Was tun nach Brand in Nachbarwohnung?
Hallo,
In unserem Haus hat es am Donnerstag Vormittag im Erdgeschoss gebrannt, zum Glück ist niemanden dabei etwas passiert. Als wir nun endlich in unsere Wohnung zurück düurften musste ich feststellen das durch die Entlüftung in Küche und Bad jede Menge Ruß und dreck in unsere Wohnung befördert worden ist der dreck ist einfach überall in der Wohnung.
Nachdem wir angefangen haben zu putzen kam mir die Idee doch mal unsere Versicherung über diesen Schaden zu informieren diese verwies aber sofort auf die Wohngebäude Versicherung des Vermieters und damit war die Sache auch erledigt.
Nach einem kurzen Wutsusbruch habe ich dann meine Hausverwaltung angerufen und diese meinte sich sofort darum zu kümmern und die Versicherung zu informieren. 10 Minuten nach dem Gespräch dann der Rückruf der Verwaltung ich sollte sofort aufhören zu Putzen da die Versicherung einen Gutachter schicken müsste und dieser dann im Zuge der Sofort Hilfe alles mit uns regeln würde, man würde sich schnellst möglich mit mir in Verbindung setzen.
Da sich bis Freitag Mittag niemand bei mir gemeldet hat versuchte ich die Verwaltung zu erreichen diese arbeitet aber nach dem Motto Freitag nach 1 macht jeder seins.
Und nun sitzen wir in einer halb verdreckten Wohnung küche und Bad sind nicht zu gebrauchen geduscht wird bei den Nachbarn und wissen nicht wie wir uns weiter verhalten sollen, vielleicht weiß ja hier noch jemand Rat was man tun kann.
5 Antworten
Ihr solltet Euch nicht in der kontaminierten Wohnung aufhalten, bis die Sanierung abgeschlossen ist. Zuständig sind hier zwei Versicherungen: Die Wohngebäudeversicherung kümmert sich um die Sanierung von Bauwerksteilen (Decken, Wände, Fußböden) durch ein qualifiziertes Brandschaden-sanierungsunternehmen. Eure Hausratversicherung ist für die Dekontamination / Reinigung / Entsorgung betroffener Hausratsachen zuständig.
Achtung: Lebensmittelvorräte und Getränke müssen auf jeden Fall entsorgt werden! Ebenso Spielzeug für Kleine Kinder.
Während die Wohnung unbewohnbar ist, ist eine Mietminderung um 100% angemessen. Für die Kosten eines Ersatzquartiers kommt - sofern "Hotelkosten" mitversichert sind - die Hausratversicherung auf (Hotelkosten sind selten in der Wohngebäudeversicherung versichert). Hier sind allerdings die Modalitäten vorher zu klären, denn meist sind die Hotelkosten der Höhe nach begrenzt - z. B. auf 1 %o der Versicherungssumme (also gibt's bei einer Versicherungssumme von z.B. 50.000,00 € je Nacht maximal 50,00 € Hotelkosten).
Ihr solltet Euch unbedingt noch einmal an Eure Hausratversicherung wenden, da ja Hausrat auch betroffen ist.
Die einzig vernünftige und zugleich richtige Antwort hier!
@Cyberplayer,
Du solltest deine Hausratversicherung noch einmal kontaktieren, denn diese sind für die Schäden am Hausrat zuständig und ich vermute, dass auch der Hausrat verrußt ist.
Ergänzend, würde ich mir für die Zeit wo die Wohnung nicht bewohnbar ist eine andere Bleibe suchen entweder bei Freunden oder evt. auch im Hotel. Diese Kosten muss auch die Wohngebäudeversicherung oder der Hauseigentümer übernehmen.
Daher fordere ihn auf, sich umgehend um die Angelegenheit zu kümmern, mit dem Hinweis, dass ihr vorübergehend in ein Hotel einzieht.
Sehr einfach,
ein Hotel der Mittelklasse wartet auf euren Besuch. Das zahlt erst ihr und dann euer Vermieter, bis eure Wohnung vollständig hergerichtet ist.
Normalerweise ist dafür die Haftpflicht des Verursachers zuständig. Also wenn der Brand von dem Mieter ausgelöst wurde oder eines seiner Geräte haftet dieser. Vorsicht Falle viele Harz4 der und so haben keine Haftpflicht, dann könnte der Schaden an euch hängen bleiben.
Aber der Vermieter hat ja sich schon für zuständig erklärt hoffentlich auch in schriftlicher Form .
Ihr könnt auf jedenfalls in ein Hotel gehen und könnt die Mietzahlung für die Wohnung einstellen.
Die meisten Bücher und so könnt ihr wegschmeissen und euch natürlich bezahlen lassen, die meisten Möbel auch..
Shit happens aber sich neu einrichten hat auch was mal mit 30000,00 euronen in der Hosentasche neu einrichten..
Ihr Armen
Der Schadenverursacher zahlt - deine HR hat damit nix zu tun, die ist zuständig wenn du ohne grobe Fahrlässigkeit den Schaden in deiner Wohnung verursachst. Die PH des Feuermieters muß zahlen und zwar den Neuwert, denn du kaufst ja neuwertig ein
... Quatsch mit Sauce. Seit wann muß eine H. Wiederbeschaffung bezahlen?
