Ist eine Reklamation nach der Wohnungsübergabe möglich?

9 Antworten

Hallo, wir haben mit den ausgezogenen Mietern eine Wohnungsübergabe mit Protokoll gemacht. Erst als sie weg waren haben wir festgestellt, dass sie einen Lichtschalter durch einen billigen Baumarktschalter ersetzte hatten Ist eine Reklamation nach der Wohnungsübergabe möglich?

Ich bin überzeugt, dass es nicht möglich ist, weil es kein verdeckter Mangel ist und man die Übergabe mit Strom oder bei ausreichendem Tageslicht hätte durchführen können.

Zudem hat das Protokoll eine starke Beweiswirkung.

Schau mal hier rein:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/uebergabeprotokoll.htm

MfG

Was für ein Kleinschiss. Auf solche Vermieter kann man pfeifen!

Sinn und Zweck einer Übergabe ist die Herstellung von Rechtssicherheit. 

Mit dem Schalter habt ihr Pech gehabt. Im Streitfall wäre das Protokoll ein Beweis dafür, dass bei Übergabe alles in Ordnung war. Der Mieter könnte sich einfach darauf berufen, er hätte keinen Schalter getauscht und ihr habt nichts in der Hand. 

Die einmal überstrichene Wand habt ihr so akzeptiert. Nun nachzukarten, wäre zwar rechtstechnisch möglich, macht doch aber recht wenig Sinn, da auch hier im Streitfall nur sehr geringe Erfolgsaussichten bestehen. 

Eine mängelfrei bescheinigte Übergabe ist rechtssicher. Ihr würdet ja auch nicht hinnehmen, das der Autoverleiher eures letzten Sommerurlaubes nachträgloch Forderung stellt, gleichermaßen sind die M vor Ansprüchen, gar Kautionseinbehalt damit sicher :-)

Daraus lernt man, Übergaben nur tagsüber im Hellen zu terminieren und als Vermieter seine sechsmonatige Prüffrist eben nicht ohne Not aus der Hand zu geben: Man quittiert ausschl. Zählerstände und Schlüsselempfang :-)

G imager761

Die Beanstandungen sind offensichtlich und nicht versteckt (gewesen). Demzufolge kann nicht mit versteckten Mängeln argumentiert werden. Gab es also im Übergabeprotkoll keinerlei Beanstandungen, so gilt die Wohnung als mangelfrei zurückgenommen. Nachträglich Reklamationen sind nicht möglich und entsprechende Schadenersatzforderngen mit Recht zurückzuweisen.