EX-Freundin mit Schlüssel von der Wohnung - Hausrecht?
Hi,
ich hätte da mal eine Frage. Wenn die EX-Freundin die Schlüssel der Wohnung hat und auch nicht freiwillig die Wohnung verlässt sowie die Schlüssel noch hat - könnte die EX-Freundin dann der Wohnung verwiesen werden? Ggf. auch von der Polizei?
Es besteht kein gemeinsamer Mietvertrag, die EX-Freundin ist auch nicht dort gemeldet.
Lg
7 Antworten
Sobald sie die Wohnung verlassen hat, Schließzylinder der Wohnungstür auswechseln. Wenn sie dann wiederkommt und vor allem an ihre Sachen will, diese nur heraus geben, wenn sie gleichzeitig alle Schlüssel, insbesondere den Hausschlüssel raus rückt.
Dafür braucht es keine Polizei. Vielmehr könnte sie die Polizei rufen, wenn sie meint, dass Du ihre Sachen unterschlägst. Kommt dann die Polizei, wiederholst Du Deinen Vortrag und die Polizei wird zur Schlichtung Deine Ex schon dazu veranlassen, dass sie den Hausschlüssel raus rückt, um dann auch wieder ihre Sachen zu bekommen.
Die Polizei wird sagen, dass es sich um eine reine zivilrechtliche Angelegenheit handelt und dass auch kein Notfall vorliegt. Auch eine Anzeige wegen Unterschlagen (liegt diese vor?), wäre allenfalls bei der Polizei zu stellen, aber sie wird sich nicht darum kümmern. Und ganz ehrlich: Ich bin der persönlichen Meinung, dass man so etwas ohne Polizei regeln sollte. Die haben wirklich genug zu tun!
Hast Du von ihr die neue Adresse, den Arbeitgeber, Bankverbindung?
Dann solltest du ihr mitteilen, dass der Wohnungsschlüssel nicht mehr passt, aber der Hausschlüssel zurück gegeben werden muss. Andernfalls muss der Hauseigentümer den Zylinder der Haustür und alle Schlüssel austauschen, was Kosten in Höhe von mehreren Hundert Euro bedeuten würde, die Du ihr dann in Rechnung stellen und ggf. auch gerichtlich beitreiben würdest.
Sie wird sich das dann vielleicht doch gut überlegen, denn:
Rechnung für Haustürzylinder und alle Schlüssel
Kosten des Mahnbescheids
Kosten des Vollstreckungsbescheids
Zwangsvollstreckung aller Kosten durch Lohnpfändung oder Kontopfändung
Du kommst zu Deinem Geld - auch wenn es dauert. Aber sie hat duch ihre Spinnerei mal schnell einen hohen dreistelligen oder gar vierstelligen Betrag verschossen.
Das kann natürlich auch sein. Wobei die Polizei trotzdessen kommen würde, da in dem Fall dann quasi "Hausfriedensbruch" vorherrscht, weil man dort dann das Hausrecht hat und sie die Wohnung nicht verlassen möchte, wenn ich mich nicht irre und dann könnte denke ich doch auch die Herausgabe der Schlüssel erfolgen - durch die Polizei. Denke ich jetzt einfach mal, ob ich da richtig liege - ich weiß es nicht.
Das Problem an der ganzen Geschichte ist, dass sie aus eine EU-Ausland kommt bzw. gar nicht mal in Deutschland gemeldet ist. Das erschwert die ganze Geschichte und dann würde der Weg über die ganze bürokratische Schiene kaum etwas bringen, weil das über Ländergrenzen hinausgeht und ich dann quasi am Ende alles blechen müsste (Austausch der Haustürzylinder/Schlüssel), was ich quasi vermeiden möchte. Über zivilrechtlichen Weg wäre das ganze dann quasi auch schwer durchzusetzen, wenn sie im Ausland wieder wäre, weil man das dort kaum durchsetzen kann.
Deshalb wäre der Weg über die Polizei schon relativ gut, da man das quasi direkt vor Ort klären könnte und man das quasi alles in einem fertig hätte. Nur ob das möglich wäre, das weiß ich nicht.
lg
Dann probier das.
Ansonsten sind solche Forderungen auch im EU-Ausland durchsetzbar. Dauert nur etwas länger.
Die Polizei darf hier nichts machen. Es würde dir also nichts bringen, sie zu rufen. Die Ex Freundin hat die Schlüssel ja nicht unberechtigterweise bekommen. Sie hat sich die Schlüssel nicht selber angeeignet. Und die Polizei kann so also nicht feststellen, ob die Exfreundin einen Rechtsanspruch hat, die Schlüssel länger behalten zu dürfen.