Und sein wann bekomme ich nur Leistung aus der eigenen Hausrat, wenn ich den Schaden selber verursache? Also bitte!
Die muß keine Wiederbeschaffung zahlen sondern den vom Gutachter geschätzten Schaden..da mußt du dir auch keine Möbel kaufen, die kannst du auch im Kasino oder Puff verjubeln.
Der Gutachter klebt einen Punkt auf alles was kaputt ist , und schätzt dann was es kostet das zu ersetzten. Eine Wohnungseinrichtung kommt da sehr schnell auf 30000 Euronen...
und dann bekommst du das Geld..was du damit machst ist dir überlassen
Wenn dein Aquarium platzt und dein Perser schimmelt bekommst du das ersetzt. Haust du den Fernseher ins Aquarium natürlich nicht
Zum Glück ist das in Deutschland eben nicht so und auch ich möchte nicht, daß meine Beiräge so unters Volk geschmissen werden.
Das ist nicht dein Geld sonders das Geld des Geschädigten, die eine Versicherung zahlt die zu diesem Grunde gegründet worden ist und auch deinen Schaden dir zahlt...
Auch wenn es einen anderen Verursacher der evtl. sogar haften müsste (was hier ja gar nicht klar ist) gibt, wende ich mich in einem solchen Fall trotzdem an meine Hausratversicherung, da diese zum Neuwert erstattet und in der Regel auch die Abwicklung einfacher ist (da muss ich nicht erst nachweisen, dass der andere wirklich Schuld hat). Meine Hausrat kann dann im Anschluss Regress bei der PHV des Verursachers holen. Das kann dann auch gerne ein paar Monate dauern bis das (evtl. sogar vor Gericht) geklärt ist, ich hab meinen Schaden schon erstattet bekommen und das ist es was zählt.
Gleiches gilt für Schäden am Gebäude mit der Gebäudeversicherung wenn ich der Eigentümer bin.
Ihre Hausrat hat sich aber für nicht zuständig erklärt,,, ist aber ein guter Ansatz von dir
Hallo MKlausK
Leider liegst du völlig falsch.
Unser Mäxchen liegt schon richtig ....
Natürlich ist die Hausratversicherung zuständig.
Die Beschädigung wurde durch ein versichertes Ereignis ausgelöst. Somit ist die Aussagen meiner Kollegen völlig korrekt.
Die Frage ist warum die Hausrat die Regulierung ablehnt. Möglichkeiten:
- Es ist gar kein Hausrat betroffen sondern nur Wände/Decken etc. (Fall für die Gebäudeversicherung)
- Reine Rußschäden sind nicht versichert
.... Rußschäden nach Brand sind bei meiner HR abgesichert!
Über die Haftpflicht des Verursachers schon...sofern der eine hat
Rußschäden nach Brand sind bei meiner HR abgesichert!
Das ist sehr schön für dich. Vielleicht leihst du dem Fragesteller deine Hausratversicherung. Das macht deine doch sicherlich auch, oder?
Vorsicht Falle viele Harz4 der und so haben keine Haftpflicht, dann könnte der Schaden an euch hängen bleiben
Falsch - den Schaden zahlt die Wohngebäude- und die Hausrat-Versicherung.
Gibt es einen anderen Schadensverursacher, nehmen diese beiden Versicherungen diesen in Regress.
Der Geschädigte muss hier gar nichts zahlen!
da kannst du Recht haben in dem mir bekannten Fall hat er keine Hausrat und der Verursacher ein Schwerstalkoholiker keine Haftpflicht
Mit der Haftpflicht des Verursachers wird das wohl nichts die Mieter der Wohnung stammen nicht von hier anders kann ich es einfach nicht beschreiben. Ich habe 5 Mitmenschen gezählt die aus dem Fenster gesprungen sind und 2 weitere wurden durch die Feuerwehr aus der Wohnung gerettet und das aus einer 2,5 Zimmer Wohnung.
das klingt nicht gut
Ja ein Wutausbruch ist immer eine schlechte Entscheidung. Sinnvoller ist mal sachlich zu überlegen was zu tun ist.
Schade das eure Feuerwehr euch nicht auf das Merkblatt zum "Umgang mit kalten Brandstellen" https://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_2217_web.pdf hingewiesen hat. Das ist leider immer noch nicht sehr verbreitet.
Beim Lesen des Merkblattes wäre euch vermutlich klar geworden das ihr euch in der Wohnung auf Grund der Gefahrstoffe in Gefahr befindet.
Wenn eurer Hausbesitzer bzw. Hausverwalter nicht erreichbar ist wäre eigentlich der nächste Ansprechpartner euer Ordnungsamt. Bei Unbenutzbarkeit der Wohnung sollten die euch eine Ersatzquartier anbieten. Alternativ könnt ihr in ein Mittelklassehotel ziehen.
Die Abrechnung erfolgt dann über die Wohngebäudeversicherung.
... das verstehe ich nicht. Warum sollte eine PH mit den läppischen Zeitwertleistungen hier etwas ordnen, wenn eine eigene HR Wiederbeschaffung bezahlt?