habe ich nach abgeschlossenem studium anrecht auf BAB wenn ich eine ausbildung anfange?

2 Antworten

für alle die auch eine antwort auf diese frage suchen, es gibt zwei:

1. Bei einer 2. beruflichen Ausbildung hat man keinen Anspruch mehr auf Berufsausbildungsbeihilfe. BAB steht Auszubildenden mit abgeschlossener Berufsausbildung "dem Grunde nach" nicht zu. Aber es gibt eine andere Möglichkeit: Wenn Azubis Berufsausbildungsbeihilfe dem Grunde nach nicht zusteht, können sie Wohngeld beantragen! 


2. Das BSG weist allerdings auf die Änderung des SGB III - Recht der Arbeitsförderung 2008 in § 60 (2) SGB III eingefügt worden ist: 

"Eine zweite Ausbildung kann gefördert werden, wenn zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann und durch die zweite Ausbildung die berufliche Eingliederung erreicht wird." "Durch diese "Öffnung" des Ausbildungsförderungsrechts für die Zweitausbildung wird die letztgenannte Fallgruppe für das Vorliegen eines Härtefalls an Bedeutung verlieren.", so das BSG.


das heißt wenn man kunst, philosophie oder etwas anderes "brotloses" studiert hat, wäre dies ein "härtefall" und es steht einem eventuell doch BAB zu.

anscheinend....

mal sehen...

die wirkliche kunst ist ein produkt ( auch kust) zu verkaufen?

dann kann man gut davon leben?

also werde ein guter verkäufer? egal was du macchst?

Elegra111 
Beitragsersteller
 26.03.2017, 10:36

ich glaube du hast meine frage nicht verstanden?