Vermieter mit Mieterschutzbund drohen?
Guten Tag,
aktuell liegen bei uns in der Wohnung 3 Mängel vor (Toilettenspülung spült nicht mit ausreichend Druck, nicht funktionierende Steckdosen und nicht abdichtendes Fenster). Durch das Fenster ist uns ein Schaden in Form von erhöhten Heizkosten entstanden. Die Verwaltung reagiert darauf nicht oder nur teilweise. Die Problematiken bestehen seit 3 Monaten.
Ist es daher angebracht dem Vermieter mit dem Mieterschutzbund zu drohen?
Oder lieber eine ausreichende Frist (14 Tage) setzen und dann einfach nach ablaufen der Frist an den Mieterschutzbund wenden?
Viele Grüße
9 Antworten
Wenn Du den Vermieter zum Lachen bringen willst, wende Dich drohe mit dem Mieterschutzbund.
Wenn Du aber willst, dass die Mängel beseitigt werden, dann mach es so, wie Gerhart empfohlen hat und wie ich Dir auch raten würde:
Toilettenspülung: Sanitärinstallateur (oder Klempner genannt)
Steckdosen: Elektriker
Fenster: Schreiner/Tischler
Aber Achtung: Toilettenspülung und Steckdosen müssen funktionieren, aber ein Fenster muss nicht unbedingt dicht sein. Die Funktion des Fensters ist es, Licht ins Haus zu lassen und Luft herein lassen zu können. Beides funktioniert bei Euch einwandfrei, sonst hättet ihr einerseits keine Jalousien gebraucht und andererseits lüftet dieses Fenster sogar dauernd. Hier gilt noch am ehesten, wie gesehen, so gemietet. Wenn dadurch höhere Heizkosten entstehen, dann ist das eben so. Das mag Dich jetzt ärgern, aber ich will Dich damit nur warnen um daran den Vorschlag für die weitere Vorgehensweise aufzubauen:
1. Einen letzten Brief per Einwurfeinschreiben an den Vermieter, dass die drei Mängel bis zum xx.xx.xxxx behoben sein müssen. Andernfalls werden sie im Wege der Ersatzvornahme beseitigt.
2. Wenn nichts passiert (keine Reaktion oder nur halbherzig), kümmert ihr Euch als erstes um die Toilettenspülung und die Steckdosen. Die Reparaturkosten hierfür werdet ihr aufbringen. Da jetzt der Sommer kommt, ist das zugige Fenster erst mal nicht so wichtig.
3. Sind Toilettenspülung und Steckdosen repariert, bezahlt ihr die Rechnungen dafür und behaltet den Betrag bei der nächsten Mietüberweisung ein. Die Originalrechnungen gebt ihr dann später bzw. auf Anforderung an den Vermieter weiter.
4. Macht der Vermieter keine Probleme bei dieser Vorgehensweise, fragt ihr ihn, ob ihr auf gleiche Weise mit dem undichten Fenster vorgehen sollt. Da er nun weiß, wie ihr vor geht und dass es ihm möglicherweise teurer kommt, wenn ihr die Reparaturen in Auftrag gebt, wird er sich nun womöglich sehr schnell um das Fenster kümmern. Oder er ist einverstanden, wenn ihr selbst einen Schreiner holt und dann wird es bis zum nächsten Herbst schon dicht sein.
Viel Erfolg!
Habt Ihr den Vermieter denn auch direkt beim Einzug auf die Beanstandungen hingewiesen ?
Ein Schriftstück erstellt von den Beanstandungen und dies vom Vermieter unterschreiben lassen das Ihr in darauf hingewiesen habt ?
Denn sonst kann es Problematisch werden das hinterher euch noch die Schäden angehangen werden beim Auszug später und Ihr dafür bezahlen müsst, denn sonst habt ihr ja keine Beweisstücke.
Anderfalls wenn der Vermieter euch auf die Schäden hingewiesen hat kann es auch sein das Ihr es so hinnehmen müsst und da hilft nur noch ausziehen andere Wohnung suchen.
Es gibt ja diese Klausel auch beim Autokauf.
,,Gekauft wie gesehen"
In diesem Fall würde es heißen
,,gemietet wie gesehen".
dann schaltet den Mieterschutzbund ein oder einen Anwalt glaube als Student müsste man auch einen Befreiungsschein beim Amtsgericht bekommen da man ja ein geringes Einkommen hat.
Drohen würde ich nie! Entweder du gehst zum Mieterbund oder du lässt es bleiben. Viele Menschen reagieren bei Drohungen erst Recht mit Ablehnung (soll er doch zum Mieterbund/Anwalt gehen, werden wir ja sehen was er davon hat!), wenn sie sich selbst auf der sicheren Seite sehen. Und wenn du drohst und dann womöglich doch nicht hingehst, dann nimmt man dich in Zukunft gar nicht mehr ernst.
Darum: Du hast lange genug gewartet, ohne dass etwas passiert ist. Ab zum Mieterbund, denen die Angelegenheit übergeben und alles seinen Gang gehen lassen.
Du brauchst gar nicht mit dem Mieterverein drohen.
Du meldest einfach die Mängel mit einer Fristsetzung zur Beseitigung und kündigst an, wegen der Mängel eine Mietminderung vorzunehmen. Wie hoch die sein kann, erfährst Du beim Mieterverein.
Der Mieterverein kann auch direkt das Schreiben erstellen - das beeindruckt die Vermieter meist mehr.
Ich wäre ziemlich zügig zum Mieterschutzbund gegangen. Geh also hin, setz dem Vermieter eine 14-tägige Frist mit ndrohung von Konsequenzen wie Mietkürzung.
Allerdings ist die FRage, woher die Mäg´ngel kommen. Wenn's Kind die Dichtungen abgepopelt hat, dann kann der Vermieter nichts dafür. Wenn Ihr gegen die Steckdoen geschlagen habt auch nicht.
Es sind Bestandsmängel, die uns erst nach Einzug der Wohnung aufgefallen sind und unverzüglich gemeldet worden sind. Wir wohnen zu zweit ohne Kinder. Die defekte Steckdosen sind beim bereits vor unserem Einzug bekannt gewesen. Wir wohnen auch erst seit 3 Monaten in der Wohnung.
Bei uns Toilette müssen wir der Bürste nachhelfen, damit alles runtergespült wird.
diese Wohnung hätte ich garnicht genommen.
Wenn ich die Möglichkeit gehabt hätte.... Als Student ist mein/unser Einkommen leider doch begrenzt. Leider gibt der Wohnungsmarkt in unserer Stadt nicht viel her.
Wir haben den Vermieter schon oft darauf hingewiesen. Mit Briefen per Einschreiben und Rückschein, Telefonate, zig Mails. Jetzt haben wir auch langsam mal genug.
Die Problematik mit dem Fenster haben wir im Übergabeprotokoll mit "Fenster klemmt" festgehalten. Erst im Nachhinein beim Anbringen von Jalousien ist uns der Umfang aufgefallen. Die Sache mit der Toilette logischerweise erst nach Benutzung. Gleiches mit den Steckdosen.
Hingewiesen wurden wir auf gar nichts.