Muss ein Friseur eine andere Arbeitsgegend suchen, bei Salon wechsel?
Halloooo, ich hab ne frage, momentan arbeite ich bei einem Friseursalon, aber der Arbeitgeber ist leider nicht so ganz nett. Deshalb wollte ich ein anderen Friseursalon aufsuchen. Natürlich in der gleichen Gegend. Jedoch erfuhr ich, dass man angeblich einen anderen Friseursalon aufsuchen muss, mit 5 km abstand vom alten. Da man so die Kunden „ nicht stiehlt“ und der alte Arbeitgeber keine weitern Verluste macht . Nun frage ich mich, stimmt das ? Muss ich jetzt tatsächlich, an einem anderen Ort suchen ? Danke für eure Hilfe :D. Wenn ihr irgend wo ein Paragraf dazu habt oder ähnliches oder Erfahrungen, dann wäre ich euch sehr dankbar.
Lg,
3 Antworten
Nein, eine solche Regel gibt es nicht. Im Arbeitsrecht sind 2 Arten der Wettbewerbsverbote auseinanderzuhalten. Zum einen gibt es das Wettbewerbsverbot, das während des Arbeitsverhältnisses immer gilt, ohne dass es extra vereinbart werden muss. Ich darf eben zu meinem eigenen Arbeitgeber solange ich für ihn arbeite nicht in Konkurrenz treten.Das muss nicht extra in den Arbeitsvertrag herein geschrieben werden.
Will der Arbeitgeber, dass dieses Konkurrenzverbot auch nach dem Arbeitsverhältnis gilt, muss ein sogenanntes nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart werden. Ein solches muss ausdrücklich regeln, dass für einen bestimmten Zeitraum, gegen Geld (Karenzentschädigung) kein Wettbewerb gemacht werden darf.So etwas wird regelmäßig bei Führungskräften oder in der Hochtechnologiebranche vereinbart.
Ich kenne hier natürlich den Vertrag nicht. Ich gehe jedoch davon aus, dass hier schlicht gar nichts vereinbart worden ist. Von daher kannst du theoretisch auch neben dem Friseur direkt nebendran anfangen. Eine 5 km Regel, nein, eine solche gibt es nicht und viel Glück bei dem Neuanfang
Danke :D
Wieso das denn? Wenn es Kunden gibt die speziell von dir bedient werden wollen, gehen die so oder so weg.
Nein, selbst wenn eine Klausel im Vertrag dies beschreiben würde, wäre diese gewiss nichtig.
Mit der Dankbarkeit sollte man vorsichtig sein, denn es wurde lediglich etwas behauptet und kein wirklicher Beweis erbracht.
Es gibt z.B. das Wettbewerbsverbot und andere Dinge.
Ich will hier nicht die Antwort schlecht machen; vielleicht gilt das ja für Deine Situation, aber man sollte solche Aussagen belegen können.
Ohne eine vorher ebenfalls geregelte Karenzentschädigung ist eine solche alleinige Klausel nichtig. Wenn es so etwas gibt, würde der FS dies bestimmt wissen 😉
...HGB Paragraph 74 Abs.2
Habs mir gerad durchgelesen. Das klingt gut xD. Das spricht mehr für mich, aber wir haben so etwas nicht Notiert.
Ahh supii danke für die Info :D