Wohnungsübergabe mit scheckigen Wänden
hallo,
ich habe eine frage zum thema mietrecht. wir sind nach 9 monaten mietdauer aus unserer wohnung ausgezogen. nun steht die übergabe bevor. um flecken an den weißen wänden abzudecken, haben wir extra die im mietvertrag angegebene farbe (weiß) bestellt. damit haben wir die flecken an den wänden großzügig ausgebessert, obwohl wir ja nach dieser kurzen mietdauer dazu nicht verpflichtet sind. leider haben wir nun festgestellt, dass das weiß nicht dem weißton in der wohnung entspricht und an manchen wänden sind nun weiße flecken zu sehen. das weiß in der wohnung ist dunkler. komisch nur, dass diese farbe eben im mietvertrag stand.
wie sieht das denn hier rechtlich aus? kann der vermieter so die übergabe der wohnung verweigern?
11 Antworten
Gratuliere Dir zu Deiner super korrekten Art.
Bei mir hat sogar der Fachmann die fleckigen Decken über gestrichen. Es sieht nur etwas besser aus, weil die Qualität der Farbe der Vormieter wohl eine andere war als überhaupt erlaubt.
Ehe Du Dir weitere Gedanken machst, lade doch den Vermieter zu Dir ein. Sage ihm nur Du bräuchtest seinen Rat und müsstest ihm in der Wohnung etwas zeigen.
Sage und zeige ihm dann vor Ort Deine Mühe, die Farbe, die Nummer im Mietvertrag und bitte ihn darum, das Ergebnis so zu akzeptieren. Du wärst mit Deinem Latein am Ende. Es kann gut sein, dass Deine Vormieter nicht so korrekt waren. Vielleicht gestaltet der nächste Mieter ja auch eine komplett andere Wand.
Ich kann Dir nur zu einem persönlichen Gespräch raten, weil ich selber damit die allerbesten Erfahrungen gemacht habe.
Vermieter sind Menschen, und die finden es häufig gut, helfen zu können.
Ich wünsche Dir viel Glück dabei.
Ausbessern funktioniert auf Grund der untershiedlichen Schichtstärken meistens nicht ohne das es zur Fleckenbuldung kommt. Bitte streicht die Wände ganz um so etwas zu vemeiden!
nach 9 Monaten muss man eigentlich nicht renovieren, es sei denn, man hat die Flecken selbst verursache (Schaden).
Dass die Farbe heller ist dürfte ja wohl logisch sein, mit der Zeit wird jede Farbe dunkler...
Ist die Farbe vielleicht noch nicht ganz trocken?
Wenn man stellenweise ausbessert, dann sieht man das immer, weil sich mit der Zeit natürlich schmutz an den Wänden ansammelt; einfallendes Sonnenlicht änder den Ton ect. pp.
Dann lieber gar nicht ausbessern oder komplett streichen. Die Vermieterin könnte von euch verlangen, die Wohnung komplett zu streichen, damit die Flecken verschwinden.
Schau dir erstmal an, ob du laut Vertrag überhaupt etwas machen musst und die Klauseln nicht ungültig sind: http://www.hausblick.de/modernisieren-umbau-renovierung/15-leitfaden--modernisieren/81-schoenheitsreparaturen
Gerade bei Schönheitsreparaturen sind viele Verträge falsch formuliert.