Rechtlich gesehen liegt offenbar kein Mietverhältnis vor, denn sie hat keine Miete in irgend einer Form gezahlt. Somit ist es ein Leihvertrag über die Nutzung der Räume. Es steht dir somit zu, den Leihvertrag zu kündigen und die Rückgabe der Schlüssel zu fordern. Gemäß §604 Abs. 3 BGB genügt dafür eine kurze Frist, z.b. eine Woche. Gib ihr also eine schriftliche Kündigung und setze eine Frist zur Rückgabe der Schlüssel.
Wenn du möchtest, kannst du gleichzeitig auch von deinem Hausrecht Gebrauch machen und ihr den Zutritt zur Wohnung untersagen in dem Brief. Hält sie sich nicht daran, kannst du sie der Wohnung verweisen, evtl mit Hilfe der Polizei. Den Schlüssel bekommst du damit aber immer noch nicht.
Gibt sie die Schlüssel nicht zurück, hast du nur eine einzige Möglichkeit. Du musst auf Herausgabe der Schlüssel klagen. Ohne diesem Titel hast du keine Handhabe. Selbst die Polizei dürfte ohne einem Titel die Schlüssel nicht gewaltsam abnehmen.
So ist der rechtlich korrekte Weg. Parallel dazu kannst du natürlich (ohne strafbare Mittel versteht sich) etwas Psychoterror veranstalten um ihr Druck zu machen, die Schlüssel zurück zu geben. Rechne ihr vor, wieviel es ihr kostet, wenn die Schließanlage ausgetauscht werden muss usw usw.
Einfach das Schloss auswechseln und die Ex nicht mehr rein lassen.
Das wäre schon möglich, allerdings hat die EX-Freundin dann noch den Hausschlüssel, den man auch zurück haben möchte.
Du verlangst natürlich alle Schlüssel von ihr zurück.Wenn sie nicht mehr in die Wohnung kann hat der Haustürschlüssel seinen Wert für sie verloren.Teile ihr mit,dass du ihr alle entstehenden Kosten in Rechnung stellen wirst wenn sie sich weigert.
Falls sie die Herausgabe nicht nachkommen würde, könnte man alternativ auch die Polizei hinzurufen, da sie die Wohnung nicht verlassen möchte und des weiteren die Schlüssel auch nicht herausgeben möchte - oder irre ich mich da?
lg
Ja,auch das kann man machen.
Ist euer Verhältnis mittlerweile wirklich so schlecht, dass man so miteinander umgehen muss? Wäre es anders herum, welches Verhalten würdest Du dir vorstellen? Warum geht sie nicht? findet sie nichts oder was?
Es besteht kein gemeinsamer Mietvertrag
Es wäre aber die Frage, ob sie nicht vielleicht dein (Unter-)Mieter ist. Hat sie sich bspw. nachweislich an der Miete beteiligt, könnte so ein wirksamer Mietvertrag mit dir entstanden sein. Den müsste man dann erst mit gesetzlicher Frist schriftlich kündigen. Schlimmstenfalls müsstest du einen Räumungsprozess führen.
Wenn es keinen gültigen Mietvertrag zwischen euch gibt, hat deine Ex keinen Anspruch darauf, weiter in der Wohnung zu bleiben.
Dankeschön für die Antwort. Einen gemeinsamen Mietvertrag oder auch einen Unter-Mietvertrag gab es nicht zwischen uns. Mietbeteiligungen wurden nie vereinbart und auch nicht erhalten. Sie hielt sich eher so in der Wohnung auf wg. der früheren Beziehung / Partnerschaft.
Dann hast du das alleinige Hausrecht und kannst sie vor die Tür setzen. Notfalls kannst du das auch mit der Polizei durchsetzen.
Vielen Dank für Deine Antwort.
Das Problem ist allerdings dass sie kaum Möbel oder ähnliches in der Wohnung hat (außer eine kleinen Koffer, auf den sie sicherlich auch verzichten würde).
Mir geht es viel mehr darum, dass ich den Hausschlüssel wieder bekomme. Denn diesen kann ich nicht austauschen und diesen benötige ich ja auch.
Daher frage ich mich, ob man nicht auch gleich - falls sie sich weigert die Wohnung freiwillig zu verlassen und die Schlüssel herauszugeben - die Polizei verständigen kann, sodass man das über diesen Weg direkt regeln kann.
lg