Reisen mit Vorstrafe?

4 Antworten

20 tagessätze? Ist das überhaupt eingetragen im Führungszeugnis?

Canancun 
Beitragsersteller
 07.03.2021, 13:23

Nein ist es nicht (erst über 90 Tagessätze). Ich habe aber gelesen, dass das Führungszeugnis hier nicht relevant ist.

20 Tagessätze gelten in dem Sinne, nicht als Vorstrafe. Sie erscheinen auch nicht auf seinem Führungszeugnis.

VirageXO  09.03.2021, 12:16
20 Tagessätze gelten in dem Sinne, nicht als Vorstrafe. 

Als was denn sonst? [Anm.: rhetorische Frage, weil falsche Antwort]

DerHans  09.03.2021, 13:34
@VirageXO

In dem Sinn, dass sie nicht im Führungszeugnis erscheinen.

VirageXO  09.03.2021, 13:39
@DerHans

Nochmal: Was ist eine Geldstrafe, wenn es keine Vorstrafe sein soll?

DerHans  09.03.2021, 13:40
@VirageXO

Natürlich ist es eine Vorstrafe aber sie erscheint nicht im Führungszeugnis und verhindert auch nicht die Einreise in die USA

VirageXO  09.03.2021, 14:15
@DerHans
Natürlich ist es eine Vorstrafe

Also, Thema durch.

aber sie erscheint nicht im Führungszeugnis und verhindert auch nicht die Einreise in die USA

Viel Spaß, die Differenzierung der Homeland Security zu erklären.

In Japan ist das relevant.

Du musst vor der Einreise ein Formular ausfüllen, u. a. ob du schon mal von einem Gericht verurteilt wurdest. Das Führungszeugnis zählt hierbei nicht.

Kreuzt du fälschlicherweise Nein an, und das kommt raus, wird dir bis auf weiteres die Einreise verwährt, d. h. du musst sofort zurück fliegen und darfst für 10 Jahre nicht mehr einreisen.

Bist du hingegen ehrlich, und kreuzt Ja an, wirst du direkt am Flughafen genauer zu dem Thema befragt werden. Dabei sollte nichts verheimlicht wrrden, sonst geht es wie oben beschrieben weiter, also dir wird bis auf Weiteres die Einreise verwärt.

Alles in allem, wird's schwierig werden.

Bei EU-Ländern solltest du hingegen keine Probleme haben. Und zu den anderen Ländern kann ich nichts sagen.

Woher ich das weiß:Recherche

USA:

Falls er grundsätzlich in die USA reisen darf unter dem VWP Programm, sprich ESTA gilt, dass er die sog. Sicherheitsfragen beantworten. 

Die 2. Sicherheitsfrage lautet:

Have you ever been arrested or convicted for a crime that resulted in serious damage to property, or serious harm to another person or government authority?

Das scheint bei 20 Tagessätzen eher nicht der Fall zu sein, also könnte er dann mit Nein antworten und ESTA würde genehmigt werden. Über die tatsächlich Einreise entscheidet sowieso immer der Immigration Officer

Kanada: bei eTA Beantragung ebenfalls kein Thema

Frankreich und Italien sind EU, da gibt es keine Problem

Japan, weiß ich nicht