REHA Ausbildung Anspruch auf welche Leistung?
Hallo,
ich werde aus psychischen Gründen bald eine Reha Ausbildung beginnen. Der Träger selbst wird von der Bundesagentur für Arbeit "bezahlt". Der Träger kommt aber nicht für mein Ausbildungsgeld oder Unterkunft auf.
Jetzt frage ich mich, was mir alles zusteht an Geldern?
Ich bin 25 Jahre und bewohne eine eigene Wohnung. Kinder habe ich keine.
Wenn ich bspw. BAB bekomme in Höhe von 622€, reicht das ja nicht zum Leben da meine Miete alleine schon 500€ beträgt. Was steht mir noch zu?
Ich glaube mal gelesen zu haben, dass man noch 57€ Fahrtkosten bekommt (für die Monatskarte) und einen Zuschuss zur Miete, sodass man am Ende bei fast 1190€ inkl. dem BAB ist.
Danke im Voraus.
4 Antworten
Hallo,
gibt es eine schriftliche Bewilligung von der Agentur für Arbeit?
Welcher Paragraph ist dort für die Bewilligung genannt?
Wie heißt dort die Maßnahme ganz offiziell?
Ist dort auch eine Unterbringung während der gesamten Reha enthalten (oder tägliches Pendeln)?
Was ist im Bewilligungsbescheid zum Lebensunterhalt Miete, Fahrkosten etc. angegeben?
Wie wird der Lebensunterhalt aktuell bis zum Rehabeginn bestritten?
Gruß
RHW
Hier sollten (ab Seite 20) die Fragen beantwortet sein:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Merkblatt-12-Teilhabe_ba015371.pdf
Hallo, Ich weiß nur, dass die Maßnahme "Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben" heißt.
Dort sind mehrere Paragraphen aufgeführt, ich lade das Bild einfach mal hoch.
Ich lebe in einer eigenen Wohnung und bleibe hier auch weiterhin wohnen.
Momentan bekomme ich ALG 2.
Mir wurde von der REHA Beraterin nur gesagt, dass ich sobald die Ausbildung beginnt neue Anträge stellen muss.
Habe eben einen Freund gefragt der dasselbe macht.
Er sagte, dass in seinem Fall die Miete (464€) übernommen wird plus natürlich der normale Regelsatz (424€). Dann bekommt er noch 57€ Fahrtkosten und 284€ Ausbildungsgeld, also kommt er bei 1229€ raus.
wenn das was du einnimmst nicht ausreicht, kannst du alternativ aufstockende leistungen alg2 beantragen. kommt bei der berechnung raus, dass dein wohnraum zu teuer ist, wirst du vermutlich günstigeren suchen müssen.
beantragen kannst du weiterhin: fahrtkosten, aufwendungen für arbeitskleidung, wenn dein arbeitgeber es nicht stellt.
guck auch gerne hier mit rein: www.elo-forum.org
Du wirst letztlich das gleiche Einkommen haben wie ein Hartz IV Empfänger.
Regelsatz 424 €, plus Kosten der angemessenen Unterkunft, plus Fahrtkosten
Das glaube ich nicht, wieso sollte man dann eine Ausbildung machen? Selbst beim Schüler Bafög hat man mehr zur Verfügung.
Die Ausbildung machst du doch, um SPÄTER gut Geld verdienen zu können
Habe das jetzt mal angehängt.