Renovierungsbedürftige Wohnung - Rechte Mieter
Nach vielen, vielen Monaten Suche habe ich endlich eine Wohnung für mich und meinen Hund gefunden. Da hier in meiner bevorzugten Ortschaft Wohnungsmangel herrscht und diese trotz ländlichen Gebietes die meisten bzw. auch einer der größten Arbeitgeber im Umkreis ist, die beste Infrastruktur und co. dauerhaft eine riesige Nachfrage an Wohnungen besteht ist das ziemliche Glückssache.
Nun habe ich einen sehr netten, freundlichen und kooperativen Vermieter gefunden,der mir eine geräumige Erdgeschosswohnung mit Balkon zu stolzem Preis vermietet. nicht Luxusklasse, aber durchaus ein Batzen für die Fläche (50-60m² - 550€ warm). Kurze Anmerkung zur Region: Westen, BW, Nordbaden.
Die Wohnung ist sehr schön geschnitten, jedoch war(en) die Vormieter/inn(en) wohl nicht gerade sonderlich sauber, was auch er bemängelte, da er darauf wohl ziemlichen Wert legt. Der Teppichboden ist völlig verfleckt und hat Macken, die Badfugen sind mittlerweile schwarz und voller Bakterien etc., die Wände und Decken sind nicht mehr weiß sondern eher vergilbtgrau, die Vorhänge grau, einige Balkonbalken (Holz) sind leicht morsch und sollten zur Sicherheit ausgetauscht werden. Auch sind die Türen ordentlich vergilt, nicht mehr weiß.
So, nun hat der Herr bereits den Boiler an der Dusche ausgetauscht, einen großen Fleck in der Badewanne professionell reinigen lassen und versprochen, er bringe die Holzfenster auf Vordermann. Auch darf ich WLAN und Gefrierkühltruhe seinerseits nutzen (wohnt nebenan) und er kommt täglich in die Wohnung um zu lüften.
Ausgehandelt haben wir bereis, dass er für die Unkosten des Laminats aufkommt, nun hört man ja aber oft, dass man in der Regel neue Wohnungen "weiß" abgeben sollte, sprich der Vormieter oder notfalls der Vermieter hätte sich darum kümmern sollen. Wir haben nun an 2 Tagen die Hälfte der Wände mit 10l weißer Farbe gestrichen, der Rest + Farbe + Decke folgt die Tage. Ganz zu schweigen von dem Boden, den Badfugen und co.
Nun die Frage, zu der keiner derzeit eine rechtlich korrekte Antwort weiß: Zu was ist der Vermieter verpflichtet? Was hätte er tun müssen, bzw. was sollte er wenigstens kostentechnisch übernehmen? Kann man etwas aushandeln, etwa generell eine Mietverminderung, 1-2 Monate kostenfrei oder Mietverminderung oder eben die Materialkosten? Die Holzbalkon am Balkon zählen ja z.B. schon zu Sicherheit, da ein Verletzungsrisiko besteht, wenn einer der morschen Balken durchbrechen sollten.
"Fachmännisch" wurden uns einige dieser Mängel nämlich heute von einem Fliesenleger bzw. generell (hab da jetzt keine Berufsbezeichnung) Renovierer von Beruf aufgezeigt und grob Kosten genannt.
Da aber eben Wohnungsmangel herrscht schätze ich hier lautet eher die Devise "Nimm es oder lass es", oder gibts tatsächlich was, wofür der Vermieter grade stehen sollte?
(Schätze ja bei so einer "Dreckwohnung" hat er der Vormieterin auch Kaution abgezogen)
7 Antworten
Da die Kaution aber bereits gezahlt ist, ich die Schlüssel und mündliche Zusage habe und der Vermieter gerade am Aufsetzen des Vertrage ist, möchte ich mich bzgl. Mängelliste und co. INFORMIEREN....
Dann besteht also Dein Vertrag.
Nun die Frage, zu der keiner derzeit eine rechtlich korrekte Antwort weiß: Zu was ist der Vermieter verpflichtet?
§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags .
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Kann man etwas aushandeln, etwa generell eine Mietverminderung, 1-2 Monate kostenfrei oder Mietverminderung oder eben die Materialkosten?
Wenn er damit einverstanden ist.
Die Holzbalkon am Balkon zählen ja z.B. schon zu Sicherheit, da ein Verletzungsrisiko besteht, wenn einer der morschen Balken durchbrechen sollten.
Erst mal mit dem Vermieter darüber vernünftig reden.
Dazu kommt, dass ich ja nicht gerade wenig Miete zahle, er also sicher dennoch gut daran verdient, trotz Beteiligung am Boden.
Wir Vermieter müssen Mieteinnahmen versteuern und z.b. mussten wir letztes Jahres ein neues Dach decken lassen usw. da sind mal eben 35.000 € weg.
