Darf der Vermieter Fotos aus einer höher gelegenen Wohnung von meinem Balkon machen?

4 Antworten

Ich lese hier von einer "höher gelegenen Wohnung" und von "Hausverwaltung". Ich kann aber nichts darüber lesen, dass Email und Foto vom Vermieter kommen.

Kann es sein, dass Euer Vermieter damit gar nichts zu tun hat und womöglich gar nichts von der Aktion weiß? Das Foto hat doch bestimmt der Bewohner der höher gelegenen Wohnung geschossen. Es gibt in solchen Anlagen doch immer Leute, die nichts besseres zu tun haben, als über ihre Nachbarn was "Unerhörtes" heraus zu finden und das dann zu melden.

Die Hausverwaltung erhielt das Bild und machte natürlich, wozu sie sich verpflichtet sah. Dabei ging es nicht nur darum, Euren Kühlschrank zu entfernen, sondern es erst gar nicht einreißen zu lassen, dass Hausbewohner ihre Balkone als Abstellplatz für alles Mögliche missbrauchen.

Wenn es sich um eine Wohnanlage handelt, die einer Eigentümergemeinschaft gehört, also im Extremfall jede Wohnung einem anderen Eigentümer, dann hat Dein Vermieter womöglich gar nichts mitbekommen und, ehrlich, als Vermieter wäre es mir auch zu blöd, mich um solchen Kram kümmern zu müssen, wenn es sich um die Wochen nach Einzug des neuen Mieters handelt. Dafür hat man schließlich eine HV.

Bist Du sicher, dass Dein Vermieter das Bild gemacht hat? Gehört ihm diese andere Wohnung auch, sodass er ggf. Zutritt hat?

Ansonsten gilt generell: Natürlich finde ich es sch... wenn jemand ungefragt Fotos von Häusern, einzelnen Etagen, bzw. Wohnungen und Balkonen macht. Aber das ist nun mal "draußen" und damit von außen sichtbar. Es ist deshalb auch nicht verboten, so lange keine Personen auf den Bildern erkennbar abgebildet werden.

Es muss jedem auch klar sein, dass Fenster, die nun mal Licht rein lassen sollen, auch Blicke rein lassen. Erst recht, wenn abends/nachts Licht an ist. Tagsüber kommt es sehr auf die Lichtverhältnisse an. Jeder, der eine Wohnung bezieht, muss sich letztlich Gedanken machen, wieviel Aufwand er betreiben will, um seine Privatsphäre gegen Blicke von draußen abschirmen will und es gibt vielerlei Möglichkeiten, um Einblicke zu erschweren, ohne dass viel Tageslicht abgeschirmt wird. Nachts sind immer die glücklich, die wie Ihr, Rollladen runter lassen können.

Lavean 
Beitragsersteller
 30.04.2021, 13:50

Hallo, danke für die Nachricht.

Die Formulierung war etwas irreführend; der ganze Wohnkomplex gehört einer Immobilienfirma. Die Person, die das Foto gemacht hat sowie die Person der Hausverwaltung, die mich kontaktierte, sind Angestellte dieser Firma.

Es wurde so erklärt, dass die Angestellte eine Besichtigung im Gebäude gegenüber leitete, den Kühlschrank sah und das Foto so entstanden sei. Bei uns waren wie gesagt die Rollläden unten, das heißt, es muss relativ früh morgens gewesen sein, da wir die Rollläden nach dem Aufstehen geöffnet haben bevor wir zur Arbeit gehen. Es kam mir schon komisch vor denn ich kenne keine Wohnungsbesichtigungen die so früh stattfinden, aber wer weiß.

Wir haben große Fenster, die sich wirklich von Decke bis Boden strecken. Wir sind uns auch bewusst, dass dies Vor- und Nachteile hat. Was die Sache für mich so unangenehm macht ist einfach, dass ich nun davon ausgehe, dass ständig jemand von der Immo-Firma uns beobachtet und Fotos schießt. Ich finde das einfach nochmal eine ganze Ecke anders, als "man muss sich bewusst sein dass man in Fenster auch von außen reingucken kann".

Wir lassen jetzt bis auf Weiteres die Rolläden auf dieser Seite des Gebäudes zu und überlegen uns, ob es Sinn macht, den Mietvertrag direkt wieder zu kündigen, solange die meisten Kisten noch gepackt sind.

bwhoch2  30.04.2021, 14:01
@Lavean
Es wurde so erklärt, dass die Angestellte eine Besichtigung im Gebäude gegenüber leitete, den Kühlschrank sah und das Foto so entstanden sei. 

