Kleberückstände nach Auszug am Boden - wer muss zahlen?
Hallo,
Wir sind im September aus unserer alten Wohnung ausgezogen. In dieser hatte wir in einem Zimmer selbst einen Teppichboden verlegt und mit doppelseitigen Klebeband fixiert.
Beim Auszug haben wir den Teppich entfernt, da der nicht mehr gut aussah. Dabei sind von dem Klebeband Rückstände auf dem fest verlegten Korkboden zurück geblieben, welche wir nicht mehr entfernen konnten.
Der Vermieter will nun den Schaden ersetzt bzw. beseitigt haben. Der Korkboden ist allerdings bereits locker 10Jahre alt.
Ist der Boden da evtl schon abgelebt? Und wenn ja, ist es dann überhaupt ein Schaden, wenn der Boden (rechtlich) abgelebt ist?
Und wenn es ein Schaden ist, wer muss dafür aufkommen? Ich selbst? Der Vermieter? oder die Haftpflicht?
Danke für eure Antworten im voraus.
11 Antworten
Hallo,
grundsätzlich seid ihr für diesen Schaden verantwortlich. Wenn Eure Haftpflicht Mietsachschäden deckt, würde ich den Vorgang an die Versicherung abgeben.
Gruß
dervagabund
Aber wir haben da ja einfaches Teppichklebeband verwendet. Das ist ja für so etwas da.
Mit welcher Begründung ?
Wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung?
Ich meine, wer "mutwillig" Klebestreifen auf Korkparkett legt, der müsste eigentlich wissen, dass das nicht freiwillig wieder da runter geht.
Als Schadenregulierer würde ich hier keine Vorsatztat sehen. Ich würde den Schaden regulieren.
Ok. Sagen wir ich muss dafür aufkommen. Ist es dann so wie anjanni oben geschrieben, dass ich für den Restwert des Bodens aufkommen muss? Auch wenn evtl eine Reinigung billiger wäre? Was kann der Vermieter verlangen? Nur das mildeste Mittel? Wer entscheidet das?
Klebereste auf Korkboden sind ein Schaden - so viel ist klar. Du musst den Schaden anteilig für die Restnutzungsdauer des Korkbodens bezahlen.
Die Nutzungsdauer eines Korkboden liegt sicherlich über 10 Jahren. Du kannst vom Vermieter einen Beleg über das Alter verlangen.
Wenn dann die Nutzungsdauer z.B. mit 15 Jahren veranschlagt wird (unserer liegt problemlos auch länger...), dann zahlst Du noch 5/15, also 1/3 des Schadens, der in diesem Fall bei einem neuen Korkboden in den beschädigten Räumen liegt.
Wenn Du dann nicht sicher bist, wieviel Du zahlen musst, informiere Dich rechtssicher beim örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt.
Und wenn es ein Schaden ist, wer muss dafür aufkommen?
Der der ihn verursacht hat natürlich.
Tip gegen hartnäckige Klebereste - Aceton.
Genau das war die Begründung des Vermieters
Dann vergiß das Aceton. Das es Korkboden ist hatte ich überlesen.
das wird die Versiegelung des Korkbodens angreifen
Das Alter des Bodens ist erstmal zweitrangig. Der Boden hätte sicherlich noch ne Zeit gemacht,wenn der Kleber nicht wäre. Der Kleber macht den Boden unansehnlich und deshalb haftet der Verursacher.Das ist leider nicht zu ändern.
Das Alter des Bodens spielt durchaus eine Rolle. Du musst keinen Schaden "neu für alt" ersetzen.
Einen versauten Boden muss sich der Vermieter aber auch nicht gefallen lassen.
Die wird das eher nicht übernehmen.