Abholen vom Kindergarten durch ältere Schwester - rechtlich nicht zulässig?

6 Antworten

laut amtl studien besitzt ein kind erst ab 12 jahren die nötige reife um sich sicher im straßenverkehr bewegen zu können. ein kind unter 12 jahren ist (in den meisten fällen) nicht in der lage neben dem verkehr auch noch auf das kleine geschwisterchen zu achten. daher diese gesetzl regelung. habe dies einmal im kindergartengesetz gelesen aber ist schon zu lange her um den genauen paragraphen zu wissen.

Ich sehe bei der Sache keine Probleme, wenn der Weg nicht gefährlich ist und die ältere Schwester im Rahmen ihres Alters verantwortungsbewusst unter vertrauenswürdig ist. Eine rechtliche Grundlage für die Aussage, der Abholer müsste mindestens 12 Jahre als sein, fällt mir nicht ein. Das wird von KiGa-intern so geregelt sein. Mit einer schriftlichen Bestätigen von Seiten der Eltern (xy darf yx abholen. Eltern zeigen KiGa nicht an, wenn etwas auf Heimweg passiert) müsste das doch zu machen sein. Letztere Aussage dürfte dabei entscheidend sein. Wenn etwas passiert werden natürlich die Diskussionen anfangen und da will sich der KiGa eben raushalten.

skyfly71  17.05.2010, 17:05

Wenn die Eltern nicht anzeigen, könnte das aber immer noch die Polizei, das Jugendamt oder der Dienstvorgesetzte übernehmen...^^

"Geschwister unter 14 Jahren dürfen wegen der Aufsichtspflicht keine Geschwister abholen." Ich glaube, dass es mit der Strafmündigkeit zusammenhängt, die mit dem vollendeten 14. Lebensjahr beginnt. Hier kannst du alle Gestze nachlesen:http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=landbbbravors_01.c.14842.de

Reiswaffel87  17.05.2010, 15:17

Der Kindergarten spricht aber von 12 Jahren. Um die Strafmündigkeit kann es also nicht gehen und das wäre auch unlogisch.

xxSmilexx  17.05.2010, 15:21
@Reiswaffel87

Bei uns vor Ort ist es erst ab 14 erlaubt,weil sich die Erzieher dadurch strafbar machen können.Ich finde es erhlich gesagt besser,wenn das Kind erst von einem Jugendlichen ab 14 abgeholt wird-sicher ist sicher.

Eigentlich darf das Kindergartenkind nur von einem Kind ab 12 Jahren abgeholt werden. Bei uns war es aber glaube ich ab 14 Jahren hier im Ort. Aber mein Sohn hat mit 8-9 Jahren auch immer seinen kleinen Bruder abgeholt und hat gesagt, daß die Mama draußen im Auto wartet. Dann ging das, die haben das nicht überprüft.

newlife09  17.05.2010, 17:52

ganz schön mutig von kindergarten, wenn da was passiert wäre...

Vermutlich bezieht sich der Kindergarten auf die sogenannte "Deliktfähigkeit". Das ist die Reife eines Kindes, ab der es für seine Handlungen überhaupt zur Verantwortung gezogen werden kann. Schadenersatzpflichtig z.B. können auch schon Kinder unter 14 Jahren sein. Der Kindergarten hat bezüglich der Aufsichtspflicht natürlich Recht, daß er zunächst eine Garantenstellung für das Kindeswohl innehat. Und wenn die Eltern Vorschläge bezüglich des Abholens machen, die auch für Außenstehende Fragen aufwerfen, dann DARF der Kindergarten das Kind gar nicht herausgeben, weil er dann - trotz des ausdrücklichen Wunsches der Eltern - Haftbar gemacht werden könnte. Bestes Beispiel: Eltern wollen keine Betreuung durch Jugendamt, Kind stirbt, Jugendamt ist trotdem dran.