Weitere Ausbildung machen?

4 Antworten

Richtig auf BAB besteht kein Anspruch mehr .... aber regelmäßig Anspruch auf Wohngeld ( bei entsprechend angemessenen Mietkosten )

JanWright26 
Beitragsersteller
 07.07.2020, 21:47

Sind 361€ unterstütz bar?

wilees  07.07.2020, 21:52
@JanWright26

Davo gehe ich aus .... aber ..... :

https://www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php

allerdings musst Du selbst 80 % des Bedarfes nach SGB II selbst verdienen - netto ....

Übersetzt ..... Regelsatz 432 + Deine Miete 361 = 793 davon 80 % um Anspruch auf Wohngeld überhaupt erst generieren zu können.

JanWright26 
Beitragsersteller
 07.07.2020, 22:06
@wilees

Danke für deine korrekte Antwort:)

Maximal eine Ausbildung in Teilzeit zu machen. Jede weitere Ausbildung nach der ersten ist Privatvergnügen und muss aus eigenen Beständen bezahlt werden ;) Eventuell reicht parallel nur ein Minijob (je nach Ausbildungsvergütung und Ausgaben) oder es muss wirklich eine Teilzeitausbildung her, bei welcher du noch 50% anderweitig arbeiten kannst

JanWright26 
Beitragsersteller
 07.07.2020, 21:49

Das heißt eine ein Minijob quasi. Habe ich das richtig verstanden?

neben bei noch arbeiten gehen.

JanWright26 
Beitragsersteller
 07.07.2020, 21:47

meinst du auf Minijob Basis?

JanWright26 
Beitragsersteller
 07.07.2020, 21:51
@zeytinx33

Danke für deine Antwort ;)

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