Oma gestorben...wie geht es weiter mit der Wohnung
Hallo Leute,
meine Oma ist vor einer Woche verstorben und nun steht der Vermieter vor der Tür wegen der Wohnung. Mein Opa ist schon vor 2 Jahren verstorben und aus diesem grund geht der Mietvertrag ja samt Erbe an die Söhne und Töcher meiner Oma.Nun ist es so das es 6 geschiwster gibt die sich das erbe im Grunde teilen möchte.
Mir geht es aber in erster Linie um die Wohnung.Und zwar weiß ich das der Vermieter das recht hat auf 3 Monate miete.Bekommt er auch die Warm miete obwohl niemand mehr heizt und Wasser entnimmt?
Die Kündigung ist schon raus und die Wohnung ist bis zum 1.Januar nächste Jahren gekündigt.
Was noch eine Frage wäre:Der Vermieter will die Wohnung kernsanieren .Tapezieren würden wir selbst hinbekommen sodass wir dem Vermieter dieses Geld nicht geben müssen. Ich habe aber die Befürchtung das der Vermieter Anfang Dezember die Wohnung Sanieren möchte. Müsste ich Rechtlich für die Zeit an wo der Vermieter die Wohnung Sanieren will trotzdem weiter Miete zahlen ?
Ich danke schon mal für die Hilfe
10 Antworten
Bekommt er auch die Warm miete obwohl niemand mehr heizt und Wasser entnimmt?
Die Warmmiete, so wie es vertraglich vereinbart ist...
Die Kündigung ist schon raus und die Wohnung ist bis zum 1.Januar nächste Jahren gekündigt.
Wenn das gerade erst eine Woche her ist, kann die Kündigung eigentlich frühestens auf den 31.01. lauten...
Müsste ich Rechtlich für die Zeit an wo der Vermieter die Wohnung Sanieren will trotzdem weiter Miete zahlen ?
Das ist Verhandlungssache. Rechtlich hat der Vermieter kein Recht auf Zugang zur Wohnung deswegen. Wenn Ihr ihm den Schlüssel gebt, würde ich das nur gegen eine Vertragsauflösung zu diesem Zeitpunkt machen, und das auch schriftlich fixieren...
Wenn der Vermieter sanieren möchte, soll er euch vorzeitig aus dem Vertrag entlassen. Solange die Kündigung läuft, kann er nichts in der Wohnung machen. Ihr müsst erst mal die volle Miete zahlen und bekommt dann nach Wohnungsabnahme in angemessenen Zeitraum eine Betriebskostenabrechnung. Fragt den Vermieter ob er sich kulant zeigt und euch früher aus den Vertrag entlässt, dann kann er mit den sanieren beginnen. Dann braucht ihr auch nichtmehr zu tapezieren.
er kann nicht sanieren, wenn ihr die wohnung noch nicht freigezogen habt...
man könnte sich sicher einigen, wenn er den wunsch hat, zeitiger zu beginnen.
Mein Opa ist schon vor 2 Jahren verstorben und aus diesem grund geht der Mietvertrag ja samt Erbe an die Söhne und Töcher meiner Oma
Klares Nein und Falscher Aberglaube. Der Mietvertrag ist für die Personen ausgelegt die IM Mietvertrag drinstehen. Steht z.B. ein Ehepaar im Mietvertrag drin und es stirbt einer der beiden so hat der andere oder die andere den Mietvertrag für sich alleine. Ist Notariell nicht festgehalten worden wer nach dem Tod der Mieter das Mietobjekt zugesprochen bekommt ,so wird dann die Wohnung frei und der Vermieter kann dies anfechten bzw. verlangen ( wenn beide Mieter im Beispiel eines Ehepaares) nicht mehr da sind die Wohnung zu räumen in einer angemessenen Frist. Wenn also Opa Stirbt Oma ne Zeitlang weiterlebt und dann stirbt geht der Mietvertrag nicht zwangsläufig auf die Kinder über ! Nach dem tod sollte schnellstmöglich der Erbe oder die Erbin festgelegt werden. Nur die Person ist Befugt die Wohnung nach dem Tod zu Betraten und auch diese Räumen zulassen bzw. selbst zu räumen. Dafür Trägt sie auch alle Kosten dafür die aufkommen können. Dies beinhaltet auch die Finanzierung der Bestattung. Schlägt jemand das Erbe aus ( verdacht das nichts von Wert vorhanden ist) werden alle Erbberechtigten angeschrieben und Nachgefragt ob die das Erbe antreten wollen. Tritt keiner das Erbe an wird auf Amtswegen ein Zwangsverwalter eingesetzt der dann alle wichtigen Tätigkeiten übernimmt ,so auch die Bestattung vornimmt. Damit ist aber nicht es allein getan. die Kosten der Bestattung werden dann auf alle Erbberechtigen ( die erfasst sind) aufgeteilt , so muss jeder seinen Beitrag dazu zahlen . Macht er es nicht wird es Gerichtlich ( Zwangsvollstreckung) eingefordert. Selbst wenn jemand in der Privatinsolvenz oder Gewerblichen Insolvenz steckt ist nicht von Interesse !
Wenn jemand also gestorben ist ,sollte zuerst abgewartet werden wer als Erbe festgelegt wird. Erst danach sollte dann die Wohnung betreten werden. Kann man Nachweisen das während dieser Zeit wo der Erbe noch nicht Festlag jemand die Wohnung betreten hat und Sachen entwendet ,ist das sogar Strafbar !
Ein Mietvertrag muß nach dem Tod des Mieters nicht notariell jemand zugesprochen werden. Er geht automatisch entweder an den der mit in der Wohnung gelebt hat oder an die Erben über. Wenn diese das Erbe nicht ausschlagen.
Wenn er darauf besteht vorzeitig in die Wohnung zu wollen..würde ich das schriftlich mit ihm abhandeln, daß er für diese Zeit auch keinen Anspruch auf die Mietzahlung stellt. Die Schlüssel auf keinen Fall vorher übergeben und wie gesagt..alles schriftlich festhalten.