Was man glauben kann, aber nicht muss! Auf diese Weise "schützt" man den "Spion".

dass ich nun davon ausgehe, dass ständig jemand von der Immo-Firma uns beobachtet und Fotos schießt. 

Da darfst Du Dich nicht rein steigern, denn solches oder ähnliches kann Dir woanders auch passieren und die Immo-Firma hat auch besseres zu tun und den Spion, den Du kaum raus finden kannst, wirst Du nicht von seinem Tun abhalten können und solche Typen gibt es auch überall.

Wir lassen jetzt bis auf Weiteres die Rolläden auf dieser Seite des Gebäudes zu 

Warum schränkt Ihr Euch deswegen jetzt ein?

überlegen uns, ob es Sinn macht, den Mietvertrag direkt wieder zu kündigen

Natürlich, kann man machen, wenn man schnell was anderes, also besseres bekommt. Drei Monate habt Ihr jetzt mindestens noch für diese Wohnung zu zahlen. Das bleibt nicht aus und der erneute Umzug würde auch eine Menge Geld kosten.

Wie wäre es aber, wenn Ihr - wenn schon -, dann nicht gleich ein Haus sucht, das Abstand hat zu anderen, also im Extremfall ein freistehendes Einfamilienhaus mit dichtem Bewuchs drum herum und das am besten gleich kaufen, statt mieten.

Allerdings gibt es immer mehr Drohnen, die durch die Gegend fliegen und filmen und gegen die man auch kaum was machen kann. Immerhin sehen diese nicht direkt in die Wohnung, aber den Aufenthalt im Garten können sie schon filmen. Ist zwar nicht erlaubt, aber kaum zu verfolgen.

Nein, darf er nicht.

Ein schlechter Anfang. Ich hoffe, ihr bekommt den Vermieter erzogen.

schelm1  29.04.2021, 17:55
Ich hoffe, ihr bekommt den Vermieter erzogen.

Da sind aber schon sehr viele andere dran gescheitert!

Umgekehrt "wird häufig ein Schuh daraus"!

ich habe Gardinen und mir ein Sonnenzelt aufgebaut, damit ich nicht begafft werden kann. Ich glaube, der Balkon gehört zum "befriedeten Besitz". Betreten wäre verboten. Fotografieren von Personen ist auch verboten. Wie es nun damit aussieht, wenn es um gegenstände geht, solltest Du Dich mal beraten lassen. §201 STGB. Ich finde es unerhört und würde sofort beim Mieterbund nachfragen und ggfs Strafanzeige stellen. Den Nachweis Brief und Foto) hast Du ja. Ob das sinnvoll ist, wenn Du dort bleiben möchtest. musst Du selbst entscheiden. Wenn Du sowieso raus willst, mach es, damit der mal eins auf den S.ck bekommt.

Lavean 
Beitragsersteller
 29.04.2021, 16:23

Hi, also wir sind ja gerade erst eingezogen (das ist die zweite Woche), deswegen wollten wir eigentlich nicht sofort raus; haben noch nichtmal alle Möbel! Aber mit dem Wissen dass der Vermieter sowas tut fühl ich mich auf einen Schlag gar nicht mehr wohl dort.

Wer weiß was von da oben sonst noch alles fotografiert wird.

ANobbs  29.04.2021, 16:32
@Lavean

Glaube ich Dir gerne, deshalb ja auch Gardinen ran. Ob man einen Kühlschrank auf den Balkon stellen darf, würde ich auch mal beim Mieterverein nachfragen. Auf jeden Fall ein sch.. Vermieter.

Soweit der Kühlschrank das "Außenbild" des Hauses nicht beeinträchtigt - sprich nicht störend von der Straße aus wahrgenommen werden kann, geht es den Vermieter nichts an, ob ihr nun einen Kühlschrank auf dem Balkon betreibt oder nicht.

Lavean 
Beitragsersteller
 29.04.2021, 16:25

Also die Wohnung ist sowieso nicht an der Straße, es ist ein Gebäudekomplex. Der Kühlschrank stand in einer hinteren Ecke, eigentlich nur von der höher gelegenen Wohnung zu sehen, von der aus auch das Foto gemacht wurde. Die Hausverwaltung sagte, ein Kühlschrank wäre laut Hausverordnung verboten.
Das ist mir auch egal, wir stellen den rein, aber die Stasi-mäßige Überwachung mit Fotos machen inkl. Einsicht in unsere Wohnung finde ich nicht in Ordnung ..