Wie viel BAB würde ich als Azubi bekommen?

3 Antworten

Da BAB abhängig vom Einkommen der Eltern ist und ob es notwendig war auszuziehen, bzw. findet die Ausbildung in einer anderen Stadt statt, kann dir hier keiner Sagen ob und wieviel BAB du bekommen wirst oder ob du überhaupt einen Anspruch hast. Einen Wohngeldanspruch habt ihr auch nicht das Azubis und Studenten vom Wohngeld ausgeschlossen sind, siehe §20 Abs. 2 WoGG

nanadann  25.11.2014, 13:47

generell nicht, es gibt immer ausnahmen.

Ralkana  25.11.2014, 13:57
@nanadann

Ja und welche???? Da muss mir wohl bei der Bearbeitung von Wohngeldanträgen was entgangen sein:

nanadann  25.11.2014, 14:22
@Ralkana

muss es wohl

Ralkana  25.11.2014, 14:45
@nanadann

Und welche Ausnahmen sind es nun?

Carlystern  25.11.2014, 16:40
@nanadann

Nein es guibt keinerlei Ausnahmen

Ralkana  25.11.2014, 17:50
@Carlystern

Danke für deinen Kommentar.

Das wird ja deine Erstausbildung sein,dann sind erst mal deine Eltern an der Reihe,die müssen Unterhalt für dich zahlen,wenn sie leistungsfähig sind,erst wenn nicht,käme ggf.BAB - in frage !

Wenn sie dir also eine Wohnung für über 500 € anmieten konnten,dann gehe ich davon aus,das sie auch über ein gewisses Einkommen verfügen,sonst hätten sie diese nicht bekommen.

Also musst du dich erst mal an deine Eltern halten.

Da dir als Azubi in eigener Wohnung / WG,laut Düsseldorfer Tabelle 670 € Unterhalt zustehen,ggf.noch 90 € für arbeitsbedingten Mehraufwand wie ( Fahrkosten / Schulbedarfe ),gesamt also max.760 €,würden dir deine Eltern noch ca.70 € - 160 € zahlen müssen.

Denn außer deinen 420 € Netto,steht dir dann erst mal dein Kindergeld von 184 € zu,das sind dann ca.600 € anrechenbares Einkommen,welches dir dann auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet würde.

Mehr würdest du dann von der Agentur für Arbeit auch nicht bekommen,die würden das ausgleichen,was die Eltern nicht zahlen könnten.

Dann könntest du nur noch einen Mietzuschuss zu den angemessenen ungedeckten KDU - ( Warmmiete ) ,beim zuständigen Jobcenter beantragen. Es wird dann bestimmt Probleme geben,denn diese KDU - sind bestimmt nicht angemessen,wenn du nicht gerade in München oder einem anderen teurem Pflaster wohnst.

Der Freundin steht zumindest auch ihr Kindergeld zu,wenn die Eltern nicht min.Unterhalt in Höhe ihres Kindergeldes zahlen.

warum bist du ausgezogen? wie will deine freundin ihren mietanteil bezahlen von 150 euro bafög? bab wirst du keins bekommen wenn du im selben ort wie deine eltern wohnst. frage ist weiterhin wie du mti sowenig geld überhaupt über dir runden kommen willst und warum die miete so horrende teuer ist?

nanadann  25.11.2014, 13:46

deine freundin sollte einen antrag zusätzlich auf wohngeld stellen. aufgrund von bafög wird er abgewiesen und dann zusätzlich alg2 für die nichtgedeckten kosten von miete und heizung. bekommt sie leistungen der jugendhilfe? fragt mal beim jugendamt nach ob sie dort etwas beantragen könnte. sollte sie 18 und in ausbildung sein, hat sie einen unterhaltsbedarf von 670 euro abzüglich kindergeld und bafög (plus 90 euro für lernmaterialien). diesen anspruch soll sie an ihre eltern geltend machen. so sie nicht rausgeworfen wurde, könnte es auch bedeuten dass sie zurück nach hause muss.

Ralkana  25.11.2014, 14:00
@nanadann

Warum dann erst einen Antrag uf Wohngeld stellen??? Die Mitarbeiter in den Jobcentern wissen auch das BAföG-Empfänger keinen Anspruch auf Wohngeld haben und wenn seine Freundin so wenig BAföG erhält, dann dürften die Eltern Leistungsfähig sein.

nanadann  25.11.2014, 14:22
@Ralkana

weil es keine generellen ausschlüsse gibt. es gibt überall ausnahmen. wenn die freundin 150 euro bafög bekommt, dann kann es sein, dass sie nur das "kleine bafög" bekommt, wie beispielsweise bei sozialassistenten oder anderen schulischen ausbildungen. dort gibts nicht viel. ob die eltern also leistungsfähig sind, ist eine frage die tochter klären muss. wenn nicht dann springt eine andere sozialleistung ein. bab schließt bafög aus - also bleibt nur noch alg2 und oder wohngeld.

Ralkana  25.11.2014, 14:47
@nanadann

Es wird kein Wohngeld geben, siehe unten und es gibt auch keine Ausnahmen, jedenfalls nicht diesen Fall! Und es gibt generelle Ausschlüsse, les mal das Wohngeldgesetz.

nanadann  28.11.2014, 18:11
@Ralkana

es gibt ausschlüsse und es gibt ausnahmen. lies du doch