Reisen mit Vorstrafe?
Mein Freund wurde vor einem Jahr wegen Diebstahl zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt. Er bereut seine Tat zutiefst bis Heute.
Nach seiner Ausbildung wollte er gerne reisen aber sieht nun die ersten Probleme mit seiner Vorstrafe auf sich zukommen. Da fängt es schon mit der USA an. Wisst ihr wie es in folgenden Ländern aussieht:
-USA
-Kanada
-Japan
-Frankreich
-Italien
Das ist seine einzige Vorstrafe und ich habe zusätzlich Frankreich erwähnt weil er gerne mal in Frankreich arbeiten würde. Wenn ihr da genauere Informationen hättet oder persönliche Erfahrungen erlebt habt, wäre es schön wenn ihr diese teilen könntet.
Vielen Dank
4 Antworten
20 tagessätze? Ist das überhaupt eingetragen im Führungszeugnis?
Nein ist es nicht (erst über 90 Tagessätze). Ich habe aber gelesen, dass das Führungszeugnis hier nicht relevant ist.
20 Tagessätze gelten in dem Sinne, nicht als Vorstrafe. Sie erscheinen auch nicht auf seinem Führungszeugnis.
In dem Sinn, dass sie nicht im Führungszeugnis erscheinen.
Nochmal: Was ist eine Geldstrafe, wenn es keine Vorstrafe sein soll?
Natürlich ist es eine Vorstrafe aber sie erscheint nicht im Führungszeugnis und verhindert auch nicht die Einreise in die USA
Natürlich ist es eine Vorstrafe
Also, Thema durch.
aber sie erscheint nicht im Führungszeugnis und verhindert auch nicht die Einreise in die USA
Viel Spaß, die Differenzierung der Homeland Security zu erklären.
In Japan ist das relevant.
Du musst vor der Einreise ein Formular ausfüllen, u. a. ob du schon mal von einem Gericht verurteilt wurdest. Das Führungszeugnis zählt hierbei nicht.
Kreuzt du fälschlicherweise Nein an, und das kommt raus, wird dir bis auf weiteres die Einreise verwährt, d. h. du musst sofort zurück fliegen und darfst für 10 Jahre nicht mehr einreisen.
Bist du hingegen ehrlich, und kreuzt Ja an, wirst du direkt am Flughafen genauer zu dem Thema befragt werden. Dabei sollte nichts verheimlicht wrrden, sonst geht es wie oben beschrieben weiter, also dir wird bis auf Weiteres die Einreise verwärt.
Alles in allem, wird's schwierig werden.
Bei EU-Ländern solltest du hingegen keine Probleme haben. Und zu den anderen Ländern kann ich nichts sagen.
USA:
Falls er grundsätzlich in die USA reisen darf unter dem VWP Programm, sprich ESTA gilt, dass er die sog. Sicherheitsfragen beantworten.
Die 2. Sicherheitsfrage lautet:
Have you ever been arrested or convicted for a crime that resulted in serious damage to property, or serious harm to another person or government authority?
Das scheint bei 20 Tagessätzen eher nicht der Fall zu sein, also könnte er dann mit Nein antworten und ESTA würde genehmigt werden. Über die tatsächlich Einreise entscheidet sowieso immer der Immigration Officer
Kanada: bei eTA Beantragung ebenfalls kein Thema
Frankreich und Italien sind EU, da gibt es keine Problem
Japan, weiß ich nicht
Als was denn sonst? [Anm.: rhetorische Frage, weil falsche Antwort]