Fensterrahmen streichen nach Auszug?
Unser Vermieter verlangt nach unserem Auszug das wir die Fenster mit Sikkens überstreichen. Aber vor allem im Bad mussten wir ein fensterrahmen neu streichen da die Farbe nach 8 Jahren abgeplättert ist nach dem duschen obwohl wir immer gleich gelüftet haben.
Der Vermieter ist ein pfenningfuchser und möchte niemanden die Kaution zurück zahlen und nie Geld ausgeben. Die Wohnung ist 40 Jahre alt und noch nie groß renoviert worden. Bad ist noch Orginal.
Mussten wir das Fenster streichen?
3 Antworten
Es gehört zu den via Mietvertrag übertragenen Schönheitsreparaturen die Fensterrahmen ( bei Holzfenstern ) von innen zu streichen. Allerdings welche Farbe (Marke ) Ihr dafür zu nutzen habt, kann Euch der Vermieter nicht vorschreiben.
Wurde die Wohnung renoviert an dich bei Mietbeginn übergeben? Was steht konkret zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag? Speziell zu Fenstern? Gibt es starre Fristen? Gibt es zum Mietende eine Quotenregelung?
Nach Beantwortung kann ich dir sagen, ob du überhaupt etwas machen musst.
Selbst renoviert obligen die Fenster nicht dem Mieter, bei verbauten Dingen darf der Mieter /nicht Fachmann solche Arbeiten gar nicht ausführen, nur Wand und Fensterleibungen
Deine Erwiderung ist unvollständig. Wenn du verlässlichen Rat möchtest, ergänze.
Soviel schon mal: Die Wohnung (Fenster!) wurde unrenoviert übergeben. Allein das schon reicht um die Wohnung lediglich besenrein zurückgeben zu dürfen.
Also der Erhalt der Grundsubstanz eines gemieteten Hauses obliegt dem Vermieter! Sonst müsstet Ihr ja auch den Tausch bei undichten oder schlechten Fenstern bezahlen als wärt Ihr Eigentümer 😁
Egal was der Vermieter im Vertrag schreibt, dafür gibt es das Mietrecht
Nein. Wir mussten selbst streichen. Es steht zwar noch so im mustermietvertrag aber mündlich heißt es der nachmieter macht das. Das mit den fenstern steht leider schon so drin aber das Haus ist einfach 65 Jahre alt und auch das bad. Alles noch so wie es damals war.