Sehr hohe Geldstrafe (Tagessätze), dann arbeitslos?
Ein fiktiver Fall!
Angenommen, jemand der sehr gut verdient, aber auf großem Fuß lebt und keine Rücklagen hat, wird wegen einer Straftat zu einer Geldstrafe verurteilt, sagen wir 200 Tagessätze zu je 150€ (gesamt 30.000). Nach Verurteilung vereinbart die Person Ratenzahlung zu monatlich sagen wir 2000€. Nun wird die Person krank oder hat einen schweren Unfall und ist nie wieder arbeitsfähig. Sie hat keine private Versicherung und da sie noch jung ist auch kaum etwas in die Rentenkasse eingezahlt.
Was passiert mit der Geldstrafe, bleibt diese trotzdem bestehen? Können Tagessatz oder Ratenzahlung nachträglich angepasst werden? Bei Sozialhilfe oder Hartz 4 würde man selbst mit 50€ Raten 50 Jahre abzahlen!
Ein Extrembeispiel, aber was passiert grundsätzlich mit hohen Geldstrafen, wenn man dann langfristig arbeitslos wird und diese nicht zahlen kann bzw. sehr sehr lange Zeit bräuchte?
6 Antworten
Grundsätzlich ist, nach Rechtskraft des Urteils keine Änderung mehr möglich. Sollte der Verurteilte nicht in der Lage sein auch Ratenzahlungen nicht zu befriedigen, kann er, um die Haft zu umgehen, die Umwandlung in gemeinnützige Arbeit beantragen. Er wird dann pro Hafttage mit 6 Stunden Arbeit rechnen müssen. Wenn sie das auch nicht kann, erfolgt die Ladung zum Strafantritt. Egal wie krank man ist, der Justizvollzug verfügt über eigene Krankenhäuser und auch eigene Pflegeabteilungen.
Natürlich bleibt die Geldstrafe bestehen. Auch nach dem Unfall
Die Strafe bleibt. Ob die Zahlung so weitergeht kommt auf sein Vermögen und die weiteren Einkünfte an.
Entweder wird die Rate angepasst oder du wanderst in die JVA und sitzt eine ersatzfreiheitsstrafe ab hier wird dann der zugrundeliegende tagessatz von in dem Fall 200€ angenommen.
Das wäre dann doch zu einfach, sich durch Arbeitslosigkeit aus der Strafzahlung zu retten. Ein Tagessatz entspricht einem Hafttag. Wenn zahlungsunfähig, dann Haft. Ganz einfach.