Wohnugsverwaltung kümmert sich nicht um Wasserschaden

7 Antworten

Kommt mir sehr bekannt vor... Ich kämpfe mit der Hausverwaltung seit 5 Wochen wegen sowas...

Tatsächlich kannst du mit der Mietminderung aber zumindest drohen, in dem du der Hausverwaltung schreibst, dass du es in Betracht ziehst, deswegen zu einem Anwalt zu gehen. Schließlich wissen die nicht, dass du keine Rechtschutzversicherung hast.

Tatsächlich kannst du nur versuchen, wieder und wieder zu schreiben (Briefe, emails...) wenn du telefonisch niemanden erreichst. Viele Hausverwaltungen stehen mit emailadresse im Internet.

Ansonsten: Im Mietvertrag müsste ja auch der Vermieter selbst stehen. Schreib ihm einen Brief, den du damit anfängst, dass es dir Leid tut, ihn damit behelligen zu müssen, dass du aber bei der Hausverwaltung nichts erreichst.

Hoffe bist nicht bei der annington :) . zum mieterschutz solltest du aber gehn ,schreib den vermieter an setz eine frist von einer woche mit androhung die miete zu kürzen wenn nix passiert .machen die trotzdem nix alles protokollieren und immer mal wieder messen,fotos machen us. Ja und die miete auf jedenfall kürzen

Forder die Hausverwaltung schriftlich auf, den Schaden zu beheben. Sezte ihnen dafür einen angemessene Frist - 14 Tage sollten reichen - und kündige eine Mietminderung an, wenn die Frist ungenutzt verstreichen sollte.

Wohnt denn über dir jemand? Irgendwo muss das Wasser je herkommen.

Gosuwaldbear 
Beitragsersteller
 15.06.2012, 09:54

Über mit Wohnt noch eine Familie.

angy2001  15.06.2012, 10:02
@Gosuwaldbear

Hast du mit denen schon mal gesprochen? Das Wasser muss doch dort aus der Wohnung kommen?

Gosuwaldbear 
Beitragsersteller
 15.06.2012, 10:23
@angy2001

Die haben noch nicht gemerkt und bei denen sieht man auch nix :/ Wasser sucht sich ja seinen Weg :(

angy2001  15.06.2012, 10:37
@Gosuwaldbear

:( - mach das so, wie ich geschrieben habe und ärger sich nicht allzusehr darüber.

kati3015  15.06.2012, 09:52

Genau das ist der richtige Weg -DH-

Eine Rechtschutzversicherung hab ich leider noch nicht (wird sich aber ändern) und ich Mieterschutzbund bin ich leider auch nicht.

Kann und sollte man ändern!

Miete kürzen kann ich laut Hausmeister nur durch den Mieterschutzbund oder Rechtsanwalt.

Dass ist eine falsche Aussage, ab er man sollte wissen wieviel man kürzen darf.

Eine ungerechtfertigte Mietkürzung kann zur Kündigung führen!

Mangel

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Die Miete kürzen kannst du auch ohne den Mieterschutzbund. Hier solltest du allerdings beachten, das die Kürzung sich im Rahmen hält. Also nicht gleich die Miete um 50 % Kürzen sondern erstmal um 10 % und die Hausverwaltung nochmal schriftlich auffordern sich der Angelegenheit anzunehmen.