Bewährungswiederruf wegen Geldstrafe - weiß jemand Rat?

5 Antworten

Das Problem ist ,wenn jemand eine Geldstrafe nicht zahlen kann ,gibt es in der BRD immer noch wie im Mittelalter den Schuldenturm .

Eine Geldstrafe ist in Tageszeitung aufgeteilt ein Tagessatz entspricht einem Tag Haft ,somit müsste seine Geldstrafe 180 Tagessätze gewesen sein .

Da er nicht zahlen kann ,kommt nun die sog. Ersatzfreiheitstrafe, welche pro Tagessatz ein Tag Haft ist.

Ob deswegen sein Bewährung wegen der Esatzfreiheitstrafe wiederufen werden kann ist offen ,weil es ja eine Geldstrafe ist wo durch Esatzhaft verbüßt wird.

Daher würde ich gegen den Beschluss des Bewährungswiederuf Beschwerde einlegen mit obiger Begründung. 

Schlauerfuchs  26.04.2016, 17:03

Die Staatsanwaltschaft hat ja nur den Widerruf beantragt ,so entschiedet nach das Gericht ob tatsächlich wiederufen wird ,dazu eine Stellungnahme abgeben und auf die Esatzfreiheitstrafe hinweisen wäre angebracht.

Wird dies wiederufen ,kann er dann wie oben geschrieben immer noch Beschwerde einlegen.

nach drei mal lesen hab ichs glaub ich kapiert. Der mögliche Bewährungswiderruf bezieht sich auf die Strafe / das Urteil aus dem Jahre 2010. Im Jahr 2013 lief ja noch der Bewährungszeitraum für die Strafe aus 2010. Entsprechend kann - auch wenn der Bewährunsgzeitraum zum Zeitpunkt des Urteils aus 2010 schon abgelaufen sein sollte - ein Bewährungswiderruf für diese Strafe erfolgen. Ob es tatsächlich dazu kommt ist aber von vielen Dingen- insbesondere den aktuellen Lebensumständen abhängig. Besonders schlecht wäre auch, wenn die Tat aus 2010 ebenfalls mit Diebstahl oder Raub zu tun gehabt haben sollte.

Marinche 
Beitragsersteller
 22.01.2016, 19:35

Er ist mom. Im Gefängnis. Sitzt die Geldstrafe ab. Aber der Richter der ihm doch eine Chance gegeben hat,  (als er in Berufung ging) und ihm stattdessen eine Geldstrafe gegeben hat, muss doch eigentlich wissen das er ne Bewährung laufen hatte. Also wird es wahrscheinlich nix bringen wenn er jetzt Schriftlich dem Richter schreibt und Einspruch einlegt?

Joergi666  24.01.2016, 09:25
@Marinche

Die jetzige Ersatzfreiheitsstrafe hat nix mit dem Bewährungswiderruf zu tun.

Es ist doch egal, welche Strafe das Gericht ausurteilt.

Offensichtlich hat Person X innerhalb der Bewährungszeit eine weitere (einschlägige) Straftat begangen.

Das rechtfertigt grundsätzlich den Bewährungswiderruf.

ab 90 tagessätzen ist eine geldstrafe auch eine vorstrafe

wird wohl auch dann dafür gelten

wird während der bewährungszeit eine erneute straftat begangen, wird die bewährung widerrufen - .......,