Mietwohnung: Darf man den Sicherungskasten streichen?
Hallo zusammen,
Ich hab folgende Situation:
In der Mietwohnung ist ein alter, grauer Sicherungskasten ohne Schloss.
Ich würde diesen gerne weiß lackieren.
Ist das lt. Mietrecht erlaubt oder bedarf es Rücksprache mit dem Vermieter ?
Wände darf ich ja beispielsweise streichen, muss jedoch beim Auszug eine neutrale den zeitgenössischen Geschmack (also meist weiß) wiederherstellen.
Ich hab bereits alles durchforstet, kann aber keine Regelung oder Antwort hier finden. Ich hoffe jemand kann mir helfen !
5 Antworten
Bei Wänden und ggf. Böden und Decken ( je nach Vereinbarung ) gehört es zur bestimmungsgemäßen Nutzung , die Tapeten oder Farbe den eigenen Wünschen anzupassen . Türen und Fenster sind schon etwas schwieriger , wenn keine konkreten Nutzungsbedingungen dazu im Mietvertrag enthalten sind .
Ähnlich sieht es dann auch bei anderen , fest installierten Gerätschaften in der Wohnung aus . Da müssen individuelle Änderungen an der Farbgebung bei Auszug rückstandsfrei wieder in den Ursprungszustand zurück versetzt werden können .
Bei einem Sicherungskasten wäre eine Änderung der Farbgebung nur bei einer Folierung wieder rückstandsfrei rückgängig zu machen , wenn der Kasten nicht vorher schon händisch mit Streichlack überzogen wurde .
Daher unbedingt vorab den Vermieter fragen , ob und wie Du dem Kasten eine andere Farbe geben darfst .
Schau mal, ich glaube diese Türen samt Rahmen kann man nach Lösen von ein paar Schrauben ganz leicht ausbauen und nach dem Lackieren wieder einsetzen.
Unbedingt den Vermieter fragen und ihm erzählen, wie Du Dir das vorstellst. Am besten auch erklären, wie Du Deine Fähigkeiten dafür einschätzt. Keinesfalls mit Wandfarbe oder schlechtem Material streichen. Vielleicht dazu den Rat des Vermieters befolgen, falls er einen parat hat.
Falls er es ablehnt, dass Du streichst, bleibt immer noch die Möglichkeit, entweder im Elektroladen, Baumarkt oder übers Internet selbst eine passende neue Tür zu suchen und einsetzen und nach Deinem Auszug gegen die Alte austauschen.
Übrigens: Was auch einfach geht und sehr schön sein kann: Häng ein hübsches Bild drüber.
Du bist zu Rückgabe in den angemieten Zustand verpflichtet. Wie stellt man grauen Kunstoff wieder her?
Daher lässt man sich sein Vorhaben schriftlich ohne Rückbauverpflichtung genehmigen oder dekoriert es so, dass der alte Zutstand wieder herzustellen ist: Man tapeziert ihn über oder foliert ihn, was mit Wasser oder Wärme leicht und rückstandsfrei abzulösen wäre :-)
Ratschläge wie die von jofischi kosten dich hingegen einen neuen :-O
Wer viel fragt, bekommt viel Antwort, auch unpassende. Also streichen und fertig
Ich würde sicherheitshalber den Mieter fragen bevor es zu Unstimmigkeiten kommt. Sicher ist sicher