Während Ausbildung bei Eltern wohnen /kosten?

2 Antworten

Ja, mit Inkrafttreten des 9. ÄndG SGB II kannst du als Auszubildender jetzt auch Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB II beziehen. Da du über 25 Jahre alt bist, bist du deine eigene BG, dein Einkommen wird natürlich angerechnet. Den Zuschuss nach § 27 Abs. 3 SGB II von dem du geschrieben hast bzw. den die Mitarbeiterin meinte, gibt es so nicht mehr. Ist ja auch nicht mehr nötig. :)

Also geh ins Jobcenter und stell dort einen Antrag.

1 Du musst nur von deinem Azubi Gehalt deinen Mietanteil bezahlen alles andere musst du mit deiner Mutter regeln zb ob du ihr Kost Geld in welcher Höhe gibst das geht dem Amt aber nichts an.

Geld vom Amt steht dir nicht zu außer in bestimmten Sonderfälle.