Aber ein Vermieter ist ja sooo reich -:-
Was sind schon 35.000 EUR angesichts sooooo stolzer Mieteinnahmen ? ......, und als Kommentar bekommt man bestenfalls vom Mieter ein "Das mussten sie ja" an den Kopf geknallt........
.....um auf den Fragesteller zurückzukommen - 550 EUR warm das sind so so rund 300 - 350 EUR kalt - irre Mieteinnahmen..
PS: Will da auch nicht rechtlich o.ä. vorgehen, Kaution ist zwar überwiesen, Mietvertrag gibt es jedoch noch keinen, sprich da könnte man solche Dinge aushandeln und mit hinein schreiben. Daher die Frage was da geht, bzw. was mir als Mieter generell zustehen würde und was sich da eben noch rausholen lässt.
Würde mich über ein paar Antworten freuen, vielleicht kennt sich da ja jemand aus. Danke euch!
was sich da eben noch rausholen lässt.
Nichts. Du hast nämlich noch keinen unterschriebenen Mietvertrag in der Tasche. Und wenn du versuchst, da was rauszuholen, dann wirst du wohl auch keinen bekommen.
den boden erneuert der vermieter, die badfugen muss er erneuern, aber eine wohnung muss nicht weiss gestrichen sein oder frisch tapeziert.
ich kenne es so, das die wohnung besenrein übergeben wird, heisst, teppichboden, laminat tapete entfernen, alles was nicht zur mietsache gehört.
die idee, das mittlerweile die wohnung bei auszug weiss gestrichen werden soll, kommt daher, das es etliche leute gibt, die nicht selbst tapzieren wollen und es die wohnung bei besichtigungen natürlich aufwertet.
aber die tapete gehört nicht zur mietsache, das sind die blanken wände und böden, wenn nicht anders vereinbart.
so hast du die wohnung mit der alten tapete gemietet und du brauchst sie bei deinem auszug nicht entfernen.
die holzbalken sind sache des vermieters und wenn du den dadurch nicht nutzen kannst, kannst du die miete mindern.
was der vermieter mit dem vormieter gemacht hat, kann dir egal sein.
und solang du nicht die türrahmen bei auszug streichen muss, kann dir das auch egal sein
den boden erneuert der vermieter, die badfugen muss er erneuern, aber eine wohnung muss nicht weiss gestrichen sein oder frisch tapeziert.>
Den Boden die Bad-fugen kann er erneuern - er muss gar nichts. Problem ist nur wie will er die Wohnung sonst - anders vermieten ?
da habe ich mich vielleicht falsch ausgedrückt.
du hast recht, den boden müsste er nicht erneuern.
bei den badfugen kommt es darauf an, sind sie alt und bröckelig und kann der schimmel entfernt werden.
und wenn es genügend leute gibt, die so etwas selbst beheben, ob auf ihre kosten oder mit beteiligung des vermieters, gibt es mehr nachfrage, als wohnungen.
Laut Fliesenleger kann man die Fugen im Bad nicht mehr reinigen, da hängen wohl zu viele Pilze und co drin, müsste man rauskratzen und neu abdichten.
Armer Eigentümer......
Das verstehe ich nicht, wieso denn Unkosten? Wenn, dann doch Kosten, oder? Und wenn der Mieter sich dieses Plastezeugs (Sondermüll) in die Bude bestellt und der Vermieter auch nich mitmacht, hört sich das doch gut an. Und Farbe, vereinbare einfach: Gemalert wird beim Einzug selbst und beim Auszug nichts mehr und gut ist. Viel Glück und die Miethöhe halte ich für völlig angemessen. Durchschnitt für BK und Wärme heute rd. 3,00 EUR/m² und somit für Kaltmiete 6,00 EUR/m² incl. Laminatanteil von rd. 1,00 EUR/m².
Einzig die Holzbalken vom Balkon , sofern sie denn wirklich morsch sind und eine Unfallgefahr darstellen, und die Fugen im Bad , sofern es sich um Schimmel handelt, müsste der Vermieter übernehmen. Das Laminat übernimmt er ja eh. Die Vorhänge kann er wegwerfen, ersetzen muss er sie nicht. Er kann die Wohnung unrenoviert vermieten, das ist nicht verboten. Entweder du mietest sie also unrenoviert oder er vermietet an jemand anderes. Wenn du jetzt schon anfängst, bei deinem Vermieter auf vermeintliche Rechte zu pochen, dann wirst du die Wohnung nicht mieten. Bedenke, der Mietvertrag ist noch nicht unterschrieben. Insofern kannst du rechtlich auch gar nicht dagegen vorgehen.
übrigens kann man mal das wort mietrecht zum googel benutzen