Muss der Arbeitgeber die Fahrtkosten für die Betriebsarztuntersuchung bezahlen?
Kann ich von dem Arbeitgeber für die Fahrt zum angeordneten Betriebsarzttermin Fahrtkosten verlangen. Die Zeit beim Betriebsarzt wird als Arbeitszeit berechnet und für die Fahrt werden Pauschal 20 Minuten angesetzt. Für die Fahrtkosten selber gibt es kein Geld das wäre in meinem Fall eine Entfernung von etwa 28 km für die Fahrt.
2 Antworten
Da die Fahrzeit als Pauschale gerechnet wird, vermute ich, dass der Termin entweder zu Arbeitsbeginn oder zu Arbeitsende und mit deiner täglichen Fahrstrecke Wohnort– Arbeitsort verbunden wurde. Alles was über deine übliche Strecke hinaus geht, steht dir zu. Bist du Wohnung -Arbeit- Arzt- Arbeit-Wohnung gefahren, steht dir meiner Meinung nach die komplette Zeit und die Entschädigung für die Fahrstrecke hin und zurück zu.
Daher musst du dich mit der Abrechnung der Fahrkosten in deinem Betrieb erkundigen.
Kannst Du vom AG einfordern, da es eine dienstlich angeordnete Fahrt mit eigenem Kfz oder Verkehrsmitteln ist.
Danke für die schnelle Antwort zählt dazu die einfache oder gesamte Fahrstrecke