Wasseranschluss an Aussenwand verbaut wer muss zahlen?

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Dazu vorab die Frage, wielange wohnst Du schon in der Wohnung, dem Haus ? Angenommen es liegt bereits eine NK.-Abrechnung vor, kann der da angefallene Kalt- wasserverbrauch als Grundlage dienen und alles was darübergeht muss der/die VM übernehmen. Ein Nichtwissen seitens der VM zählt hier nicht und die anderen Mieter haben in "sog. gutem Glauben" gehandelt. Die mussten schon garnichts wissen.

Ansonsten wird geschätzt.

bloodymarie 
Beitragsersteller
 21.10.2011, 10:45

Ich bin dieses Jahr im November ein Jahr in der Wohnung. Die Wohnungen sind alle unterschiedlich verkauft worden und der Hausmeister der Baugenossenschaft macht Ärger weil er den Betrag von 10m³ Wasser nicht auf alle Parteien aufteilen möchte. Seine Antwort war das wären utopische Summen welche man so nicht abrechnen kann zudem jede Terrassenwohnung einen Anschluss hätte und dann jeder kommen könnte. Das Problem ist halt das es nirgends im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll festgelegt ist das dieser Wasserhahn zu meiner Wohnung gehört zudem dieser ja dann falsch montiert wäre. Da dieser nicht zu meiner Terrasse geht sondern zum Eingangsbereich welcher für jeden zugänglich ist. Ich habe im Winter um die 8m³ Wasser verbraucht was ich so genau weiß da der Zähler ausgetauscht wurde und ich noch die Ableseprotokolle habe und im Sommer zum selben Zeitraum ca 20³. Das ist schon ein erheblicher Unterschied.

Du solltest mit dem Vermieter reden. Ihr könnt es ja so vereinbaren,das Ihr halt nach der nächsten Nebenkostenabrechnung diese mit der jetzigen vergleicht und die Vermieterin die Differenz erstattet.

Oder sie erstattet Dir jetzt schon einen Betrag in Höhe von XXX.

Im Zweifel ist der Vermieter dafür verantwortlich. Wie der seinen Schaden wieder rein holt ist dessen Problem.

Die Spannende Frage ist allerdings wie viel Wasser nun tatsächlich geklaut wurde! Hier müsste man den Versorger mal befragen, die haben Rechenmodelle um Verbräuche schätzen zu können.

Tip: Es gibt Wasserhäne mit Hebel wie an einem Bierfaß (Mit Kugelventil). Die gibt es auch mit zwei Ösen für ein Vorhängeschloß. So ist dann sichergestellt daß nur Berechtigte Wasser entnehmen können. Eigentlich müsste da aber auch ein Absperrhan irgendwo in der Wohnung sein um zu verhindern daß die Außenleitung kaputt friert. Das ventil kann man auch zu drehen und nur öffnen wenn man selber Wasser braucht.

Dein Vermieter muss das Wissen , der hat schließlich das Haus mal gekauft...

Schreib ihn an und Frag ihn was das soll und das du die Kosten nicht alleine tragen wirst.

Ich würde mit der Vermieterin reden, vielleicht kann sie einen Teil der Kosten über die Nebenkosten auf alle Mieter umlegen. Geht das nicht oder will sie es nicht, bliebe der Weg, die anderen Mieter anzusprechen und nachzufragen. Wollen die nicht zahlen, bleibt der Klageweg. Du musst dann aber jeden Entnehmer einzeln verklagen und nachweisen, dass und wieviel Wasser er "illegeal" entnommen hat - das dürfte schwer werden

jockl  21.10.2011, 10:22

Sorry, aber diese Antwort ist vollumfänglich falsch.