Wasseranschluss an Aussenwand verbaut wer muss zahlen?
Hallo alle Zusammen,
und zwar habe ich folgendes Problem ich habe eine 2 Zimmerterassenwohnung welche sich gleich in der Nähe vom Hauseingang befindet in welchem ca 15 weitere Parteien wohnen. Meine Terrasse ist ums Eck gebaut und direkt zur Grünanlage welche nicht zu meinem angemieteten gehört, dem Eingangsbereich und Briefkästen ist ein Wasseranschluss gebaut. Ich habe festgestellt das dieser Wasseranschluss auf meinen Kaltwasserzähler im Bad mitläuft. Jetzt mein Problem der Wasserhahn ist direkt für alle Mieter zugänglich und nicht an meine Terrasse gebaut den ganzen Sommer über haben andere Mieter mit einem Gartenschlauch Wasser abgezapft um Ihre Autos sauber zu machen. Weswegen mein Kaltwasserzähler über das doppelte angestiegen ist als im Vergleich zum Winter. Meine Vermieterin wusste nichts von dem Wasserhahn und somit ich auch nicht bis zu dem Zeitpunkt als ich dies feststellte. Wir haben sofort eine Blombe befestigt so das sich keiner mehr an meinem Wasser bedienen kann. Jetzt stellt sich für mich allerdings die Frage muss ich den Betrag selbst begleichen bei der nächsten Abrechnung? Wie gesagt ich habe diesen Wasserhahn nie benutzt und ich sehe nicht ein nur weil der Wasserhahn falsch montiert wurde die gesamten Kosten zu tragen. LG
5 Antworten
Dazu vorab die Frage, wielange wohnst Du schon in der Wohnung, dem Haus ? Angenommen es liegt bereits eine NK.-Abrechnung vor, kann der da angefallene Kalt- wasserverbrauch als Grundlage dienen und alles was darübergeht muss der/die VM übernehmen. Ein Nichtwissen seitens der VM zählt hier nicht und die anderen Mieter haben in "sog. gutem Glauben" gehandelt. Die mussten schon garnichts wissen.
Ansonsten wird geschätzt.
Ich bin dieses Jahr im November ein Jahr in der Wohnung. Die Wohnungen sind alle unterschiedlich verkauft worden und der Hausmeister der Baugenossenschaft macht Ärger weil er den Betrag von 10m³ Wasser nicht auf alle Parteien aufteilen möchte. Seine Antwort war das wären utopische Summen welche man so nicht abrechnen kann zudem jede Terrassenwohnung einen Anschluss hätte und dann jeder kommen könnte. Das Problem ist halt das es nirgends im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll festgelegt ist das dieser Wasserhahn zu meiner Wohnung gehört zudem dieser ja dann falsch montiert wäre. Da dieser nicht zu meiner Terrasse geht sondern zum Eingangsbereich welcher für jeden zugänglich ist. Ich habe im Winter um die 8m³ Wasser verbraucht was ich so genau weiß da der Zähler ausgetauscht wurde und ich noch die Ableseprotokolle habe und im Sommer zum selben Zeitraum ca 20³. Das ist schon ein erheblicher Unterschied.
Du solltest mit dem Vermieter reden. Ihr könnt es ja so vereinbaren,das Ihr halt nach der nächsten Nebenkostenabrechnung diese mit der jetzigen vergleicht und die Vermieterin die Differenz erstattet.
Oder sie erstattet Dir jetzt schon einen Betrag in Höhe von XXX.
Im Zweifel ist der Vermieter dafür verantwortlich. Wie der seinen Schaden wieder rein holt ist dessen Problem.
Die Spannende Frage ist allerdings wie viel Wasser nun tatsächlich geklaut wurde! Hier müsste man den Versorger mal befragen, die haben Rechenmodelle um Verbräuche schätzen zu können.
Tip: Es gibt Wasserhäne mit Hebel wie an einem Bierfaß (Mit Kugelventil). Die gibt es auch mit zwei Ösen für ein Vorhängeschloß. So ist dann sichergestellt daß nur Berechtigte Wasser entnehmen können. Eigentlich müsste da aber auch ein Absperrhan irgendwo in der Wohnung sein um zu verhindern daß die Außenleitung kaputt friert. Das ventil kann man auch zu drehen und nur öffnen wenn man selber Wasser braucht.
Dein Vermieter muss das Wissen , der hat schließlich das Haus mal gekauft...
Schreib ihn an und Frag ihn was das soll und das du die Kosten nicht alleine tragen wirst.
Ich würde mit der Vermieterin reden, vielleicht kann sie einen Teil der Kosten über die Nebenkosten auf alle Mieter umlegen. Geht das nicht oder will sie es nicht, bliebe der Weg, die anderen Mieter anzusprechen und nachzufragen. Wollen die nicht zahlen, bleibt der Klageweg. Du musst dann aber jeden Entnehmer einzeln verklagen und nachweisen, dass und wieviel Wasser er "illegeal" entnommen hat - das dürfte schwer werden
Sorry, aber diese Antwort ist vollumfänglich falsch.