Erfahrungen mit dem BAB?
Schönen guten Abend, Folgendes Problem: Bin 19, wurde vor einiger Zeit von Zuhause rausgeschmissen, habe meine Abitur vor kurzem absolviert, mache nun eine Ausbildung und habe nun endlich ab nächsten Monat eine Wohnung. Nun zu dem unangenehmen Teil. Erst wurde mir vom Landkreis ALG II zugesprochen, auch noch während meiner Ausbildung (warum auch immer) und erst vor kurzem wurde ich von meiner Sozialbearbeiterin im Landkreis auf die Tatsache angesprochen, dass ich ja das BAB beantragen müsse. Jedoch unterschrieb ich alle Verträge für die Wohnung etc. Im Glauben, dass ich diesen Beitrag vom Landkreis weiterhin ausgezahlt bekomme (200€ Kindergeld, 500 € Ausbildungsvergütung [Netto], 114€ Regelbedarf vom Landkreis & Zuschuss vom Landkreis in Höhe von 409,50€ Monatlich für die Wohnung). Jedoch lese ich vermehrt, dass sich das ein wenig ändern könnte durch das BAB, auch wenn meine Sozialbearbeiterin das Gegenteil behauptet. Nun seid Ihr gefragt: Was habt Ihr für Erfahrungen mit dem BAB gemacht ? Ich beziehe bald eine 2 Zimmer Wohnung. Diese kostet im Monat 522,33€ warm. Und dabei ist diese die günstigste Wohnung im Umkreis. Bekomme ich weiterhin den 409,50€-Zuschuss ? Danke für die Antworten,Tipps, etc.
3 Antworten
Hast du denn die Zusicherung zur Kostenübernahme der Wohnkosten vom Jobcenter bekommen ?
Wenn du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast und über eine eigene Unterkunft mit Mietvertrag verfügst,dann steht dir zumindest erst einmal dem Grunde nach dann BAB - von der Agentur für Arbeit zu,dass ist eine vorrangige Leistung,die musst du also zunächst einmal beantragen.
Ist deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) nach dem SGB - ll ( ALG - 2 ) vom Jobcenter angemessen und du hast das vorher mit dem Jobcenter schon geklärt,dann verringert sich durch das BAB - dann natürlich dein Anspruch vom Jobcenter.
Bekommst du dann BAB - und du kannst damit inkl.deines anderen anrechenbaren Einkommens deinen Bedarf nach dem SGB - ll nicht decken,dann kannst du vom Jobcenter immer noch eine Aufstockung bekommen,dann eben geringer als vorher bzw.zugesagt wurde,weil dann das BAB - voll auf deinen Bedarf angerechnet wird.
Du hast keinen Anspruch mehr auf Alg2, sondern musst dringend sofort BAB beantragen. Falls das BAB nicht reicht, kann die Miete vom.JC bezuschusst werden.
Soweit ich weiß wird das BAB deinem ALG2 gegengerechnet. Es wird als Einnahme gesehen.