Muss der Arbeitgeber die Fahrtkosten für die Betriebsarztuntersuchung bezahlen?

2 Antworten

Da die Fahrzeit als Pauschale gerechnet wird, vermute ich, dass der Termin entweder zu Arbeitsbeginn oder zu Arbeitsende und mit deiner täglichen Fahrstrecke Wohnort– Arbeitsort verbunden wurde. Alles was über deine übliche Strecke hinaus geht, steht dir zu. Bist du Wohnung -Arbeit- Arzt- Arbeit-Wohnung gefahren, steht dir meiner Meinung nach die komplette Zeit und die Entschädigung für die Fahrstrecke hin und zurück zu. 

Daher musst du dich mit der Abrechnung der  Fahrkosten in deinem Betrieb erkundigen. 

Kannst Du vom AG einfordern, da es eine dienstlich angeordnete Fahrt mit eigenem Kfz oder Verkehrsmitteln ist.

tommy800 
Beitragsersteller
 05.11.2017, 11:18

Danke für die schnelle Antwort zählt dazu die einfache oder gesamte Fahrstrecke