Darf ein Jurastudent nahe Verwandte vor Gericht vertreten?
Ich habe letzthin gehört, dass Jurastudenten nahe Verwandte rechtlich beraten und vor Gericht vertreten dürften, als ob sie bereits Anwälte wären, konnte dazu aber bisher nichts finden. Kann mir jemand sagen, ob dem tatsächlich so ist und wenn ja, wo man das nachlesen kann?
6 Antworten
VERTRETEN dürfen sie nicht. rechtliche Beratung im Rahmen des Wissens geben schon
Und was ist mit "vertreten" im Arbeitsgerichtsverfahren?
Eine Vertretung im anwaltlichen Sinne und eine öffentliche juristische Rechtsberatung ist auch einem Jurastudenten nicht gestattet. Vor Arbeitsgerichten und da, wo kein Anwaltszwang besteht, ist generell eine Vertretung durch eine volljährige Person möglich.
Mit einer Vollmacht ja , aber ohne Entgeld. Vor Gerichten, wo kein Anwaltzwang besteht, Sozialgericht, Amtsgericht, Arbeitsgericht ,Verwaltungsgericht, kann sich eine Person durch Vollmacht von einen ander Volljaehrigen Person vertreten lassen. Also auch Verwande von den Jurastudenten. Vor dem Landgericht besteht Anwaltzwang, da muesste er dann die I. und. II. Staatspruefung haben .
Der Jurastudent kann zwar beraten, aber nicht vertreten, weil er noch keine Anerkennung bzw. möglicherweise keine Staatsexamen abgelegt hat. Und Verwandte erst recht nicht. Da liegt es doch sehr nahe, dass da Befangenheit vorliegt. Kommt dann auf den Verwandschaftsgrad an.
Sie dürfen im gewissen Rahmen beides, nicht nur gegenüber Verwandten. Beraten im weitesten Sinne ist unproblematisch und vertreten dürfen sie zumindest im Arbeitsgerichtsverfahren.
Auch hier spielt der Status als Jurastudent keine Rolle. Wer vor dem Arbeitsgericht vertretungsbefugt ist, regelt der § 11 ArbGG.