Käufer nimmt Paket nicht an, was nun?

6 Antworten

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Die Rechtslage ist eindeutig und unmissverständlich!

§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Gut zu wissen:

Beim sog. Versendungskauf geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware an einen Paketdienst übergeben hat.

Das betrifft sowohl die Haftung bei Verlust, als auch die Lieferzeit, deren Verzögerung du nicht zu verantworten hast.

Gut zu wissen:

Wie oben beschrieben hast du den Kaufvertrag erfüllt, indem du die Ware verschickt hast.

Die Ware wurde dem Empfänger ordnungsgemäß zugestellt. Der Käufer ist zur Abnahme der Sache verpflichtet. Das schließt die Verantwortung der rechtzeitigen Abholung in der Postfiliale ein!

Du fragst:

Ist er nicht verpflichtet die Ware anzunehmen und den Mehraufwand zu zahlen ?

Gut zu wissen:

Du bist nicht verpflichtet dem Käufer die Ware erneut und auf deine Kosten zu schicken.

Du kannst also verlangen, dass der Käufer dir die anfallenden Versandkosten im Voraus überweist.

Wichtig zu wissen:

Das Verhalten des Käufers berührt nicht seine Ansprüche aus dem Kaufvertrag!

Du kannst die Uhr also nicht einfach weiter verkaufen.

Mein Tipp:

Du solltest dem Käufer eine angemessene Frist setzen, in der er dafür sorgen muss, dass ihm die Kaufsache zugestellt werden kann.

Fazit:

Du hast nichts falsch gemacht und bist auch nicht für das vertragsbrüchige Verhalten des Verkäufers verantwortlich!

Mein Tipp:

Leg die Uhr an einen sicheren Ort um sie vor möglicher Beschädigung zu schützen.

Ich bin sicher wenn der Käufer geschnallt hat was Sache ist, wird er auch nochmal die Versandkosten investieren, anstatt auf alles zu verzichten!

Noch Fragen - einfach fragen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Soll das jetzt so hin und her gehen bis einer nachgibt ?

Nein, es ist ja alles geklärt. Sei nett und heb die Watch für ihn auf. Wenn er sie dann irgendwann haben will und dir die zusätzlichen Versandkosten überweist, schickst du sie ihm wieder zu.

Bei einem Privatkauf trägt der Käufer das Transportrisiko.

Das inkludiert das Zustelldatum. Jetzt wäre die Frage, ob die Zustellung an einem bestimmten Tag vertraglich garantiert war, dann wäre wohl ein Anspruch auf Schadenersatz gegeben, ansonsten ehr schwierig.

Wenn du nicht von den Vorgaben in Angebot und Vertrag abgewichen bist (wann würde es verschickt, auf welche Art, mit welchem Dienstleister), bist du m.M.n. aus dem Schneider.

Was noch nicht erwähnt wurde: Wie hat der Käufer bezahlt: PayPal/Überweisung?

Überweisung: Du brauchst den Artikel nicht zurücknehmen

PayPal: Wird schwieriger...warte aber auf Antwort

Hat der Käufer einen Fall eröffnet "Rückgabe beantragt oder Abbrechen des Kaufs"?

tolga676767 
Beitragsersteller
 10.01.2019, 20:37

Paypal :/ und nein, keinen Fall eröffnet

Margita1881  10.01.2019, 20:44
@tolga676767

PayPal: Sehr schlecht (und wirst nach dieser Geschichte wahrscheinlich nicht mehr anbieten)

Hast ihm geschrieben, dass Du den Artikel nicht zurücknimmst? Was hat er geantwortet?

Du kannst jetzt nur warten, was Dein Käufer unternimmt und hier wieder fragen; obwohl Paypal dir freundlicherweise die Entscheidung abnimmt, und zwar zu 99,9% zugunsten des Käufers.

  1. Datums des Kaufs?
  2. wann mit PP bezahlt?
  3. wann (Datum) hast Du verschickt?
Margita1881  10.01.2019, 20:49
@Margita1881

Ich frage deshalb, vielleicht kann man höhere Gewalt als Argument nehmen, Du kannst ja nichts für....

(durch einen Fehler bei der DHL kam das Paket zu spät an).

Margita1881  10.01.2019, 20:53
@Margita1881

Siehe die Antwort von @Kevin1905 Experte für Recht !

Er hat bezahlt und du hast ihm die Ware geschickt.

Du hast doch sicher noch den Beleg und kannst beweisen, dass du die Ware gleich nach Bezahlung verschickt hast und für die Verspätung durch DHL nichts kannst.

Also würde ich auch nicht vom Vertrag zurück treten und ihm das Geld auch nicht wieder zurück überweisen.

Wenn er auf Grund dessen, die Ware dann doch wieder haben will, dann muss er dir die Versandkosten nochmals bezahlen.

tolga676767 
Beitragsersteller
 10.01.2019, 20:38

Noname, nur weil ich jetzt beides hab, muss ich nicht am längeren Hebel sein. Ich kann weder mit dem Geld noch was mit der Ware anfangen solange das nicht geklärt ist.

tolga676767 
Beitragsersteller
 10.01.2019, 18:26

Ja hab alle Belege.

Ich hab ihm gesagt dass er nicht zurücktreten kann und ich auch nicht möchte.
Die Ware ist auch fehlerfrei.

Er will die Ware aber auf keinen Fall annehmen.
Soll das jetzt so hin und her gehen bis einer nachgibt ?

danitom  10.01.2019, 18:28
@tolga676767

Das musst du jetzt für dich selbst entscheiden.

Du kannst ja mal Ebay kontaktieren, was die dazu meinen.

NoName08154711  10.01.2019, 19:02
@tolga676767

Denk doch mal nach: Du sitzt am längeren Hebel, weil Du Ware und Geld hast.

Und eBay hat mit Eurem Kaufvertrag nichts zu tun.

NoName08154711  10.01.2019, 19:37
@danitom

WAS hältst Du für ein Gerücht?

danitom  10.01.2019, 19:40
@NoName08154711

Natürlich hat Ebay etwas damit zu tun.

Ebay macht z.B. die Richtlinien.

NoName08154711  10.01.2019, 19:42
@danitom

Die Richtlinien für das Einstellen auf der Plattform, sonst nichts.

Der Verkauf selbst wird aber gemäß BGB abgeschlossen, danach ist eBay raus.