Zahlungsaufforderung von Parkraumüberwachung24?

Ja 60%
Ist die Forderung berechtigt? 40%
Nein, weil... 0%

5 Stimmen

3 Antworten

Ja

Es steht vermutlich keine Zeitangabe für die Parkdauer da. Damit gibt der Eigentümer ganz klar vor, du darfst hier 90 min. - vorrangig zwar zum Einkaufen gedacht, aber nicht auf seine Geschäftszeiten beschränkt - vor. Er gibt die "Spielregeln" auf seinem Grund vor. Ähnlich wie du, wenn du z.b. in deiner Hofeinfahrt einen Haus Flohmarkt veranstaltest, sagst, ok, der Flohmarkt geht von 9 Uhr bis 15 Uhr. Wenn um 20 Uhr noch welche in deinem Hof "rumturnen", wirst du vermutlich auch etwas tun, oder?

Und das der Parkplatz möglichst nur zu Einkaufszwecken und auch nur zu diesen Zeiten benutzt werden soll, hat eventuell auch mit der Unterhaltung der Fläche und letztlich auch mit der Sicherung des Gebäudes zu tun. Je stärker Frequentiert Flächen von Fzgen., desto schneller "verschleißen" Sie, müssen entweder stärker im Aufbau/Befestigung sein oder öfter instand gesetzt werden. Beides kostet. Und den Einbrechern einen "Parkplatz" für Ihre "Beschäftigung" bieten will man jetzt auch nicht unbedingt. Von daher gilt auch nach Ladenschluß dort die Nutzungseinschränkungen des Inhabers/Eigentümers.

Auf solchen Parkplätzen stehen immer Schilder auf denen "die Regeln" erklärt sind.

Du darfst auf solchen Parkplätzen eigentlich nur während der Öffnungszeiten parken. Das stand wahrscheinlich auch auf dem Schild/AGBs.

"Ich habe doch keinem Kunden behindert oder einen Parkplatz weggenommen"

Mag sein. Ist aber Privatgelände und da macht der Eigentümer die Regeln, an die du dich halten musst.

Ja

Der Aldi Parkplatz ist privat Grundstück und damit Dürfen da auch nur Kunden während der Geschäftszeiten parken.

somit ist außerhalb der Geschäftszeiten das Parken verboten. Sei froh das die dich nicht abschleppen lassen haben.