kannst dem Käufer anbieten, ihm das Paket nochmal kostenpflichtig zuzustellen. Wenn er dies nicht möchte, dann bist du aber auch nicht verpflichtet, sein Eigentum bei dir zu lagern. Was man dann allerdings mit dem Paket macht, weiß ich auch nicht.
Ich würde es ihr ja nochmal zustellen aber ich habe keinen lust das porto nochmal zu zahlen
wenn das Paket noch öfters hin- und hergeschickt wird, macht es auch keinen Sinn und wird den Verkaufspreis bald übersteigen.
Lohnt es sich für Dich, dieses Geplänkel per Anzeige durchzusetzen?
Anm: Garantie kannst Du als Privatperson doch gar nicht geben, kannst also streichen.
Ne gib ihr das Geld nicht zurück allein in der Anzeige stand keine rückgabe
Richtig! Wenn das drin stand, dann musst Du es nicht zurücknehmen. Wenn Käufer es nun doch nicht mehr will, ist das allein sein Problem.
Dann leg das Paket zur Seite und behalte das Geld.