Bewährungswiederruf wegen Geldstrafe - weiß jemand Rat?
Hallo,
Ist bisschen kompliziert, aber ich versuch es mal.
Person X Begann eine Strafe im Jahre 2010, bekam eine Bewährung.
Wie lang weiß ich jetzt nicht, nur soviel das die Bewährung 2015 noch lief.
Person X Begann wieder eine Straftat ( Laden Diebstahl ) im Jahre 2013. wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.
Daraufhin ging er in Berufung.
Neues Urteil war Geldstrafe von 2100 Euro.
Die wiederum konnte X nicht bezahlen. Ratenzahlung wurde nicht genehmigt. Also ins Gefängnis für 6 Monate.
Im Gefängnis bekam X ein schreiben von der Staatsanwaltschaft:
die Staatsanwaltschaft hat den Bewährungswiederruf beantragt, weil sie in der Bewährungszeit straffällig geworden sind.
Jetzt meine Frage: X ist doch in Berufung gegangen, es wurde daraus eine Geldstrafe.
Ist die Geldstrafe auch ein Straftat so das er gegen seine Bewährung verstoßen hat?
Im schreiben steht sie wurden durch Landgericht mit Urteil vom 2013 wegen Diebstahl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. ( aber X ging ja in Berufung und daraus wurde eine Geldstrafe)
Ist das also falsch von der Staatsanwaltschaft?
Ich hoff hier kann mir einer weiter helfen. Und ich hoffe konnt es verständlich rüber bringen.
LG
5 Antworten
Das Problem ist ,wenn jemand eine Geldstrafe nicht zahlen kann ,gibt es in der BRD immer noch wie im Mittelalter den Schuldenturm .
Eine Geldstrafe ist in Tageszeitung aufgeteilt ein Tagessatz entspricht einem Tag Haft ,somit müsste seine Geldstrafe 180 Tagessätze gewesen sein .
Da er nicht zahlen kann ,kommt nun die sog. Ersatzfreiheitstrafe, welche pro Tagessatz ein Tag Haft ist.
Ob deswegen sein Bewährung wegen der Esatzfreiheitstrafe wiederufen werden kann ist offen ,weil es ja eine Geldstrafe ist wo durch Esatzhaft verbüßt wird.
Daher würde ich gegen den Beschluss des Bewährungswiederuf Beschwerde einlegen mit obiger Begründung.
Die Staatsanwaltschaft hat ja nur den Widerruf beantragt ,so entschiedet nach das Gericht ob tatsächlich wiederufen wird ,dazu eine Stellungnahme abgeben und auf die Esatzfreiheitstrafe hinweisen wäre angebracht.
Wird dies wiederufen ,kann er dann wie oben geschrieben immer noch Beschwerde einlegen.
nach drei mal lesen hab ichs glaub ich kapiert. Der mögliche Bewährungswiderruf bezieht sich auf die Strafe / das Urteil aus dem Jahre 2010. Im Jahr 2013 lief ja noch der Bewährungszeitraum für die Strafe aus 2010. Entsprechend kann - auch wenn der Bewährunsgzeitraum zum Zeitpunkt des Urteils aus 2010 schon abgelaufen sein sollte - ein Bewährungswiderruf für diese Strafe erfolgen. Ob es tatsächlich dazu kommt ist aber von vielen Dingen- insbesondere den aktuellen Lebensumständen abhängig. Besonders schlecht wäre auch, wenn die Tat aus 2010 ebenfalls mit Diebstahl oder Raub zu tun gehabt haben sollte.
Die jetzige Ersatzfreiheitsstrafe hat nix mit dem Bewährungswiderruf zu tun.
Es ist doch egal, welche Strafe das Gericht ausurteilt.
Offensichtlich hat Person X innerhalb der Bewährungszeit eine weitere (einschlägige) Straftat begangen.
Das rechtfertigt grundsätzlich den Bewährungswiderruf.
ab 90 tagessätzen ist eine geldstrafe auch eine vorstrafe
wird wohl auch dann dafür gelten
wird während der bewährungszeit eine erneute straftat begangen, wird die bewährung widerrufen - .......,
Er ist mom. Im Gefängnis. Sitzt die Geldstrafe ab. Aber der Richter der ihm doch eine Chance gegeben hat, (als er in Berufung ging) und ihm stattdessen eine Geldstrafe gegeben hat, muss doch eigentlich wissen das er ne Bewährung laufen hatte. Also wird es wahrscheinlich nix bringen wenn er jetzt Schriftlich dem Richter schreibt und Einspruch einlegt?