Fahrtkosten Zuschuss bei Wohngeld?
Huhu..würde mal gerne wissen ob man ein Zuschuss zu den Fahrtkosten bekommt wenn man Wohngeld beantragt ...zu uns ..habe ein baby bekommen , bin jetzt erst mal zuhause ..mein Freund fährt jeden Tag 35 Kilometer zur Arbeit also insgesamt 70 hin und zurück. Ich selber habe nicht viel Elterngeld und mein Freund ist noch in der Ausbildung..der Witz ist das mein Freund schon mal auf der Wohngeld stelle war ..da hat man ihm gesagt das er etwas wieder bekommmt von den Fahrtkosten..als er dann das nächste mal hin ist war er bei einer anderen und die sagte direkt ..Nee Nee das machen wir nicht ..komisch
4 Antworten
Wie das Wort schon sagt, Wohngeldbehörde nicht Fahrtkostenbehörde. Natürlich bekommt ihr von der Wohngeldbehörde keine Fahrtkosten wieder. Da hat jemand der Sachbearbeiterin nicht richtig zugehört.
Bei Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit und bei Einnahmen aus geringfügiger Beschäftigung werden Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen - also auch die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - bei der Ermittlung des Jahreseinkommens berücksichtigt. Während bei Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit hierfür mindestens die Werbungskostenpauschale laut Einkommensteuergesetz angesetzt wird, müssen die Aufwendungen bei einer geringfügigen Beschäftigung im Einzelfall nachgewiesen werden.
Diese Aufwendungen mindern im Ergebnis das Gesamteinkommen und je geringer das Gesamteinkommen umso höher das Wohngeld.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die zuständige Wohngeldsachbearbeiterin das ganz genauso erklärt hat.
Natürlich bekommt er etwas wieder für die Werbungskosten / Fahrtkosten. Aber doch nicht vom Amt! Er muss eine Jahreslohnsteuererklärung machen und dort seine Werbungskosten entsprechend abgeben und erhält dann gegebenenfalls zuviel gezahlte Steuern zurück!
Hab noch nie gehört, dass die Wohngeldstelle Fahrtkosten bezahlt.
Die kann er sich teilweise in der Steuerklärung für 2017 zurückholen.
Ihr habt jetzt Elterngeld, Kindergeld und sein Einkommen - davon muss er die Fahrtkosten erstmal vorstrecken.
Das Wohnungsamt zahlt keine Fahrkosten. Beim Finanzamt kann man nach Steuererleichterung fragen, aber das geht natürlich nur, wenn man auch Steuern zahlt.
Je nach Elterngeld und Ausbildungsvergütung lohnt es sich vielleicht mal den ALG II Anspruch zu ermitteln, evtl ist das unterm Strich mehr und da kann man dann auch Fahrkosten erstattet bekommen.
Allerdings hat das Jobcenter mitunter komische Ideen was die Kunden anbelangt; also erst Mal an anderer Stelle ausrechnen lassen ;)
oft sind es allerdings auch oft die "kunden" mit deren argumenten !
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Allerdings hat das Jobcenter
mitunter komische Ideen was die Kunden anbelangt; also erst Mal an
anderer Stelle ausrechnen lassen ;) ::
Ohne Frage, auch die Kunden haben zum Teil abstruse Ideen. :)
Also bezahlen tun die das nicht ..das weiss ich auch ...sorry dann hab ich mich falsch ausgedrückt..wollte wissen ob die das berücksichtigen