Wird meine Eintragung vom Bundeszentralregister überhaupt gelöscht?
Im März/2015 wurde ich wegen Diebstahl verurteilt und habe eine Geldstrafe in Höhe von 200 € bezahlt. Meine Frage ist, wird meine Eintragung überhaupt gelöscht ? übrigens bin ich jetzt 23 Jahre alt. Es war ein dummes Fehler und ich bereue es sehr viel. Ich hoffe, dass es eines Tages gelöscht wird.
4 Antworten
Hallo Doximal,
im Grunde genommen ist es unerheblich, wie lange die Verurteilung im Bundeszentralregister ist, weil Niemand die volle Auskunft aus dem Register erhalt.
Aber da Du danach gefragt hast. Der Eintrag im Bundeszentralregister wird nach 5 Jahren gelöscht.
Was für Dich aber erheblich ist, ist dass KEIN Eintrag:
- im Führungszeugnis, noch
- im erweiterten Führungszeugnis, noch
- im Führungszeugnis für Behörden
erfolgt. Wenn Du Dich also in einer Firma bewirbst, darfst Du die Frage, ob Du vorbestraft bist mit NEIN beantworten und kannst ein Führungszeugnis vorlegen, dass wie folgt aussieht:
http://regionalwolfenbuettel.de//wp-content/uploads/2013/03/fuehrungszeugnis.jpg
Schöne Grüße
TheGrow
Kleine Ergänzung zur guten Antwort:
Solltest du aber innerhalb der Speicherfrist nochmal bestraft werden, sei es auch nur für eine Bagatelle, tauchen beide Strafen im Führungszeugnis auf (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG) - auch wenn sie unterhalb der 90-Tage-Grenze bleiben.
Eine Voraussetzung für die deutsche Staatsangehörigkeit / Einbürgerung ist, dass man nicht verurteilt sein darf
Quelle: http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.html
Sofern kein weiterer Eintrag in deinem BZR ist und die Geldstrafe nicht mehr als 90 Tagessätze betragen hat, wird deine Verurteilung 5 Jahre nach dem Tag des ersten Urteils gelöscht, §§ 36, 46 BZRG. Beispiel:
Du wirst heute zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen á 20 € verurteilt (= 200 €), dann kann dein BZR Eintrag ab dem 22.10.2021 zum Tagesbeginn gelöscht werden.
Damit ist jedoch der Eintrag im erweiterten BZR-Auszug gemeint! Im sog. polizeilichen Führungszeugnis (einfacher BZR-Auszug) stehen keinerlei Vorstrafen, sofern nicht mehr als 3 Monate oder 90 Tagessätze.
im Grunde genommen ist es unerheblich, wie lange die Verurteilung im
Bundeszentralregister ist, weil Niemand die volle Auskunft aus dem
Register erhalt.
Doch, die Behörden aus § 41 BZRG bekommen eine Vollauskunft u.a. auch die Ausländerbehörde (Abs. 1, Nr. 7), was für den Fragesteller ja wichtig zu sein scheint.
Ich denke nicht, da es jetzt eine Akte über dich geben wird, in der das drinnen steht.
Ich habe noch eine Frage, wird mein Eintrag im Bundeszentralregister mich behindern, um die deutsche Staatsangehörigkeit (Einbürgerung) zu bekommen ?